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Planung und Ablauf

Dolmetscher bei der Behandlung: wer übersetzt?

Wer bei einer Behandlung in der Türkei übersetzt, was türkische Vorschriften zu Aufklärung und Dolmetschen sagen und was Sie vor der Reise klären.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Ob Sie einen Dolmetscher brauchen, hängt davon ab, ob die Behandelnden Ihre Sprache sprechen. Die türkische Verordnung über Patientenrechte verlangt, dass Sie verständlich und mündlich aufgeklärt werden, in der Regel von der Person, die den Eingriff vornimmt. Einen Dolmetscher erwähnt sie nicht. Hat eine Einrichtung eine Zulassung für den Gesundheitstourismus, gehört das Dolmetschen zu den Aufgaben ihrer Abteilung für internationale Patienten. Klären Sie vor der Reise, wer bei welchem Termin übersetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der türkischen Verordnung über Patientenrechte werden Sie verständlich und mündlich aufgeklärt, in der Regel von der Person, die den Eingriff vornimmt; einen Dolmetscher erwähnt die Verordnung nicht.
  • Hat eine Einrichtung eine Zulassung für den Gesundheitstourismus, übernimmt ihre Abteilung für internationale Patienten auch das Dolmetschen.
  • In vielen Erfahrungsberichten ist ein Koordinator oder Dolmetscher die zentrale Person vor Ort.
  • Klären Sie vorher, wer übersetzt, ob die Person bei Aufklärung, Eingriff und Kontrolle dabei ist und ob das extra berechnet wird.
  • Lassen Sie sich ein Einwilligungsformular übersetzen, bevor Sie es unterschreiben.

Was die türkischen Vorschriften sagen

Die Verordnung über Patientenrechte gilt in allen Einrichtungen:

  • Die Aufklärung soll so einfach wie möglich und so erfolgen, dass Sie sie verstehen. Sie geschieht mündlich, in der Regel durch die Person, die den Eingriff vornimmt, und Sie bekommen dafür angemessene Zeit, außer im Notfall (Art. 18).
  • Wo ein Einwilligungsformular vorgesehen ist, wird Ihnen sein Inhalt mündlich erklärt, bevor Sie unterschreiben. Eine Ausfertigung bekommen Sie (Art. 26).
  • Eine Pflicht, einen Dolmetscher zu stellen, enthält die Verordnung nicht.

Hat eine Einrichtung oder ein Vermittler eine Zulassung für den Gesundheitstourismus, gilt zusätzlich die Verordnung über Gesundheitstourismus vom 26.04.2025:

  • Die Abteilung für internationale Patienten einer Einrichtung übernimmt unter anderem Aufnahme, Abrechnung und Dolmetschen. Mindestens eine Person dort muss eine Fremdsprache nachweislich beherrschen, welche, legt die Verordnung nicht fest (Art. 7).
  • Für jeden Patienten bestimmt die Abteilung eine verantwortliche Person (Art. 7).
  • Ein Vermittler muss eine Infrastruktur für Anrufe in mindestens zwei Fremdsprachen rund um die Uhr haben oder ein Callcenter damit beauftragen (Art. 6). Auf Verlangen schlüsselt er seine Entgelte auf, auch für das Dolmetschen (Art. 12).

Ob eine Einrichtung die Zulassung hat, fragen Sie die Einrichtung selbst.

Wer übersetzt: die üblichen Wege

WegWas Sie klären
Die Behandelnden sprechen Deutsch oder EnglischGilt das auch für Pflege, Empfang und Kontrolltermine?
Personal der EinrichtungIst die Person bei Aufklärung, Eingriff und Kontrolle dabei, und in welcher Sprache?
Koordinator oder Dolmetscher eines VermittlersIst er im Behandlungsraum dabei, wird es extra berechnet, und ist er nach der Rückkehr erreichbar?
Eigene BegleitpersonDarf sie bei Untersuchung und Behandlung dabei sein?

