Mit türkischer Staatsangehörigkeit reisen Sie ohne Visum in die Türkei. Doppelstaater werden dort laut Auswärtigem Amt ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt. Inhaber der Mavi Kart brauchen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis und sind nicht wehrpflichtig. Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit prüfen vor der Reise ihren Wehrdienststatus. Diese Seite ordnet die Fälle und verlinkt alle Ratgeber zum Thema.
Das Wichtigste in Kürze
- Türkische Staatsangehörige brauchen für die Türkei kein Visum, an der Grenze aber einen gültigen Pass oder ein Dokument, das ihn ersetzt.
- Doppelstaater werden in der Türkei laut Auswärtigem Amt ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt; es rät, mit dem deutschen Pass auch wieder auszureisen, wenn Sie mit ihm eingereist sind.
- Mit der Mavi Kart brauchen Sie kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis und sind nicht wehrpflichtig; reisen Sie zusätzlich mit Reisepass oder Personalausweis.
- Eine Behandlungsreise von einigen Tagen oder Wochen liegt weit unter der Grenze von 184 Tagen im Kalenderjahr, ab der eine Rückstellung vom Wehrdienst aufgehoben wird.
- Gesetzlich Versicherte sind in der Türkei über das Sozialversicherungsabkommen nur für Notfälle abgesichert; eine geplante Behandlung ist kein Notfall.
Ihre Lage auf einen Blick
| Ihre Lage | Was gilt | Ratgeber |
|---|---|---|
| Nur türkischer Pass, Wohnsitz in Deutschland | Kein Visum; gültiger Pass oder ein Dokument, das ihn ersetzt | Einreise in die Türkei für eine Behandlung |
| Deutscher und türkischer Pass | Laut Auswärtigem Amt in der Türkei nur türkische Staatsangehörigkeit; wer mit dem deutschen Pass einreist, sollte auch mit ihm ausreisen; ein Generalkonsulat bittet um Nennung der türkischen Identitätsnummer | Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise? |
| Mavi Kart | Kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis, kein Wehrdienst; Pass oder Personalausweis mitnehmen | Mavi Kart: Einreise und Behandlung |
| Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit im Wehrpflichtalter | Wehrdienststatus vor der Reise prüfen | Wehrdienst und Einreise zur Behandlung |
| Wehrdienst über das Konsulat zurückgestellt | Rückstellung entfällt unter anderem ab 184 Tagen in der Türkei im Kalenderjahr | Rückstellung bei Wohnsitz im Ausland |
| Mindestens drei Jahre im Ausland | Wehrdienst mit Fernschulung und Zahlung in Devisen erfüllen | Dövizle askerlik kurz erklärt |
| Zugang zu türkischen Behördendiensten | e-Devlet-Passwort persönlich beim Konsulat | e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen |
| Gesetzlich versichert in Deutschland | Über das Abkommen nur Notfälle; die geplante Behandlung ist kein Notfall | Krankenversicherung für Notfälle |
Einreise mit türkischem Pass, zwei Pässen oder Mavi Kart
Das türkische Passgesetz verlangt von türkischen Staatsangehörigen an der Grenze einen gültigen Pass oder ein Dokument, das ihn ersetzt, aber kein Visum. Welchen Pass Doppelstaater nutzen, regelt es nicht. Das Auswärtige Amt rät, mit dem deutschen Pass auch auszureisen, wenn Sie mit ihm eingereist sind. Ein türkisches Generalkonsulat (Antwerpen, 2025) bittet Doppelstaater, bei Reisen mit ausländischem Pass an der Grenze die türkische Identitätsnummer zu nennen, damit die Reise in e-Devlet erscheint. Für die Mavi Kart gilt: Ob sie den Pass an der Grenze ersetzt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
Wehrdienst
Wehrpflichtig sind Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit, auch Doppelstaater, vom 1. Januar des Jahres, in dem sie 20 werden, bis zum 1. Januar des Jahres, in dem sie 41 werden; der Präsident kann diesen Zeitraum um bis zu fünf Jahre ändern (Art. 3 und 5 Abs. 10). Inhaber der Mavi Kart sind es nicht. Wer in Deutschland mit Erlaubnis arbeitet oder als Doppelstaater hier lebt, kann den Wehrdienst über das Konsulat bis zum Ende des Jahres zurückstellen lassen, in dem er 35 wird. Nach mindestens drei Jahren Arbeit im Ausland, als Doppelstaater nach drei Jahren Aufenthalt, lässt er sich auch mit dövizle askerlik erfüllen. Entscheidend ist Ihr Status im türkischen Register.
e-Devlet und Behördengänge
Über das türkische Behördenportal e-Devlet sehen Sie unter anderem Ihren Wehrdienststatus und Ihre gespeicherten Ein- und Ausreisen. Das Passwort bekommen in Deutschland türkische Staatsangehörige ab 15 Jahren und Inhaber der Mavi Kart persönlich bei einer türkischen Vertretung, laut e-Devlet ohne Gebühr. Den Termin buchen Sie über konsolosluk.gov.tr.
