Zum Inhalt springen

EstablishMed

Einreise

Medikamente in die Türkei mitnehmen

Was der türkische Zoll für Medikamente verlangt, warum Cannabis und CBD verboten sind, was für Betäubungsmittel gilt und was bei der Rückreise zählt.

Stand: 7 Min. Lesezeit

Medikamente für Ihren eigenen Bedarf dürfen Sie in die Türkei mitnehmen. Der türkische Zoll lässt eine angemessene Menge für die Dauer Ihres Aufenthalts zu, wenn Sie einen Beleg vorlegen, etwa ein Rezept oder einen ärztlichen Bericht. Cannabis und CBD-Produkte sind verboten, auch mit deutschem Rezept. Für Betäubungsmittel rät das BfArM zu einer mehrsprachigen ärztlichen Bescheinigung, die eine Landesbehörde in Deutschland beglaubigt.

Dieser Text beschreibt die Regeln für das Gepäck. Welche Medikamente Sie vor und nach einer Behandlung nehmen oder absetzen, legen die behandelnde Einrichtung und Ihre Praxis in Deutschland fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der türkische Zoll lässt Medikamente für Ihren eigenen Bedarf in angemessener Menge für die Dauer des Aufenthalts zu, wenn Sie einen Beleg wie Rezept oder ärztlichen Bericht vorlegen.
  • Einfuhr, Ausfuhr und Gebrauch von Cannabis, auch als Medizin, und von CBD-Produkten sind in der Türkei verboten, auch mit deutschem Rezept.
  • Für Betäubungsmittel rät das BfArM zu einer mehrsprachigen ärztlichen Bescheinigung, die eine Landesbehörde in Deutschland beglaubigt; fragen Sie zusätzlich vor der Reise beim türkischen Konsulat nach.
  • Das Auswärtige Amt weist auf hohe Strafen für Drogendelikte hin, auch im Transitbereich der Flughäfen; nehmen Sie kein Gepäck und keine Medikamente für andere mit.
  • Bei der Rückreise erlaubt der deutsche Zoll Arzneimittel in der Menge Ihres üblichen persönlichen Bedarfs, höchstens drei Monate je Arzneimittel; nicht erlaubt sind unter anderem gefälschte Arzneimittel.

Was der türkische Zoll verlangt

Der türkische Zoll führt Medikamente zur eigenen Behandlung als persönliche Gegenstände (Stand der Zollseite: 03.03.2026). Dafür gilt:

  • Beleg: Sie zeigen dem Zoll ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Sie die Medikamente während der Reise brauchen. Der Zoll nennt als Beispiele einen Bericht einer Gesundheitseinrichtung, einen ärztlichen Bericht oder ein Rezept.
  • Menge: Erlaubt ist eine angemessene Menge. Maßgeblich ist, wie lange Sie in der Türkei bleiben.
  • Zeitpunkt: Die Medikamente können mit Ihnen reisen oder bis zu einem Monat vor beziehungsweise drei Monate nach Ihrer Ankunft eintreffen.
  • Geräte: Auf derselben Liste stehen medizinische Geräte für den persönlichen Gebrauch.

Grundlage sind das türkische Zollgesetz Nr. 4458 (Art. 167) und der Beschluss Nr. 2009/15481 (Art. 58 mit Liste Ek-9).

Das Auswärtige Amt nennt eine andere Einteilung: Persönliche Gegenstände einschließlich Medikamente und Geschenke seien bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je erwachsener Person zollfrei, nicht für Transitreisende. Der türkische Zoll trennt dagegen Medikamente von Geschenken und anderen mitgebrachten Waren für den persönlichen Gebrauch und nennt für diese eine eigene Wertgrenze von 430 Euro je Person ab 15 Jahren. Das Auswärtige Amt weist selbst darauf hin, dass verbindliche Auskunft zu Zollregeln nur die Vertretungen des Ziellandes geben, hier also die türkischen Konsulate.

Cannabis und CBD

Einfuhr, Ausfuhr und Gebrauch von Cannabis, auch als Medizin, und von CBD-Produkten sind in der Türkei verboten. Für einen Aufenthalt in der Türkei dürfen nach Angaben des Auswärtigen Amts nur in der Türkei registrierte Ärztinnen und Ärzte medizinisches Cannabis verschreiben, und zwar nur solche, die „rote Rezepte“ (kırmızı reçete) ausstellen dürfen. Ein deutsches Rezept gilt dafür nicht.

Das Auswärtige Amt weist außerdem auf hohe Strafen für Drogendelikte hin, auch im Transitbereich der Flughäfen. Es rät, jede Mitnahme von Substanzen zu vermeiden, die vor Ort als unerlaubte Betäubungsmittel gelten könnten. Nehmen Sie kein Gepäck und keine Medikamente für andere mit.

Betäubungsmittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel

Für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (der Zoll nennt als Beispiel Morphin), gelten eigene Regeln. Die Türkei gehört nicht zum Schengen-Raum. Für solche Reiseziele beschreibt das BfArM (Bundesopiumstelle) diesen Weg:

  1. Ihre verschreibende Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine mehrsprachige Bescheinigung aus. Sie nennt Einzel- und Tagesdosis, den Wirkstoff und die Reisedauer. Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben. Das BfArM stellt ein Muster bereit.
  2. Die oberste Landesgesundheitsbehörde Ihres Bundeslandes oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt die Bescheinigung vor der Reise.
  3. Sie nehmen nur eine Menge für die Dauer der Reise mit. Der zugrunde liegende Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB) sieht höchstens 30 Tage vor.