Für Zahnbehandlungen im Ausland rät die Verbraucherzentrale, darauf zu achten, dass Mitarbeitende und behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte Deutsch sprechen. Eine Begleitperson können Sie nach der Verordnung über Patientenrechte wünschen. Ob sie dabei sein darf, hängt von der behandelnden Ärztin oder dem Arzt, Ihrem Zustand und den Möglichkeiten der Einrichtung ab (Art. 40). Mehr in Allein reisen oder mit Begleitperson?.

Was Erfahrungsberichte zeigen

In vielen Erfahrungsberichten ist ein Koordinator oder Dolmetscher der Einrichtung oder des Vermittlers die zentrale Person vor Ort. Er begleitet, übersetzt und sitzt teils mit im Behandlungsraum. Ohne ihn wird die Sprachbarriere als hoch beschrieben, weil Ärzte, Pflege und Fahrer oft wenig Englisch sprechen. In einzelnen Berichten wird deutschsprachiges Personal ausdrücklich hervorgehoben. Das Auswärtige Amt erwähnt Berichte über unzureichende Aufklärung vor Eingriffen.

Bei Aufklärung und Einwilligung

  • Lassen Sie sich das Einwilligungsformular übersetzen und stellen Sie Ihre Fragen, bevor Sie unterschreiben. Nehmen Sie Ihre Ausfertigung mit.
  • Ändert sich der Plan vor Ort, gilt dasselbe für den neuen Plan. Mehr in Wenn sich der Behandlungsplan vor Ort ändert.
  • Was bei der Behandlung bekannt wird, darf nach der Verordnung nur offengelegt werden, wenn ein Gesetz es erlaubt (Art. 23). Sie können verlangen, dass Personen, die nicht unmittelbar an Ihrer Behandlung beteiligt sind, beim Eingriff nicht anwesend sind (Art. 21). Ob das auch für eine Person gilt, die übersetzt, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich.

Schriftliches in Ihrer Sprache

Fragen Sie vorher, in welcher Sprache Sie Angebot, Vertrag, Einwilligungsformular, Bericht und Rechnung bekommen. Reichen Sie eine Rechnung bei der Krankenkasse ein, muss sie laut Verbraucherzentrale auf Ihre Kosten übersetzt werden, wenn sie nicht auf Deutsch ist. Türkische Begriffe aus Angeboten erklären Türkische Zahnbegriffe und das Glossar.

Fragen vor der Reise

  1. Spricht die Ärztin oder der Arzt, die oder der mich behandelt, Deutsch oder Englisch?
  2. Wer übersetzt bei Aufklärung, Eingriff und Kontrolle, und gehört die Person zur Einrichtung oder zum Vermittler?
  3. Wird das Dolmetschen gesondert berechnet?
  4. Bekomme ich das Einwilligungsformular vorab in einer Sprache, die ich verstehe?
  5. Wer beantwortet nach der Rückkehr meine Fragen, und in welcher Sprache?

Weiterlesen

Quellen

  • Hasta Hakları Yönetmeliği (türkische Verordnung über Patientenrechte), Resmî Gazete vom 01.08.1998, Nr. 23420, konsolidierte Fassung mit Änderungen bis 16.01.2019, Art. 18, 21, 23, 26, 40, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Verordnung über Gesundheitstourismus (Uluslararası Sağlık Turizmi ve Turistin Sağlığı Hakkında Yönetmelik), Resmî Gazete vom 26.04.2025, Nr. 32882, Art. 6, 7 und 12, resmigazete.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Verbraucherzentrale: Zahnbehandlung im Ausland: Das sollten Sie beachten, Stand 04.12.2024, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt Gesundheit, Stand 31.10.2026, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Eigene Auswertung von 53 gelesenen Forenbeiträgen zu Behandlungsreisen (Muster, kein Beleg für Tatsachen), ohne Namen, 30.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.