Türkische Staatsangehörige, die in Deutschland mit einer Erlaubnis arbeiten, und Doppelstaater mit Wohnsitz in Deutschland können ihren Wehrdienst über das türkische Konsulat zurückstellen lassen. Die Rückstellung (yurt dışı erteleme) gilt längstens bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 35 werden. Den ersten Antrag stellen Sie persönlich. Die Rückstellung endet unter anderem, wenn Sie in einem Kalenderjahr insgesamt 184 Tage oder mehr in der Türkei verbringen.
Dieser Text gibt das Gesetz wieder. Auskunft im Einzelfall gibt das Generalkonsulat an Ihrem Wohnort.
Das Wichtigste in Kürze
- Zurückstellen lassen können sich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Ausland, Seeleute auf Schiffen unter fremder Flagge und Doppelstaater mit Wohnsitz im Staat ihrer anderen Staatsangehörigkeit.
- Den ersten Antrag stellen Sie persönlich beim Konsulat, weitere Anträge auch per Post.
- Die Rückstellung gilt längstens bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem Sie 35 werden; bei befristeter Erlaubnis kürzer.
- Sie endet unter anderem bei 184 Tagen oder mehr in der Türkei in einem Kalenderjahr, bei endgültiger Rückkehr oder wenn Ihre Erlaubnis nicht verlängert wird.
- Fallen die Voraussetzungen weg, wenden Sie sich zur Beendigung der Rückstellung an die Wehrersatzstelle, direkt oder über das Konsulat.
Wer zurückgestellt werden kann
Grundlage ist Artikel 38 des Wehrdienstgesetzes Nr. 7179 (Askeralma Kanunu). Einzelheiten regelt die Verordnung zum Gesetz (Askeralma Yönetmeliği, Art. 62 bis 72).
| Gruppe | Nachweis beim Konsulat (Verordnung Art. 63) |
|---|---|
| Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige | Aufenthaltserlaubnis, die Arbeit erlaubt, oder Arbeitserlaubnis, nicht aus einem Asylverfahren; dazu ein gewöhnlicher türkischer Reisepass |
| Seeleute auf Schiffen unter fremder Flagge | Arbeitsvertrag, Seefahrtbuch, türkischer Reisepass |
| Doppelstaater mit Wohnsitz im Staat der anderen Staatsangehörigkeit | Ausweis oder Pass dieses Staates |
Außerdem dürfen Sie nach Ihrem Geburtsjahr nicht älter als 35 sein, nicht im Auftrag des türkischen Staates im Ausland tätig sein und den Wehrdienst nicht in anderer Form als dövizle askerlik angetreten haben (Verordnung Art. 62 Abs. 2).
Nicht angenommen werden Anträge von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen, die ohne Erlaubnis arbeiten, solange diese Lage besteht (Art. 63 Abs. 2). Ein Aufenthalt nur zum Studium reicht nicht, außer Ihre Erlaubnis gibt Ihnen den Status eines Arbeitnehmers, Arbeitgebers oder Selbstständigen (Art. 63 Abs. 8). Studierende an Hochschulen im Ausland haben nach Anerkennung des Studiums eine eigene Rückstellung (Gesetz Art. 20 Abs. 2).
Antrag beim Konsulat
- Erster Antrag: persönlich, mit den Nachweisen aus der Tabelle (Verordnung Art. 63 Abs. 1, Art. 67 Abs. 1). Einen Termin buchen Sie über konsolosluk.gov.tr.
- Weitere Anträge: persönlich oder per Post (Art. 67 Abs. 1).
- Prüfung: Das Konsulat prüft Ihren Status nach dem Arbeitsrecht des Staates, in dem Sie leben, und kann weitere Unterlagen verlangen (Art. 63 Abs. 4, Art. 68).
- Bescheinigung: Wird der Antrag angenommen, stellt das Konsulat eine Rückstellungsbescheinigung aus. Eine Ausfertigung bekommen Sie (Art. 68 Buchst. ç). Nehmen Sie sie auf Reisen in die Türkei mit.
Wie lange die Rückstellung gilt
| Ihre Erlaubnis | Rückstellung bis (Verordnung Art. 64) |
|---|---|
| Unbefristet, mit Erlaubnis zur Arbeit, oder Doppelstaater mit Wohnsitz dort | 31. Dezember des Jahres, in dem Sie 35 werden |
| Befristet | 31. Dezember des Jahres, das auf den Ablauf der längeren der beiden Erlaubnisse (Aufenthalt, Arbeit) folgt, höchstens bis zum Jahr, in dem Sie 35 werden |
Wann die Rückstellung endet
Die Verordnung nennt unter anderem diese Gründe (Art. 65):
- Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht oder verzichten selbst.
- Sie scheiden aus der türkischen Staatsangehörigkeit aus.
- Ihre Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis wird aufgehoben oder nicht verlängert.
- Sie kehren endgültig in die Türkei zurück (kesin dönüş).
- Sie verbringen zwischen Antrag und Ende der Rückstellung in einem Kalenderjahr insgesamt 184 Tage oder mehr in der Türkei.
- Unterlagen waren gefälscht.
Eine Behandlungsreise von einigen Tagen oder Wochen liegt weit unter 184 Tagen. Wie die Tage gezählt werden, welche Ausnahme es gibt und welche Nachweise gelten, steht in Wehrdienst (askerlik) und Einreise zur Behandlung.
Fallen die Voraussetzungen weg, wenden Sie sich zur Beendigung der Rückstellung an die Wehrersatzstelle (askerlik şubesi), direkt oder über das Konsulat (Art. 67 Abs. 3). Wurde die Rückstellung etwa wegen einer abgelaufenen Erlaubnis aufgehoben, können Sie sie erneut beantragen, sobald Sie die Voraussetzungen wieder erfüllen (Art. 66 Abs. 1).
Ein- und Ausreisen im Blick behalten
Die türkische Polizei meldet der Wehrbehörde auf Anfrage Ihre Ein- und Ausreisedaten (Verordnung Art. 72). Ihre gespeicherten Reisen sehen Sie in e-Devlet („Yurda Giriş/Çıkış Belge Sorgulama“). Mit dem deutschen Pass: Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise?.
Nach dem 35. Lebensjahr
Die Rückstellung endet mit dem Jahr, in dem Sie 35 werden (Gesetz Art. 38 Abs. 1). Das Wehrpflichtalter reicht weiter, bis zum 1. Januar des Jahres, in dem Sie 41 werden; der Präsident kann es um bis zu fünf Jahre ändern (Art. 3 und 5 Abs. 10). Für dövizle askerlik nennt das Gesetz keine Altersgrenze, mehr dazu in Dövizle askerlik kurz erklärt. Klären Sie rechtzeitig vorher mit dem Konsulat, was für Sie gilt. Ihren aktuellen Status zeigt Wehrdienststatus in e-Devlet prüfen.
Weiterlesen
Quellen
- Askeralma Kanunu Nr. 7179 vom 25.06.2019 (Resmî Gazete 26.06.2019, Nr. 30813), Art. 3, 5, 20, 38 und 39; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Gesetz Nr. 7577 vom 02.04.2026, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Askeralma Yönetmeliği (Resmî Gazete 22.07.2020, Nr. 31193), Art. 62 bis 72; konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 29.06.2024, Nr. 32587, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- e-Devlet: Dienst „Yurda Giriş/Çıkış Belge Sorgulama“ mit Anleitung, turkiye.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- konsolosluk.gov.tr: Vorgänge unter „Askerlik“, abgerufen 30.10.2026.
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