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Dövizle askerlik kurz erklärt

Wer den türkischen Wehrdienst mit Fernschulung und Zahlung in Devisen erfüllen kann, wie der Antrag beim Konsulat läuft und wo der Betrag geregelt ist.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Dövizle askerlik heißt: Wer als türkischer Staatsangehöriger mindestens drei Jahre im Ausland gearbeitet hat, oder als Doppelstaater mindestens drei Jahre im Ausland lebt, kann den Wehrdienst durch eine Fernschulung und eine Zahlung in Devisen erfüllen. Tage in der Türkei zählen dabei nicht mit, auch nicht die einer Behandlungsreise. Den Betrag legt das Gesetz über eine Formel fest, den aktuellen Wert nennt das Konsulat.

Dieser Text gibt das Gesetz wieder; Auskunft im Einzelfall gibt das Generalkonsulat an Ihrem Wohnort.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dövizle askerlik steht türkischen Staatsangehörigen offen, die mindestens drei Jahre im Ausland gearbeitet haben; Doppelstaater brauchen drei Jahre Aufenthalt im Ausland, ohne Arbeitsnachweis.
  • Zuerst machen Sie die Fernschulung der Wehrbehörde, dann stellen Sie den Antrag beim Konsulat und zahlen dort den ganzen Betrag auf einmal.
  • Den Betrag legt das Wehrdienstgesetz über eine Formel fest; den aktuellen Stand nennt das Konsulat.
  • Nach Abschluss von Antrag und Zahlung gilt der Wehrdienst als erfüllt; einen Rücktritt sieht das Gesetz dann nicht mehr vor.

Wer dövizle askerlik nutzen kann

Grundlage ist Artikel 39 des Wehrdienstgesetzes Nr. 7179 (Askeralma Kanunu), dazu die Verordnung zum Gesetz (Askeralma Yönetmeliği, Art. 73 bis 83).

GruppeWas verlangt wird
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, SelbstständigeAufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis oder Arbeitserlaubnis, nicht aus einem Asylverfahren; mindestens drei Jahre (1.095 Tage) tatsächlich im Ausland gearbeitet
Seeleute auf Schiffen unter fremder FlaggeArbeitsvertrag und Seefahrtbuch; mindestens drei Jahre tatsächlich gearbeitet
Doppelstaater mit Wohnsitz im Auslandmindestens drei Jahre tatsächlich im Ausland, ohne Arbeitsnachweis
Im Ausland Geborene mit unbefristetem Aufenthaltstitelmindestens drei Jahre tatsächlich im Ausland, ohne Arbeitsnachweis

Bei Doppelstaatern zählen die Zeiten in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie haben, und Zeiten mit Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vor dem Erwerb dieser Staatsangehörigkeit (Verordnung Art. 73 Abs. 2 und 5). Bei der Antragstellung brauchen Sie einen gültigen Pass (Abs. 10). Eine Altersgrenze nennt Artikel 39 nicht; das Portal der Wehrbehörde nennt die frühere Grenze von 38 Jahren als aufgehoben.

Warum Tage in der Türkei nicht mitzählen

Zeiten in der Türkei werden von den drei Jahren abgezogen (Gesetz Art. 39 Abs. 1; Verordnung Art. 73 Abs. 3). Das gilt auch für eine Behandlungsreise.

Die Behörden prüfen dafür Ihre Ein- und Ausreisedaten. Fehlen Einträge, können Sie Reisen mit benutzten Tickets, Passstempeln oder Berichten über eine Untersuchung oder Behandlung nachweisen (Verordnung Art. 73 Abs. 7). Wer mit dem deutschen Pass reist, liest dazu Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise?.

