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Einreise

Wehrdienststatus (askerlik) in e-Devlet prüfen

So sehen Sie Ihren Wehrdienststatus in e-Devlet: Zugang aus Deutschland, der Dienst Askerliğim, was die Begriffe bedeuten und wer falsche Daten klärt.

Stand: 7 Min. Lesezeit

Ihren Wehrdienststatus sehen Sie im türkischen Behördenportal e-Devlet (turkiye.gov.tr) im Dienst „Askerliğim“. Dafür brauchen Sie einen Zugang: ein e-Devlet-Passwort, eine mobile oder elektronische Signatur, den türkischen Personalausweis mit Chip oder das Online-Banking einer Bank, die mit e-Devlet verbunden ist. Wer in Deutschland lebt und noch kein Passwort hat, bekommt es persönlich bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat.

Dieser Text zeigt den Weg zur Abfrage. Was der Status für eine Behandlungsreise bedeutet, steht in Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung. Eine Auskunft im Einzelfall gibt das Konsulat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihren Wehrdienststatus sehen Sie im türkischen Behördenportal e-Devlet im Dienst „Askerliğim“ über die Schaltfläche „Askerlik Durum Belgesi Sorgulama“.
  • Anmelden können Sie sich mit e-Devlet-Passwort, mobiler oder elektronischer Signatur, türkischem Personalausweis mit Chip oder dem Online-Banking einer mit e-Devlet verbundenen Bank.
  • Wer in Deutschland lebt und noch kein Passwort hat, bekommt es persönlich bei einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat, nach vorheriger Terminbuchung.
  • Veröffentlichte Aufrufe der Wehrbehörde zu Musterung, Einberufung und Dienstantritt gelten laut Gesetz als Zustellung, auch ohne Brief; sehen Sie deshalb regelmäßig in e-Devlet nach.
  • Stimmen Wehrdienstdaten nicht oder fehlen sie, nennt e-Devlet die Wehrbehörde MSB für Rückfragen; wer in Deutschland lebt, erledigt Wehrdienstvorgänge über das Konsulat.

Wen das betrifft

Wehrpflichtig sind Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit im Wehrpflichtalter (Gesetz Nr. 7179, Art. 2 und 3), auch deutsch-türkische Doppelstaater. Frauen und Inhaber der Mavi Kart sind nicht wehrpflichtig. Einzelheiten stehen in Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung.

Schritt 1: Zugang zu e-Devlet

e-Devlet nennt fünf Wege zur Anmeldung:

WegWas Sie brauchen
e-Devlet-Passwort (e-Devlet şifresi)Ihre türkische Identitätsnummer (T.C. Kimlik Numarası) und das Passwort
Mobile Signatur (mobil imza)eine türkische Mobilfunknummer mit Signaturdienst des Mobilfunkanbieters
Elektronische Signatur (elektronik imza)Signaturkarte, Kartenleser und das Programm von e-Devlet auf dem Computer
Personalausweis mit Chip (T.C. Kimlik Kartı)den neuen türkischen Ausweis, die PIN, einen Kartenleser und das Programm von e-Devlet
Online-Banking (internet bankacılığı)einen Online-Banking-Zugang bei einer Bank, die e-Devlet auf seiner Anmeldeseite aufführt

Wer einen der vier anderen Wege nutzt, kann sich danach in e-Devlet selbst ein Passwort anlegen.

Passwort aus Deutschland bekommen

  • Wo: Im Ausland geben Botschaften und Konsulate das Passwort aus, in der Türkei die Post (PTT). Laut e-Devlet geben die Vertretungen im Ausland es ohne Gebühr aus.
  • Wie: Auf konsolosluk.gov.tr steht der Vorgang „e-Devlet Şifresi Başvurusu“. Sie buchen dort einen Termin und gehen dann persönlich hin.
  • Wer: Türkische Staatsangehörige ab 15 Jahren, Inhaber der Mavi Kart und Ausländer mit türkischer Ausländer-Identitätsnummer.
  • Welches Dokument: Ein Ausweis mit Ihrer T.C. Kimlik Numarası, zum Beispiel Personalausweis (alt oder neu), Reisepass oder Führerschein.
  • Vollmacht: Wer nicht selbst kommen kann, darf jemanden bevollmächtigen. In der Vollmacht muss ausdrücklich stehen, dass die Person das e-Devlet-Passwort abholen darf.

