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Deutsch und türkisch: mit welchem Pass ein- und ausreisen?

Deutscher und türkischer Pass: was das türkische Recht verlangt, was das Auswärtige Amt rät und warum die türkische Identitätsnummer an der Grenze zählt.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Mit welchem Pass deutsch-türkische Doppelstaater in die Türkei einreisen, schreibt das türkische Passgesetz nicht vor. Es verlangt einen gültigen Pass oder ein Dokument, das ihn ersetzt. Das Auswärtige Amt rät: Wer mit dem deutschen Pass einreist, sollte auch mit ihm ausreisen. In der Türkei werden Doppelstaater laut Auswärtigem Amt ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt. Ein türkisches Generalkonsulat bittet Doppelstaater, bei Reisen mit dem deutschen Pass an der Grenze die türkische Identitätsnummer zu nennen, damit die Reise in e-Devlet erscheint.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das türkische Passgesetz verlangt einen gültigen Pass oder ein Ersatzdokument; welchen Pass Doppelstaater nutzen, regelt es nicht.
  • Das Auswärtige Amt rät, mit dem deutschen Pass auch wieder auszureisen, wenn Sie mit ihm eingereist sind.
  • Laut Auswärtigem Amt werden Doppelstaater in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt; die deutschen Vertretungen können ihnen dort meist nur eingeschränkt oder gar nicht helfen.
  • Ein türkisches Generalkonsulat (Antwerpen, 2025) bittet Doppelstaater, bei Reisen mit dem ausländischen Pass an der Grenze die türkische Identitätsnummer zu nennen, weil die Reise sonst in e-Devlet fehlt.
  • Für die Rückkehr nach Deutschland brauchen Sie ein deutsches Dokument, auch Kinder mit beiden Staatsangehörigkeiten.

Was das türkische Recht verlangt

  • Pass oder Ersatz: Türkische Staatsangehörige und Ausländer zeigen bei der Ein- und Ausreise der Grenzpolizei einen gültigen Pass oder ein Dokument, das ihn ersetzt (Passgesetz Nr. 5682, Art. 2).
  • Kein Visum: Türkische Staatsangehörige brauchen für die Einreise in die Türkei kein Visum (Art. 5).
  • Ohne gültigen Pass: Wer ohne gültigen Pass an die Grenze kommt und sich auf die türkische Staatsangehörigkeit beruft, wird eingelassen, wenn er einen türkischen Personalausweis vorlegt, der zu ihm gehört (Art. 3).
  • Eintrag im Register: Haben Sie eine weitere Staatsangehörigkeit und legen Sie die Nachweise vor, wird das im türkischen Personenstandsregister vermerkt (Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901, Art. 44).

Was das Auswärtige Amt schreibt

Deutsch-türkische Doppelstaater werden in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt. Deshalb ist eine Betreuung durch die deutschen Vertretungen laut Auswärtigem Amt in aller Regel nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Wer mit einem deutschen Reisepass einreist, sollte auch mit diesem Pass ausreisen.

Laut Auswärtigem Amt ist in der Türkei die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten, das kann auch für Beiträge in sozialen Medien gelten. Lesen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise vor der Reise. Was im medizinischen Notfall gilt, steht in Notfall in der Türkei: 112 und was dann.

Mit dem deutschen Pass: Identitätsnummer nennen

Das türkische Generalkonsulat in Antwerpen schrieb im Juli 2025: Reisen Doppelstaater mit ausländischem Pass oder Ausweis ein und aus, ohne dass ihre türkische Identitätsnummer (T.C. Kimlik Numarası) erfasst wird, erscheinen diese Reisen nicht in e-Devlet. Das könne bei dövizle askerlik und bei Bescheinigungen zum Aufenthalt zu Problemen führen. Das Konsulat bittet deshalb, die Nummer bei jeder Reise den Grenzbeamten zu nennen.

Das ist wichtig für Männer im Wehrpflichtalter. Für die Rückstellung vom Wehrdienst und für dövizle askerlik zählen die Tage in der Türkei. Die Wehrbehörde kann die Ein- und Ausreisedaten bei der Polizei abfragen (Verordnung zum Wehrdienstgesetz, Art. 72). Fehlen Einträge, können Sie Reisen mit benutzten Tickets, Passstempeln und Berichten über eine Untersuchung oder Behandlung nachweisen. Einzelheiten stehen in Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung.

Ihre gespeicherten Reisen sehen Sie in e-Devlet im Dienst „Yurda Giriş/Çıkış Belge Sorgulama“ der türkischen Polizei. Dort können Sie auch eine Bescheinigung mit Barcode erstellen. Fehler korrigiert die Polizei selbst (Emniyet Genel Müdürlüğü). Wie Sie einen Zugang bekommen, steht in e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen.

Mit dem türkischen Pass

Mit dem türkischen Pass reisen Sie ohne Visum. Die Grenze von 90 Tagen in 180 Tagen steht im Ausländergesetz Nr. 6458 (Art. 11) und gilt für Ausländer. Eine Behördenangabe dazu, ob die Grenzpolizei Tage zählt, wenn Sie mit dem deutschen Pass eingereist sind, liegt nicht vor (Stand 31.10.2026). Bleiben Sie für eine Behandlung länger als 90 Tage, klären Sie das vorher mit dem Konsulat.

Zurück nach Deutschland

Nach dem deutschen Passgesetz müssen Deutsche bei der Aus- und Einreise einen gültigen deutschen Pass mitführen (§ 1 Abs. 1). Ausnahmen, etwa für andere Ausweise, die den Pass ersetzen, regelt eine Verordnung (§ 2). Kinder mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit brauchen laut Auswärtigem Amt für die Rückkehr nach Deutschland ein deutsches Dokument, also Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis. Beantragen Sie es vor der Abreise. Mehr in Kinder mitnehmen in die Türkei: welche Dokumente?.

Kurz vor der Reise

  1. Beide Pässe auf Gültigkeit prüfen.
  2. Mit dem deutschen Pass eingereist: auch mit ihm ausreisen.
  3. Mit dem deutschen Pass an der Grenze die türkische Identitätsnummer nennen, wie das Generalkonsulat bittet.
  4. Als Mann im Wehrpflichtalter den Status in e-Devlet prüfen.
  5. Tickets, Stempel und Unterlagen der Behandlung aufheben.

Weiterlesen

Quellen

  • Pasaport Kanunu Nr. 5682 vom 15.07.1950 (Resmî Gazete 24.07.1950, Nr. 7564), Art. 2, 3 und 5, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Türk Vatandaşlığı Kanunu Nr. 5901, Art. 44, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu Nr. 6458, Art. 11, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Askeralma Yönetmeliği (Resmî Gazete 22.07.2020, Nr. 31193), Art. 63, 72, 73; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 29.06.2024, Nr. 32587, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Aktuelles, Einreise und Zoll (Doppelstaater, Minderjährige), Stand 31.10.2026, abgerufen 31.10.2026.
  • Türkisches Generalkonsulat Antwerpen: „Çifte uyruklu vatandaşlarımızın yurda giriş-çıkış kayıtları“, 25.07.2025, anvers-bk.mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • e-Devlet: Dienst „Yurda Giriş/Çıkış Belge Sorgulama“ mit Anleitung und Hızlı Çözüm Merkezi, turkiye.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Passgesetz, § 1 und § 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.

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