Der Ablauf

  1. Fernschulung: Die Wehrbehörde MSB (Millî Savunma Bakanlığı) bietet sie im Portal dovizle.msb.gov.tr an. Sie melden sich dort mit Ihrer türkischen Identitätsnummer an. Eine Frist für die Schulung nennt das Portal nicht.
  2. Antrag beim Konsulat: Danach gehen Sie mit den Nachweisen zu Ihrem Status, zur Dauer im Ausland und mit gültigem Pass zum Konsulat (Verordnung Art. 74 und 78).
  3. Zahlung: Den Betrag zahlen Sie bei der Antragstellung auf einmal (Gesetz Art. 39 Abs. 1). Laut Portal gibt es keine Ratenzahlung.
  4. Abschluss: Das Konsulat prüft die Unterlagen und stellt eine Antragsbescheinigung aus, die Sie unterschreiben und als Ausfertigung bekommen (Verordnung Art. 78 und 80). Danach bescheinigt die Wehrersatzstelle (askerlik şubesi), dass der Wehrdienst als erfüllt gilt (Art. 81).

Schulung oder Zahlung allein heißt noch nicht, dass der Antrag abgeschlossen ist (Verordnung Art. 73 Abs. 12). Ihren Status sehen Sie in e-Devlet, wie in Wehrdienststatus in e-Devlet prüfen beschrieben.

Wo der Betrag steht

Den Betrag regelt Artikel 39 Abs. 1 des Gesetzes. Er verweist auf eine Kennzahl in Artikel 9 Abs. 1, die mit dem Gehaltsfaktor für Beamte (memur aylık katsayısı) multipliziert wird. Umgerechnet wird zum Devisenankaufskurs der türkischen Zentralbank am Tag der Einzahlung, gezahlt in Euro oder einer anderen frei umtauschbaren Währung (Verordnung Art. 75). Gebühren für die Überweisung kommen hinzu (Gesetz Art. 39 Abs. 8).

Der Betrag selbst steht nicht im Gesetz. Ändert sich der Gehaltsfaktor, legt das türkische Außenamt (Dışişleri Bakanlığı) ihn neu fest (Verordnung Art. 82 und 83), die Konsulate nehmen die Zahlung an (Art. 78). Das Generalkonsulat Frankfurt schrieb zum 01.01.2024, der Betrag werde zweimal im Jahr festgesetzt. Den aktuellen Betrag fragen Sie beim zuständigen Konsulat.

Wann der Antrag scheitert

Ausgeschlossen ist dövizle askerlik unter anderem, wenn Sie nicht zahlen, Ihr Lohn aus der Türkei überwiesen wird, Ihre Erlaubnis aus einem Asylverfahren stammt oder Unterlagen gefälscht sind (Art. 39 Abs. 3). Nicht angenommen werden zudem Anträge von Menschen im Asylverfahren oder ohne Erlaubnis, solange diese Lage besteht, und von Menschen, die nur zum Studium im Ausland wohnen, außer mit Arbeitsstatus (Verordnung Art. 73 Abs. 9 und 13). Nach Abschluss von Antrag und Zahlung können Sie nicht mehr verlangen, aus dem Verfahren genommen zu werden (Abs. 5). Erstattungen regelt Abs. 4.

Nicht verwechseln: bedelli askerlik

Bedelli askerlik (Art. 9) ist ein anderer Weg: Die Wehrbehörde legt die Zahl der Teilnehmer fest, gezahlt wird vorab, dazu kommt eine Grundausbildung von einem Monat.

Weiterlesen

Quellen

  • Askeralma Kanunu Nr. 7179 vom 25.06.2019 (Resmî Gazete 26.06.2019, Nr. 30813), Art. 3, 9 und 39; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Gesetz Nr. 7577 vom 02.04.2026, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Askeralma Yönetmeliği (Resmî Gazete 22.07.2020, Nr. 31193), Art. 73 bis 83; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 29.06.2024, Nr. 32587, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Wehrbehörde MSB: Dövizle Askerlik Uzaktan Eğitim Portalı mit Sıkça Sorulan Sorular, dovizle.msb.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Türkisches Generalkonsulat Frankfurt: Bekanntmachung zu Anträgen auf dövizle askerlik (Festsetzung zweimal im Jahr), zum 01.01.2024, frankfurt-bk.mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.

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