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EstablishMed

Vor der Entscheidung

Kosten und Krankenkasse

Kosten einer Behandlung in der Türkei: Was Sie vorher schriftlich mit Ihrer Krankenkasse klären und welche Fragen Sie dort stellen.

Stand: 2 Min. Lesezeit

EstablishMed nennt keine Preise und berät nicht zu Kosten oder Erstattung. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse Kosten einer Behandlung in der Türkei übernimmt, kann nur sie selbst verbindlich sagen. Klären Sie das bitte vor der Behandlung und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Fragen an Ihre Krankenkasse

  • Übernehmen Sie Kosten für die geplante Behandlung in der Türkei, ganz oder teilweise?
  • Muss ich das vorher beantragen oder genehmigen lassen?
  • Welche Unterlagen brauchen Sie dafür, zum Beispiel einen Behandlungsplan oder einen Kostenvoranschlag, und in welcher Sprache?
  • Welche Angaben muss die Rechnung der Einrichtung enthalten?
  • Wie läuft die Erstattung ab, und wann bekomme ich eine Antwort?
  • Was gilt für Nachbehandlungen in Deutschland?
  • Was gilt, wenn nach meiner Rückkehr Komplikationen behandelt werden müssen?
  • Was gilt bei einem Notfall während des Aufenthalts in der Türkei?
  • Brauche ich für die Reise eine zusätzliche Versicherung?

Sie sind privat versichert? Dann stellen Sie dieselben Fragen Ihrer privaten Krankenversicherung.

Fragen an die Einrichtung

  • Welche Kosten stehen im Angebot, und welche nicht?
  • Was kostet es, wenn sich der Plan vor Ort ändert?
  • Bekomme ich eine ausführliche Rechnung, und in welcher Sprache?

Schriftlich festhalten

Heben Sie die Antworten Ihrer Krankenkasse und das Angebot der Einrichtung auf.

Zu Kosten und Erstattung beraten wir nicht. Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung Kosten einer Behandlung im Ausland übernimmt, klären Sie bitte vorher schriftlich mit ihr. Preise nennt nur die Einrichtung selbst.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.