Für eine Behandlung in der Türkei brauchen Sie Unterlagen zu drei Zeitpunkten. Vor der Reise packen Sie Befunde, Röntgenaufnahmen, eine aktuelle Medikamentenliste, Angaben zu Vorerkrankungen und Allergien, Ihre Versicherungsunterlagen und den Ausweis ein. Vor Ort sammeln Sie Aufklärung, Einwilligung, Kostenangaben und Zahlungsbelege. Beim Abschied nehmen Sie einen Bericht, Ihre Aufnahmen, bei Implantaten die Implantatdaten, die Rechnung und einen Kontakt für Rückfragen mit. Von Befunden und Aufnahmen nehmen Sie Kopien mit, die Originale bleiben zu Hause.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor der Reise packen Sie Befunde, Röntgenaufnahmen, eine aktuelle Medikamentenliste, Angaben zu Vorerkrankungen und Allergien, Ihre Versicherungsunterlagen und den Ausweis ein.
- Von Befunden und Aufnahmen nehmen Sie Kopien mit, die Originale bleiben zu Hause.
- Vor Ort sammeln Sie Aufklärung, Einwilligung, Kostenangaben und Zahlungsbelege.
- Beim Abschied nehmen Sie einen Bericht, Ihre Aufnahmen, bei Implantaten die Implantatdaten, die Rechnung und einen Kontakt für Rückfragen mit.
- Fragen Sie vorher, ob die Einrichtung Deutsch lesen kann, und bitten Sie um Bericht und Implantatdaten in einer Sprache, die Ihre Praxis lesen kann.
Vor der Reise: aus Deutschland mitnehmen
| Unterlage | Wozu | Woher |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Einreise | eigene; Einzelheiten in Einreise in die Türkei |
| Aktuelle Befunde und Arztbriefe | Krankengeschichte für die Einrichtung | Ihre Praxis |
| Röntgenaufnahmen, bei Zähnen auch 3D-Aufnahmen, möglichst als Datei | Vergleich mit neuen Aufnahmen | Zahnarzt- oder Röntgenpraxis |
| Röntgenpass, falls vorhanden | Überblick über frühere Aufnahmen | eigener |
| Medikamentenliste mit Wirkstoff und Dosis | Wechselwirkungen und Eingriffsplanung | Hausarztpraxis, Medikationsplan |
| Vorerkrankungen und Allergien, Allergiepass | Krankengeschichte | Hausarztpraxis |
| Ausweise zu Implantaten, Herzschrittmacher oder Blutverdünnung, falls vorhanden | Planung des Eingriffs | eigene |
| Formular A/T 11 und Unterlagen der Auslandskrankenversicherung mit Notrufnummer | Notfall vor Ort | Krankenkasse, Versicherung |
| Schriftlicher Behandlungsplan und Angebot | Vergleich mit dem Plan vor Ort | Einrichtung |
Befunde und Aufnahmen. Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) beschreibt, dass vor einer Implantatbehandlung die Krankengeschichte erhoben wird, auch mit allgemeinmedizinischen Befunden, dazu Röntgenaufnahmen der Kiefer. Sie haben nach § 630g BGB Anspruch auf Einsicht in Ihre Behandlungsakte und auf Abschriften, auch elektronisch. Fragen Sie Ihre Praxis nach den Aufnahmen als Datei. Das Bundesamt für Strahlenschutz hält den Röntgenpass für nützlich, um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden. Seit Ende 2018 müssen Praxen ihn aber nicht mehr anbieten.
Medikamente und Vorerkrankungen. Rauchen, einige chronische Erkrankungen und bestimmte Medikamente können laut DGI den Erfolg einer Implantatbehandlung beeinträchtigen. Die türkische Verordnung über Patientenrechte erwartet von Patienten, Beschwerden, frühere Erkrankungen, Behandlungen und Medikamente möglichst vollständig und richtig anzugeben. Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, hat als gesetzlich Versicherter Anspruch auf einen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Er nennt bei Fertigarzneimitteln auch den Wirkstoff.
Medikamente im Gepäck. Was beim Zoll gilt, steht in Medikamente in die Türkei mitnehmen und in der Packliste für die Behandlungsreise. Ein- und Ausfuhr von Cannabis und CBD-Produkten sind verboten, auch als Medikament mit deutschem Rezept.
Versicherung. Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend eine private Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption. Gesetzlich Versicherte sollen sich vor der Abreise das Formular A/T 11 von ihrer Kasse ausstellen lassen. Mehr dazu in Kosten und Krankenkasse.
Wie Sie Befunde vorab an die Einrichtung schicken, steht in Befunde vorab an eine Klinik schicken. Alles andere fürs Gepäck steht in der Packliste für die Behandlungsreise.
