Deutsche Staatsangehörige können mit Personalausweis oder Reisepass in die Türkei einreisen und dort bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum bleiben. Einen bestimmten Reisezweck nennt das Auswärtige Amt dafür nicht. Planen Sie zwei Reisen, zum Beispiel für Zahnimplantate, zählen die Tage beider Aufenthalte zusammen, sofern sie im selben Zeitraum von 180 Tagen liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche Staatsangehörige können mit Personalausweis oder Reisepass einreisen und bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum bleiben.
- Eine kurze Ausreise setzt die Frist nicht neu in Gang, und die Tage mehrerer Reisen im selben Zeitraum von 180 Tagen zählen zusammen.
- Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass werden bei der Einreise auch akzeptiert, wenn sie seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind; bei der Ausreise kann es damit Schwierigkeiten geben.
- Dauert die Behandlung länger, können Sie in den ersten 90 Tagen vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen; der Reisepass muss mindestens 60 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
- Visumfreiheit ist kein Recht auf Einreise: Die Türkei kann nach Angaben des Auswärtigen Amts Einreisesperren auch gegen Deutsche verhängen.
Welche Dokumente gelten
| Dokument | Einreise möglich? |
|---|---|
| Reisepass | ja |
| Vorläufiger Reisepass | ja |
| Personalausweis | ja |
| Vorläufiger Personalausweis | ja, das Auswärtige Amt rät aber davon ab |
| Kinderreisepass | ja, neue werden nicht mehr ausgestellt |
| Reiseausweis als Passersatz der Bundespolizei | nein |
Neue Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Ältere gelten bis zum aufgedruckten Datum, lassen sich aber nicht verlängern. Für Kinder brauchen Sie sonst einen Personalausweis oder Reisepass.
Für Deutsche nennt das Auswärtige Amt keine Mindestgültigkeit über die Reise hinaus. Ein Reisepass braucht mindestens eine leere Seite. Wenn Sie über ein anderes Land weiterreisen, gelten dessen Regeln.
Abgelaufenes Dokument
Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass werden bei der Einreise auch akzeptiert, wenn sie seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind. Grundlage ist ein europäisches Abkommen von 1957, dem die Türkei angehört. Ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis gilt nicht.
Bei der Ausreise mit abgelaufenen Dokumenten kann es nach Angaben des Auswärtigen Amts Schwierigkeiten geben, besonders an Landgrenzen und bei der Weiterreise in andere Länder. Fragen Sie vor dem Flug auch Ihre Fluggesellschaft, welche Dokumente sie an Bord lässt. Sicherer ist ein gültiges Dokument. Mehr dazu in Mit abgelaufenem Ausweis in die Türkei?.
90 Tage in 180 Tagen: was das für eine Behandlung heißt
Sie dürfen sich in jedem Zeitraum von 180 Tagen höchstens 90 Tage ohne Visum in der Türkei aufhalten. Eine kurze Ausreise setzt die Frist nicht neu in Gang.
Für die meisten Behandlungsreisen reicht das. Rechnen Sie aber nach, wenn Sie
- zwei oder mehr Reisen innerhalb weniger Monate planen,
- vorher schon einen längeren Urlaub in der Türkei hatten,
- für Komplikationen oder eine verschobene Kontrolle Puffer brauchen.
Visumfreiheit ist kein Recht auf Einreise. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Türkei Einreisesperren auch gegen Deutsche verhängen kann und dass seit 2017 in zahlreichen Fällen Deutschen ohne Angabe von Gründen die Einreise verweigert wurde, insbesondere Menschen mit engen Beziehungen in die Türkei.
Länger als 90 Tage
Wenn eine Behandlung länger dauert als geplant, können Sie innerhalb der ersten 90 Tage nach der Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Reisepass muss dann noch mindestens 60 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Wer schon vor der Reise weiß, dass er länger als 90 Tage bleibt, sollte das Visum laut Auswärtigem Amt vorher bei einer türkischen Auslandsvertretung beantragen. Mehr in Länger als 90 Tage wegen einer Behandlung.