Behandlung, Kosten und Versicherung
Für die Behandlung selbst gelten dieselben Fragen wie für alle Patientinnen und Patienten aus Deutschland. Laut der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) sind gesetzlich Versicherte in der Türkei über das Sozialversicherungsabkommen nur für Notfälle abgesichert, also für Behandlungen, die innerhalb von 24 Stunden nötig sind. Ob Sie über die türkische Sozialversicherung versichert sind und was für staatliche Krankenhäuser gilt, klären eigene Ratgeber. Nach ihrer Zulassung für Patienten aus dem Ausland fragen Sie die Einrichtung selbst, mehr in Was die Zulassung bedeutet.
Hilfe im Notfall
Doppelstaater werden in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt. Deshalb ist eine Betreuung durch die deutschen Vertretungen laut Auswärtigem Amt in aller Regel nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Was im medizinischen Notfall gilt, steht in Notfall in der Türkei: 112 und was dann.
Häufige Fragen
Brauche ich mit türkischem Pass ein Visum?
Nein. Türkische Staatsangehörige brauchen für die Einreise in die Türkei kein Visum (Passgesetz Nr. 5682, Art. 5). An der Grenze zeigen Sie einen gültigen Pass oder ein Dokument, das ihn ersetzt. Mehr in Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise?.
Mit welchem Pass reise ich als Doppelstaater aus?
Das Auswärtige Amt schreibt: Wer mit einem deutschen Reisepass einreist, sollte auch mit diesem Pass ausreisen. Ein türkisches Generalkonsulat bittet Doppelstaater außerdem, an der Grenze die türkische Identitätsnummer zu nennen. Mehr in Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise?.
Ersetzt die Mavi Kart den Reisepass?
Das regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Reisen Sie deshalb mit Reisepass oder Personalausweis und nehmen Sie die Karte zusätzlich mit. Mehr in Mavi Kart: Einreise und Behandlung.
Gefährdet eine Behandlungsreise meine Rückstellung vom Wehrdienst?
Die Rückstellung entfällt unter anderem, wenn Sie in einem Kalenderjahr insgesamt 184 Tage oder mehr in der Türkei verbringen. Eine Reise von einigen Tagen oder Wochen liegt weit darunter. Zählen Sie mit, wenn Sie im selben Jahr mehrmals in der Türkei sind. Mehr in Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung.
Wie bekomme ich aus Deutschland ein e-Devlet-Passwort?
Sie buchen einen Termin über konsolosluk.gov.tr und holen das Passwort persönlich bei einer türkischen Vertretung ab. Mitbringen müssen Sie ein Dokument mit Ihrer türkischen Identitätsnummer, als Inhaber der Mavi Kart die Karte und einen Lichtbildausweis Ihres Staates. Mehr in e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen.
Zahlt meine Krankenkasse die Behandlung in der Türkei?
Über das Sozialversicherungsabkommen sind gesetzlich Versicherte nur für Notfälle abgesichert, die geplante Behandlung gehört nicht dazu. Was Sie vorher mit Ihrer Kasse klären, steht in Kosten und Krankenkasse.
Weiterlesen
Quellen
- Pasaport Kanunu Nr. 5682, Art. 2 und 5, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Türk Vatandaşlığı Kanunu Nr. 5901, Art. 28; Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu Nr. 6458, Art. 5, 12 und 20; konsolidierte Fassungen, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Askeralma Kanunu Nr. 7179, Art. 2, 3, 5, 38 und 39, konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Gesetz Nr. 7577 vom 02.04.2026; Askeralma Yönetmeliği, Art. 65, konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 29.06.2024, Nr. 32587; mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt Doppelstaater, Stand 31.10.2026, abgerufen 31.10.2026.
- Türkisches Generalkonsulat Antwerpen: Bekanntmachung zu Ein- und Ausreisen von Doppelstaatern, 25.07.2025, anvers-bk.mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- e-Devlet: Anmeldeseite „e-Devlet Şifresi“ und Sıkça Sorulanlar, turkiye.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- DVKA: Merkblatt „Urlaub in der Türkei“, Stand 01.04.2026, dvka.de, abgerufen 31.10.2026.
- Die Einzelartikel nennen ihre Quellen mit Fundstelle.
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