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Mavi Kart: Einreise in die Türkei und Behandlung

Wer die Mavi Kart bekommt, was sie bei der Einreise in die Türkei regelt, welches Dokument Sie dazu brauchen und was für Ausweis und Wehrdienst gilt.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Die Mavi Kart bekommen Menschen, die durch Geburt türkische Staatsangehörige waren und mit Genehmigung aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden sind, dazu ihre Nachkommen bis zum dritten Grad. Wer darunter fällt, braucht für die Türkei kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis und ist nicht wehrpflichtig. Ob die Karte an der Grenze den Pass ersetzt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Reisen Sie deshalb mit Reisepass oder Personalausweis und nehmen Sie die Mavi Kart zusätzlich mit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mavi Kart gilt für Menschen, die durch Geburt Türken waren und mit Genehmigung (çıkma izni) ausgeschieden sind, und für ihre Nachkommen bis zum dritten Grad.
  • Wer darunter fällt, braucht nach dem türkischen Ausländergesetz kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Ob die Karte an der Grenze den Pass ersetzt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; reisen Sie mit Reisepass oder Personalausweis und nehmen Sie die Karte dazu mit.
  • Um die Rechte aus Artikel 28 zu nutzen, genügt es, die Karte vorzulegen; Inhaber sind nicht wehrpflichtig.
  • Die Karte beantragen Sie in Deutschland bei einer türkischen Auslandsvertretung; sie hat keine Gültigkeitsdauer.

Wer die Mavi Kart bekommt

Grundlage ist Artikel 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901. Er gilt für zwei Gruppen:

  • Menschen, die durch Geburt türkische Staatsangehörige waren und die Staatsangehörigkeit mit einer Genehmigung zum Ausscheiden (çıkma izni) verloren haben, etwa um Deutsche zu werden.
  • Ihre Nachkommen bis zum dritten Grad. Sie müssen die Abstammung belegen (Art. 28 Abs. 5).

Wer die türkische Staatsangehörigkeit auf anderem Weg verloren hat, fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Die Berechtigten behalten die Rechte türkischer Staatsangehöriger; Vorschriften zu nationaler Sicherheit und öffentlicher Ordnung bleiben unberührt (Art. 28 Abs. 1). Ausgenommen sind unter anderem das Wahlrecht, die zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen und Hausrat und die Wehrpflicht (Abs. 2).

Die Karte gibt es auf Antrag (Art. 28 Abs. 6). Laut türkischem Außenamt (Dışişleri Bakanlığı) stellen sie im Ausland die Auslandsvertretungen aus, in der Türkei die Personenstandsämter der Landkreise (ilçe nüfus müdürlükleri). Für den Antrag nennt das Außenamt ein Antragsschreiben, zwei Fotos und einen ausländischen Ausweis oder Pass. Es fällt eine Gebühr an. Eine Gültigkeitsdauer hat die Karte nicht. Ihre türkische Identitätsnummer behalten Sie. Nachkommen ohne türkische Staatsangehörigkeit bekommen eine Identitätsnummer für Ausländer.

Was die Karte bei der Einreise regelt

Das türkische Ausländergesetz Nr. 6458 nennt die Berechtigten an zwei Stellen:

RegelFundstelle
Bei der Einreise wird kein Visum verlangtArt. 12 Abs. 1 Buchst. ç
Sie brauchen keine AufenthaltserlaubnisArt. 20 Abs. 1 Buchst. f
Ein- und Ausreise mit gültigem Pass oder einem Dokument, das ihn ersetztArt. 5 und 6

Die Mavi Kart steht in diesem Gesetz nicht als Dokument, das den Pass ersetzt. Auf der Seite des Außenamts zur Mavi Kart steht dazu ebenfalls nichts. Reisen Sie deshalb mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis und nehmen Sie die Karte mit.

Eine eigene Höchstdauer nennt das Gesetz für diese Gruppe nicht. Ob die Grenze von 90 Tagen in 180 Tagen (Art. 11) auch für Sie gilt, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Dauert Ihre Behandlung länger als 90 Tage, klären Sie vorher mit dem Konsulat, was für Sie gilt. Für deutsche Staatsangehörige ohne Mavi Kart gilt die Regel in Einreise in die Türkei: Ausweis, Pass und 90 Tage.

In der Türkei: Ausweis und Kennnummer

  • Als Ausweis: Um die Rechte aus Artikel 28 zu nutzen, genügt es, die Mavi Kart vorzulegen (Art. 28 Abs. 7). Laut Außenamt kann die neue Karte bei Behörden als Ausweis verwendet werden. Welches Dokument eine Einrichtung bei der Aufnahme sehen will, fragen Sie die Einrichtung.
  • Kennnummer: Wo die türkische Identitätsnummer verlangt wird, nutzen Sie die Nummer, die Ihnen als Inhaber zugeteilt ist (Art. 28 Abs. 8).
  • e-Devlet: Auch Inhaber der Mavi Kart bekommen ein Passwort für das türkische Behördenportal. Sie legen dafür die Karte und einen Lichtbildausweis Ihres Staates vor. Mehr in e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen.
  • Sozialversicherung: Erworbene Ansprüche bleiben erhalten, für ihre Nutzung gelten die jeweiligen Gesetze (Art. 28 Abs. 2). Was die deutsche Krankenkasse in der Türkei übernimmt, steht in Krankenversicherung für Notfälle in der Türkei.

Kein Wehrdienst

Wer unter Artikel 28 fällt, ist nicht wehrpflichtig (Art. 28 Abs. 2). Anders ist es, wenn Sie die türkische Staatsangehörigkeit noch haben, auch neben der deutschen. Dann lesen Sie Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung.

Karte vergessen oder verloren

Haben Sie die Karte nicht dabei, sieht das Gesetz einen anderen Weg vor. Die Behörde holt einen Auszug aus dem Register der Karteninhaber, dazu legen Sie einen Ausweis Ihres Staates vor (Art. 28 Abs. 7). Einen solchen Registerauszug nennt das Außenamt 30 Tage gültig. Eine neue Karte beantragen Sie bei der Auslandsvertretung.

Vor der Reise

  1. Reisepass oder Personalausweis auf Gültigkeit prüfen.
  2. Die Mavi Kart einpacken.
  3. Bei einer Behandlung über 90 Tage vorher das Konsulat fragen.
  4. Bei Bedarf rechtzeitig ein e-Devlet-Passwort beim Konsulat holen.

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Quellen

  • Türk Vatandaşlığı Kanunu Nr. 5901 vom 29.05.2009 (Resmî Gazete 12.06.2009, Nr. 27256), Art. 28 in der Fassung des Gesetzes Nr. 6304 vom 09.05.2012, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu Nr. 6458, Art. 5, 6, 11, 12 und 20, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Türkisches Außenamt (Dışişleri Bakanlığı): Mavi Kart (eski Pembe Kart) Uygulaması, Fragen 5, 6, 10, 18, 19 und 22, mfa.gov.tr, ohne Seitendatum, abgerufen 31.10.2026.
  • e-Devlet: Sıkça Sorulanlar, Abschnitt zu Unterlagen für Mavi-Kart-Inhaber, turkiye.gov.tr, Stand 24.02.2022, abgerufen 31.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.