Mit Kindern
Für Kinder, die allein oder mit nur einem Elternteil reisen, gelten nach Angaben des Auswärtigen Amts keine besonderen türkischen Vorschriften, solange die Ausreise aus Deutschland erlaubt war. Kinder mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit brauchen für die Rückkehr nach Deutschland ein deutsches Dokument. Mehr in Kinder mitnehmen in die Türkei: welche Dokumente?.
Mit türkischem Pass, Mavi Kart oder anderer Staatsangehörigkeit
- Deutsch-türkische Doppelstaater gelten in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige. Wer mit dem deutschen Pass einreist, sollte auch mit ihm ausreisen. Männer im wehrpflichtigen Alter lesen vorher Wehrdienst und Einreise zur Behandlung.
- Mavi Kart: Wer sie nach türkischem Recht hat, braucht kein Visum. Ob die Karte an der Grenze den Pass ersetzt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Reisen Sie deshalb zusätzlich mit Pass oder Personalausweis.
- Andere Staatsangehörigkeit mit deutschem Aufenthaltstitel: Ob Sie ein Visum brauchen, hängt vor allem von Ihrem Pass ab. Für manche Staatsangehörige öffnet ein Aufenthaltstitel aus einem Schengen-Staat den Weg zu einem e-Visum. Mehr dazu in Einreise mit anderem Pass.
Medikamente und Bargeld
- Medikamente für den persönlichen Bedarf dürfen Sie mitnehmen. Bei den Freigrenzen nennen das Auswärtige Amt und der türkische Zoll unterschiedliche Werte. Einzelheiten stehen im Artikel zu Medikamenten. Ein- und Ausfuhr von Cannabis und CBD-Produkten sind verboten, auch als Medikament mit deutschem Rezept.
- Bargeld dürfen Sie unbegrenzt in die Türkei einführen. Bei der Ausreise aus der Türkei erklären Sie Devisen über 10.000 Euro oder den Gegenwert und türkische Lira über 185.000 Lira beim Zoll. Mehr in Bargeld auf der Reise: Anmeldung beim Zoll.
- Bei der Rückkehr nach Deutschland müssen Sie Bargeld ab 10.000 Euro von sich aus beim deutschen Zoll anmelden, am Flughafen im roten Ausgang oder vorher online.
Mehr dazu in Medikamente in die Türkei mitnehmen und Bargeld auf der Reise.
Was das Auswärtige Amt zu Behandlungen sagt
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport. In der Türkei ist es üblich, vor einer Behandlung zu zahlen. Vor geplanten Eingriffen rät es, Qualifikation, Akkreditierung, Kostentransparenz und die Seriosität von Vermittlern zu prüfen, und weist darauf hin, dass Krankenkassen notwendige Korrekturen in der Regel nicht übernehmen. Was Sie mit Ihrer Kasse klären, steht in Kosten und Krankenkasse.
Weiterlesen
Quellen
- Resmî Gazete Nr. 32855 vom 28.03.2025: Tebliğ Nr. 2025-32/75, ändert Art. 3 Abs. 5 des Tebliğ 2008-32/34 (türkische Lira über 185.000 Lira), resmigazete.gov.tr, abgerufen 31.10.2026
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Einreise und Zoll, Visum, Minderjährige, Doppelstaater, Gesundheit. Stand 30.10.2026, abgerufen 30.10.2026. auswaertiges-amt.de
- Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu), Art. 11 und Art. 12, konsolidierte Fassung auf mevzuat.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.
- Generalzolldirektion: Barmittel, Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat, zoll.de, abgerufen 30.10.2026.
- BMI: Kurzmeldung zum Wegfall des Kinderreisepasses, Januar 2024, bmi.bund.de; Auswärtiges Amt: Reisepässe und Personalausweise, abgerufen 30.10.2026.
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