Vor Ort: sammeln und aufheben
- Namen und Funktion der Behandelnden. Nach der türkischen Verordnung über Patientenrechte erfahren Sie auf Wunsch, wer Sie behandelt und in welcher Funktion.
- Aufklärung und Plan. Sie werden mündlich aufgeklärt, auch über andere Möglichkeiten, Risiken und Komplikationen. Bitten Sie um den Plan schriftlich.
- Kostenangabe. Auf Wunsch bekommen Sie Angaben zu den Kosten des Eingriffs. Lassen Sie sie sich schriftlich geben.
- Einwilligungsformular. Wo die Verordnung ein Formular vorsieht, wird es in zwei Ausfertigungen unterschrieben. Eine bekommen Sie.
- Neue Aufnahmen. Sie können Ihre Unterlagen einsehen und eine Kopie verlangen.
- Zahlungsbelege. Das Auswärtige Amt rät, nur gegen detaillierte Rechnungen zu zahlen.
- Eigene Notizen. Datum, Namen, was vereinbart wurde und was sich geändert hat.
Wenn der Plan vor Ort anders aussieht als vereinbart, lesen Sie Wenn sich der Behandlungsplan vor Ort ändert.
Beim Abschied: mitnehmen
- Bericht. Was wurde wann gemacht, mit welchen Materialien und Medikamenten, welche Kontrollen folgen. Nach einer stationären Behandlung sieht die türkische Verordnung einen Entlassungsbericht (epikriz) mit Behandlungsplan vor, den Sie in Kopie erhalten. Bitten Sie auch nach ambulanten Eingriffen um einen schriftlichen Bericht.
- Aufnahmen vom Anfang und vom Ende der Behandlung, als Datei.
- Implantatdaten: Hersteller, System, Größe und Position. Warum das zählt, steht in Zahnimplantate in der Türkei: eine oder zwei Reisen? und Implantatpass und Unterlagen nach der Implantation.
- Medikamente mit Wirkstoff, Dosis und Dauer. Mehr dazu in Medikamente aus der Türkei mitbringen.
- Anweisungen für die Zeit danach und die nächsten Termine, schriftlich.
- Rechnung mit allen Posten und Zahlungsbeleg.
- Gewährleistung schriftlich: Die Verbraucherzentrale rät zu klären, ob die Praxis im Ausland eine Gewährleistung einräumt und wie lange.
- Kontakt für Rückfragen: Name, Telefon, E-Mail. In einigen Erfahrungsberichten läuft die Nachbetreuung danach über Fotos und Nachrichten.
Was Ihre Praxis in Deutschland davon braucht, steht in Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht.
In welcher Sprache?
Ihre Unterlagen aus Deutschland sind meist auf Deutsch. Fragen Sie die Einrichtung vorher, ob sie Deutsch lesen kann oder eine Übersetzung braucht. In vielen Erfahrungsberichten ist ein Koordinator oder Dolmetscher die zentrale Person vor Ort, weil Behandelnde oft wenig Englisch sprechen. Mehr dazu in Dolmetscher bei der Behandlung.
Die türkische Verordnung verlangt, dass die Aufklärung so erfolgt, dass Sie sie verstehen können. Das betrifft das Gespräch, nicht die Unterlagen. Für den Rückweg bitten Sie um Bericht und Implantatdaten in einer Sprache, die Ihre Praxis in Deutschland lesen kann. Wollen Sie Rechnungen bei einer Kasse oder Versicherung einreichen, fragen Sie dort vorher, welche Angaben und welche Sprache nötig sind.
Den ganzen Ablauf zeigt Behandlung in der Türkei selbst organisieren.
Weiterlesen
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, dginet.de, abgerufen 30.10.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630g, und Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 31a, gesetze-im-internet.de, abgerufen 30.10.2026.
- Bundesamt für Strahlenschutz: Röntgenpass, Stand 16.02.2023, bfs.de, abgerufen 30.10.2026.
- Hasta Hakları Yönetmeliği (türkische Verordnung über Patientenrechte), Resmî Gazete vom 01.08.1998, Nr. 23420, konsolidierte Fassung mit Änderungen bis 16.01.2019, Art. 9, 15, 16, 18, 24, 26, 42/A, mevzuat.gov.tr, abgerufen 30.10.2026.
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Einreise und Zoll, Gesundheit, Rechtliche Besonderheiten. Stand 30.10.2026, abgerufen 30.10.2026. auswaertiges-amt.de
- Verbraucherzentrale: Komplikationen bei Behandlungen im Ausland, Stand 09.08.2024, verbraucherzentrale.de, abgerufen 30.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.