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Einreise

Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung

Wehrpflicht und kurze Behandlung in der Türkei: wer betroffen ist, wie Sie Ihren Status prüfen und was das Gesetz bei ungeklärtem Status vorsieht.

Stand: 8 Min. Lesezeit

Wehrpflichtig in der Türkei sind Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit, auch wenn sie zusätzlich Deutsche sind. Frauen und Inhaber der Mavi Kart sind es nicht. Wer in Deutschland lebt und seinen Wehrdienst über das Konsulat zurückgestellt hat, behält die Rückstellung bei einer kurzen Reise, solange er im Kalenderjahr nicht mehr als die Hälfte der Zeit in der Türkei verbringt. Entscheidend ist Ihr Status im türkischen Register. Prüfen Sie ihn vor der Reise.

Dieser Text gibt das Gesetz wieder. Er ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Zuständig ist das türkische Generalkonsulat an Ihrem Wohnort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wehrpflichtig sind Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit im Wehrpflichtalter, auch wenn sie zusätzlich Deutsche sind; Frauen und Inhaber der Mavi Kart sind es nicht.
  • Entscheidend ist Ihr Status im türkischen Register: Prüfen Sie ihn vor der Reise in e-Devlet und fragen Sie bei Unklarheit mit genug Vorlauf das Generalkonsulat.
  • Haben Sie den Wehrdienst über das Konsulat zurückstellen lassen, entfällt die Rückstellung unter anderem, wenn Sie mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres in der Türkei verbringen; die Verordnung zum Gesetz zählt dafür insgesamt 184 Tage oder mehr.
  • Eine Behandlungsreise von einigen Tagen oder Wochen liegt weit unter dieser Grenze; sind Sie im selben Jahr mehrmals oder lange in der Türkei, zählen Sie mit.
  • Für versäumte Musterung (yoklama kaçağı) oder Nichterscheinen nach der Einberufung (bakaya) sieht das Gesetz unter anderem eine Meldung zur Fahndung und ein Bußgeld vor.

Wer betroffen ist

  • Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit im Wehrpflichtalter. Es beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem Sie 20 werden, und endet am 1. Januar des Jahres, in dem Sie 41 werden (Gesetz Nr. 7179, Art. 3).
  • Deutsch-türkische Doppelstaater gehören dazu. In der Türkei gelten sie ausschließlich als türkische Staatsangehörige, auch wenn sie mit dem deutschen Pass einreisen.
  • Nicht betroffen sind Frauen (das Gesetz gilt für „jeden Mann“, Art. 2 und Art. 4) und Inhaber der Mavi Kart (Gesetz Nr. 5901, Art. 28).

Status vor der Reise prüfen

Ihren Status sehen Sie in e-Devlet im Dienst „Askerliğim“ (turkiye.gov.tr/mill-savunma-askerligim), Schaltfläche „Askerlik Durum Belgesi Sorgulama“. Anmelden können Sie sich mit e-Devlet-Passwort, mobiler Signatur, elektronischer Signatur, türkischem Personalausweis mit Chip oder über das Online-Banking einer türkischen Bank. Wie Sie einen Zugang bekommen, steht in e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen.

Stimmen die Daten nicht oder ist der Status unklar, wenden Sie sich an das Generalkonsulat. Termine vergibt es über konsolosluk.gov.tr. Die Musterung können Männer im Ausland persönlich bei Botschaft oder Konsulat oder über e-Devlet erledigen (Art. 19).

Rückstellung bei Wohnsitz in Deutschland

Wer mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Ausland lebt, als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständiger, oder wer als Doppelstaater im Ausland wohnt, kann den Wehrdienst über das Konsulat zurückstellen lassen. Die Rückstellung gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 35 werden (Art. 38 Abs. 1).

Die Rückstellung entfällt unter anderem, wenn Sie während der Rückstellung mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres in der Türkei verbringen (Art. 38 Abs. 2). Die Verordnung zum Gesetz legt das als insgesamt 184 Tage oder mehr in einem Kalenderjahr fest, also zwischen 1. Januar und 31. Dezember. Das gilt für jedes Kalenderjahr zwischen Ihrem Antrag und dem Ende der Rückstellung (Verordnung Art. 4 und 65). Eine Behandlungsreise von einigen Tagen oder Wochen liegt weit unter 184 Tagen. Zählen Sie aber mit, wenn Sie im selben Jahr mehrmals oder lange in der Türkei sind.

Eine Ausnahme nennt die Verordnung für die Rückkehr aus zwingenden Gründen. Gemeint sind Krieg, gesellschaftliche Ereignisse, die das allgemeine Leben beeinträchtigen, Naturkatastrophen, Epidemien und ähnliche zwingende Gründe in dem Land, in dem Sie leben. Wer deshalb in die Türkei zurückkehrt und in einem Kalenderjahr der Rückstellung insgesamt 184 Tage oder mehr dort bleibt, behält die Rückstellung bis zum Ende des Jahres nach der Rückkehr, höchstens bis zur geltenden Altersgrenze (Verordnung Art. 66 Abs. 2).

Heben Sie Flugtickets und Unterlagen der Behandlung auf. Fehlen Ein- oder Ausreisedaten im Register, können Sie Ihre Aufenthalte mit benutzten Tickets, Ein- und Ausreisestempeln im Pass, Berichten über eine Untersuchung oder Behandlung in der Türkei oder im Ausland oder ähnlichen Unterlagen nachweisen (Verordnung Art. 63 Abs. 5).