Haben Sie Ihr Passwort vergessen und vorher Ihre Mobilnummer in e-Devlet hinterlegt und bestätigt, können Sie es online neu setzen. Mehr zum Portal: e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen.

Schritt 2: Status in „Askerliğim“ abfragen

  1. Öffnen Sie turkiye.gov.tr und klicken Sie auf „Giriş Yap“ (Anmelden).
  2. Wählen Sie Ihren Anmeldeweg und melden Sie sich an.
  3. Geben Sie im Suchfeld „Askerliğim“ ein oder öffnen Sie direkt turkiye.gov.tr/mill-savunma-askerligim. Der Dienst gehört zur Wehrbehörde MSB.
  4. Klicken Sie im Dienst auf „Askerlik Durum Belgesi Sorgulama“ (Abfrage des Wehrdienststatus).

Laut e-Devlet sehen Sie in „Askerliğim“ Ihre Wehrdienstdaten, erledigen je nach Lage die nötigen Vorgänge und finden Informationen zum Ablauf. Die Musterung können Männer im Ausland persönlich bei Botschaft oder Konsulat oder über e-Devlet erledigen. Den Einberufungsbescheid (sevk belgesi) gibt es ebenfalls über e-Devlet (Art. 19).

Warum regelmäßig nachsehen

Aufrufe zur Musterung, zur Einberufung und zum Dienstantritt veröffentlicht die Wehrbehörde über Fernsehen und Radio, auf ihrer Internetseite und in e-Devlet. Laut Gesetz gelten diese Bekanntmachungen als Zustellung (Art. 27 Abs. 1). Ein Aufruf gilt also auch dann als bekannt, wenn Sie keinen Brief bekommen. Ein Blick in e-Devlet zeigt Ihnen rechtzeitig, ob etwas ansteht. Sehen Sie deshalb regelmäßig nach, nicht erst kurz vor der Reise.

Für die Musterung eines Jahrgangs steht das ganze Kalenderjahr zur Verfügung, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (Art. 14 Abs. 2). Wer im Ausland lebt, kann sie beim Konsulat oder über e-Devlet erledigen (Art. 19). Beim Konsulat beantragen Sie auch die Rückstellung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Art. 38).

Was die Begriffe bedeuten

Welche Angaben der Dienst zeigt, hängt von Ihrem Fall ab. Die Begriffe stammen aus dem Wehrdienstgesetz Nr. 7179:

BegriffBedeutung laut Gesetz
askerlik çağıWehrpflichtalter, von 20 bis 41 (Art. 3 a)
yoklamaMusterung: ärztliche Untersuchung, Feststellung von Tauglichkeit, Ausbildung und Beruf (Art. 3 hh)
yoklama kaçağıwer die Musterung im maßgeblichen Jahr nicht gemacht hat (Art. 3 ii)
celp ve sevkEinberufung und Entsendung zur Einheit (Art. 3 f)
bakayawer trotz Einberufung nicht abgereist oder nicht bei der Einheit angekommen ist (Art. 3 d)
ertelemeRückstellung: vorübergehender Aufschub aus gesetzlichen Gründen (Art. 3 i); im Ausland zum Beispiel für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Freiberufler und Mehrstaater mit Wohnsitz dort, bis Ende des Jahres, in dem sie 35 werden (Art. 38)
muafiyetBefreiung vom Wehrdienst aus gesetzlichen Gründen (Art. 3 o)
dövizle askerlikWehrdienst gilt durch eine Zahlung in Devisen als erfüllt (Art. 3 ğ, Art. 39)
askerlik şubesiWehrersatzstelle am Ort Ihres Eintrags im Personenstandsregister (Art. 3 c)

Die Begriffe yoklama kaçağı und bakaya beschreiben einen ungeklärten Status. Er lässt sich klären: Wer als yoklama kaçağı einen Anspruch auf Rückstellung hat, wird auf Antrag ohne Musterung zurückgestellt (Art. 21 Abs. 2). Was das Gesetz sonst vorsieht, steht in Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung.