Außerhalb des Schengen-Raums gibt es keine einheitlichen Regeln. Es gelten die Bestimmungen des Ziel- und jedes Transitlandes. Manche Staaten verlangen eine Einfuhrgenehmigung, begrenzen die Menge oder verbieten bestimmte Mittel ganz. Auskunft geben laut BfArM die Vertretungen des Ziellandes in Deutschland. Die Fragenseite des türkischen Zolls nennt keine eigenen Regeln für Betäubungsmittel. Fragen Sie deshalb vor der Reise beim türkischen Konsulat nach.

Weitere Punkte laut BfArM:

  • Betäubungsmittel dürfen nur für den eigenen Bedarf mitgeführt werden. Eine andere Person darf sie nicht für Sie transportieren.
  • Ob ein Mittel als Betäubungsmittel gilt, sagen Ihnen Ihre Praxis oder Ihre Apotheke.
  • Ist die Mitnahme nicht möglich, prüfen Sie mit Ihrer Praxis, ob das Mittel oder ein gleichwertiges in der Türkei erhältlich ist und dort verschrieben werden kann.

Rückreise nach Deutschland

Bei der Einreise nach Deutschland erlaubt der deutsche Zoll Arzneimittel in der Menge Ihres üblichen persönlichen Bedarfs. Das sind höchstens drei Monate je Arzneimittel, gemessen an der Dosierung. Dabei ist gleich, ob Sie die Mittel aus Deutschland mitgenommen oder in der Türkei bekommen haben und ob sie in Deutschland zugelassen sind.

  • Nicht erlaubt: gefälschte Arzneimittel, auch für den eigenen Bedarf. Für Dopingstoffe aus der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz gilt ein Verbot, wenn sie in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport mitgebracht werden.
  • Achtung bei frei verkäuflichen Mitteln: Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitamine oder pflanzliche Mittel, die im Ausland frei verkauft werden, können in Deutschland als Arzneimittel gelten.
  • Betäubungsmittel aus der Türkei: Als Nachweis gilt die ärztliche Bescheinigung. Bei der Einreise aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums sollten Sie laut Zoll eine mehrsprachige Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des Arztes dabeihaben, mit Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoff und Reisedauer. Bitten Sie die behandelnde Einrichtung in der Türkei darum, wenn sie Ihnen ein solches Mittel verschreibt.

Mehr dazu in Medikamente aus der Türkei mitbringen.

Medikamentenliste und Arztbrief

Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, hat als gesetzlich Versicherter Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform (§ 31a SGB V). Ihre Praxis erstellt ihn. Er nennt alle verordneten Arzneimittel und die Mittel, die Sie ohne Rezept anwenden, bei Fertigarzneimitteln auch Wirkstoff, Darreichungsform und Wirkstärke. Der Wirkstoff hilft, wenn ein Mittel in der Türkei unter anderem Namen verkauft wird.

Der türkische Zoll nennt als Beleg Berichte, ärztliche Berichte oder Rezepte. Ob ein Medikationsplan allein genügt, sagt die Zollseite nicht. Nehmen Sie deshalb zusätzlich ein Rezept oder einen kurzen Arztbrief mit.

Das Auswärtige Amt rät zu einer Reiseapotheke, die auf Sie abgestimmt ist, und dazu, sie vor hoher Hitze zu schützen. Welche Unterlagen die Einrichtung in der Türkei vor dem Eingriff von Ihnen braucht, fragen Sie dort nach. Eine Übersicht steht in der Checkliste: Unterlagen für die Behandlung im Ausland.

Kurz vor der Reise

  1. Medikationsplan bei Ihrer Praxis anfordern.
  2. Rezept oder ärztlichen Bericht für den Zoll einpacken.
  3. Menge an die Dauer des Aufenthalts anpassen.
  4. Bei Betäubungsmitteln: mehrsprachige Bescheinigung ausstellen und beglaubigen lassen, beim türkischen Konsulat nachfragen.
  5. Kein Cannabis und keine CBD-Produkte einpacken.
  6. Keine Medikamente für andere Personen transportieren.

Medikamente vor Ort bekommen Sie in Apotheken (eczane), nachts in der Notdienstapotheke (nöbetçi eczane). Mehr dazu in Apotheke und Notdienstapotheke. Zur Einreise allgemein: Einreise in die Türkei: Ausweis, Pass und 90 Tage.

Weiterlesen

Quellen

  • Türkischer Zoll (ticaret.gov.tr): Gümrük İşlemleri, Sıkça Sorulan Sorular, Bireysel, „Yolcu Muafiyetleri“, Fragen 1, 4, 5, 7, 11 und Liste Ek-9, Stand 03.03.2026, abgerufen 30.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Rechtliche Besonderheiten, Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen), Gesundheit. Stand 30.10.2026, abgerufen 30.10.2026. auswaertiges-amt.de
  • BfArM, Bundesopiumstelle: Reisen mit Betäubungsmitteln, bfarm.de, abgerufen 30.10.2026.
  • Generalzolldirektion: Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat, Einschränkungen, Arzneimittel und Betäubungsmittel, zoll.de, abgerufen 30.10.2026.
  • § 31a SGB V (Medikationsplan), gesetze-im-internet.de, abgerufen 30.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.