Die Rückstellung endet mit dem Jahr, in dem Sie 35 werden. Die Wehrpflicht selbst endet erst mit dem Wehrpflichtalter. Was danach für Sie gilt, klären Sie rechtzeitig vorher mit dem Konsulat.

Was das Gesetz bei ungeklärtem Status vorsieht

Das Gesetz kennt zwei Fälle:

  • Yoklama kaçağı: wer die Musterung in seinem Jahr nicht gemacht hat.
  • Bakaya: wer nach der Einberufung nicht erschienen ist.

Für beide sieht das Gesetz Folgendes vor:

  • Die Namen werden zur Fahndung an die Sicherheitsbehörden gemeldet. Wer aufgegriffen wird, kommt während der Dienstzeit zur nächsten Wehrersatzbehörde (askerlik şubesi). Außerhalb der Dienstzeit wird ein Protokoll aufgenommen und die Person freigelassen (Art. 26).
  • Für jeden Tag der Säumnis wird ein Bußgeld fällig. Wer sich selbst meldet, zahlt den einfachen Tagessatz, wer aufgegriffen wird, den doppelten (Art. 24). Die Beträge werden jedes Jahr angepasst. Für Tage, an denen ein Anspruch auf Rückstellung bestand, fällt kein Bußgeld an.
  • Wer nach einem rechtskräftigen Bußgeld erneut säumig ist, dessen Fall wird an die Staatsanwaltschaft abgegeben (Art. 24 Abs. 4).
  • Wer als bakaya aufgegriffen wird, wird grundsätzlich sofort einberufen, außer es besteht ein gesetzlicher Grund für einen Aufschub (Art. 21 Abs. 4). Wer als yoklama kaçağı einen Anspruch auf Rückstellung hat, wird auf Antrag ohne Musterung zurückgestellt (Art. 21 Abs. 2).

Die Verordnung zum Gesetz sieht außerdem vor: Wer als yoklama kaçağı oder bakaya in der Türkei gesucht und der Wehrersatzbehörde übergeben wird oder sich dort selbst meldet, bekommt einmalig drei Monate vorläufigen Aufschub. Voraussetzung ist der Nachweis einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in einem anderen Staat, mit Pass, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, ausländischem Pass oder Personalausweis oder über das Konsulat. Eine Altersgrenze gilt dafür nicht. Wer aus dem dövizle askerlik herausgenommen wurde, für den gilt die Grenze von 35 Jahren (Verordnung Art. 63 Abs. 7). Ob die Regel in Ihrem Fall greift, klären Sie vor der Reise mit dem Konsulat.

Eine ausdrückliche Regel zu einer Ausreisesperre wegen ungeklärten Wehrdienstes enthält das Wehrdienstgesetz nicht. Wie Kontrollen am Flughafen in der Praxis ablaufen, beschreibt keine Behörde öffentlich. In Foren und Gruppen finden sich dazu Einzelberichte. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Auskunft des Konsulats.

Dövizle askerlik

Wer mindestens drei Jahre tatsächlich im Ausland gearbeitet hat, oder als Doppelstaater mindestens drei Jahre im Ausland wohnt, kann den Wehrdienst durch eine Zahlung in Devisen und eine Fernschulung erfüllen (Art. 39). Der Antrag läuft über das Konsulat. Den Betrag legt der Staat zweimal im Jahr neu fest, das Konsulat nennt den aktuellen Stand. Mehr dazu in Dövizle askerlik kurz erklärt.

Wehrdienst in Deutschland

Ein Wehrdienst in einem anderen Staat wird nur angerechnet, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen das vorsieht (Art. 45). Ein solches Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei ist nicht bekannt (Stand 30.10.2026). Maßgeblich ist der geltende Gesetzestext, nicht angekündigte Änderungen.

Kurz vor der Reise

  1. Status in e-Devlet prüfen.
  2. Bei Unklarheit das Generalkonsulat fragen, mit genug Vorlauf vor dem Flug.
  3. Rückstellungsbescheinigung und Nachweis Ihres Wohnsitzes in Deutschland mitnehmen, ohne deutschen Pass dazu den Aufenthaltstitel.
  4. Mit dem Pass wieder ausreisen, mit dem Sie eingereist sind.
  5. Ein- und Ausreisestempel und Unterlagen der Behandlung aufheben.

Mehr zur Einreise allgemein: Einreise in die Türkei: Ausweis, Pass und 90 Tage. Alles für Menschen mit türkischem Pass: Behandlung mit türkischem Pass oder Mavi Kart.

Weiterlesen

Quellen

  • Askeralma Kanunu Nr. 7179 vom 25.06.2019 (Resmî Gazete 26.06.2019, Nr. 30813), Art. 2, 3, 4, 19, 21, 24, 26, 38, 39, 45; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Gesetz Nr. 7577 vom 02.04.2026, mevzuat.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.
  • Askeralma Yönetmeliği, Resmî Gazete 22.07.2020, Nr. 31193, Art. 4, 63, 65, 66; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 29.06.2024, Nr. 32587, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Türk Vatandaşlığı Kanunu Nr. 5901, Art. 28 (Mavi Kart), mevzuat.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.
  • e-Devlet: Dienst „Askerliğim“, turkiye.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt Doppelstaater, Stand 30.10.2026.
  • Türkisches Generalkonsulat Frankfurt: Bekanntmachung zu dövizle askerlik (zweimal jährliche Festsetzung), Stand 2024.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.