Mehr zur Rückstellung: Rückstellung vom Wehrdienst bei Wohnsitz im Ausland. Zur Zahlung in Devisen: Dövizle askerlik kurz erklärt. Weitere türkische Begriffe stehen im Glossar.

Wenn Daten fehlen oder falsch sind

  • Wehrdienstdaten: Stimmen Angaben nicht oder fehlen sie, nennt e-Devlet die Wehrbehörde MSB als Stelle für Rückfragen. Wer in Deutschland lebt, erledigt Wehrdienstvorgänge über das Konsulat. Auf konsolosluk.gov.tr stehen unter „Askerlik“ unter anderem Rückstellung, dövizle askerlik und Befreiung, jeweils mit Termin und persönlich.
  • Name oder Geburtsdatum: Diese Daten übernimmt die Wehrbehörde elektronisch aus dem türkischen Melderegister (Art. 14 Abs. 1). Ein Fehler dort ist ein Thema für das Personenstandswesen (nüfus). Im Ausland bietet das Konsulat Personenstandsvorgänge an. Eine Änderung des Alters nach Beginn des Wehrpflichtalters zählt für den Wehrdienst nicht, außer bei einer Gerichtsentscheidung, die nicht auf Ihren Antrag zurückgeht (Art. 14 Abs. 4).
  • Fehlende Ein- oder Ausreisen: Welche Nachweise dafür gelten, steht in Wehrdienst und Einreise zur Behandlung.

Welche Unterlagen das Konsulat für Ihren Vorgang verlangt, nennt es bei der Terminbuchung.

Bescheinigung prüfen

Dokumente mit Barcode, die über e-Devlet erstellt wurden, lassen sich unter turkiye.gov.tr/belge-dogrulama auf Echtheit prüfen. Das gilt laut e-Devlet auch für die Bescheinigung, dass keine Wehrdienstpflicht mehr offen ist.

Vor der Reise

  1. Zugang klären. Ohne Passwort rechtzeitig einen Termin beim Konsulat buchen.
  2. Status in „Askerliğim“ abfragen.
  3. Bei Unklarheiten das Konsulat fragen, mit genug Vorlauf vor dem Flug.

Was Sie für die Reise selbst mitnehmen, steht in der Liste am Ende von Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung. Alles für Menschen mit türkischem Pass: Behandlung mit türkischem Pass oder Mavi Kart.

Weiterlesen

Quellen

  • e-Devlet: Dienst „Askerliğim“ (turkiye.gov.tr/mill-savunma-askerligim), Dienstliste der Wehrbehörde MSB und Hızlı Çözüm Merkezi „Askerlik Durum Belgesi Sorgulama Nasıl Yapılıyor?“, turkiye.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.
  • e-Devlet: Anmeldeseiten (giris.turkiye.gov.tr) und Sıkça Sorulanlar zu Passwort, Anmeldewegen, Vollmacht und Passwort-Erneuerung, abgerufen 30.10.2026.
  • e-Devlet: Belge Doğrulama (turkiye.gov.tr/belge-dogrulama), abgerufen 30.10.2026.
  • konsolosluk.gov.tr: Vorgänge „E-Devlet“ (e-Devlet Şifresi Başvurusu) und „Askerlik“, abgerufen 30.10.2026.
  • Askeralma Kanunu Nr. 7179 vom 25.06.2019 (Resmî Gazete 26.06.2019, Nr. 30813), Art. 2, 3, 14, 19, 21, 27, 38, 39; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Gesetz Nr. 7577 vom 02.04.2026, mevzuat.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.