Ob Sie allein reisen oder mit Begleitung, entscheiden Sie selbst. In einigen Erfahrungsberichten reisen Patienten mit Partner, Familie oder Freunden. Nach der türkischen Verordnung über Patientenrechte kann eine Begleitperson bei Untersuchung und Behandlung verlangt werden. Ob sie dabei sein darf, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach der türkischen Verordnung über Patientenrechte kann eine Begleitperson bei Untersuchung und Behandlung verlangt werden, wenn die behandelnde Ärztin oder der Arzt zustimmt.
- Nach einer Operation sollte Sie laut Techniker Krankenkasse (Stand 30.04.2025) eine erwachsene Vertrauensperson abholen und mindestens 24 Stunden betreuen; was für Ihren Eingriff gilt, legt die Einrichtung fest.
- Wer allein reist, gibt die Nummern von Einrichtung und Unterkunft an jemanden in Deutschland und trägt sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
- Mit Begleitung klären Sie vorher Zimmer, Abholung und Papiere für beide.
Allein oder mit Begleitung im Vergleich
| Frage | Mit Begleitperson | Allein |
|---|---|---|
| Wer hört beim Gespräch zu? | die Begleitung, sie kann mitschreiben | Sie selbst; bitten Sie um alles schriftlich |
| Was ist zusätzlich zu planen? | zweites Bett, Papiere und Versicherungsschutz der Begleitung | Notfallnummern, Abholung nach dem Eingriff |
Vereinzelt gilt die Begleitung in Erfahrungsberichten als Schutz davor, sich am Behandlungstag zu Zusatzbehandlungen überreden zu lassen. Mehr dazu in Wenn sich der Behandlungsplan vor Ort ändert.
Darf die Begleitung mit in den Behandlungsraum?
Die türkische Verordnung über Patientenrechte (Hasta Hakları Yönetmeliği) sagt:
- Art. 40: Eine Begleitperson (refakatçi), die bei Untersuchung und Behandlung hilft, kann verlangt werden, soweit die Vorschriften und die Möglichkeiten der Einrichtung es erlauben, Ihr Gesundheitszustand es erfordert und die behandelnde Ärztin oder der Arzt zustimmt. Wie und wann, regeln die Vorschriften der Einrichtung gesondert.
- Art. 21: Zu Ihrer Privatsphäre gehört, dass ein Angehöriger bei Ihnen sein darf, wenn medizinisch nichts dagegen spricht, und dass Unbeteiligte beim Eingriff nicht dabei sind.
Fragen Sie vorher, bei welchen Terminen die Begleitung dabei sein darf.
Nach dem Eingriff: wer holt Sie ab?
Die Techniker Krankenkasse schreibt (Stand 30.04.2025): Eine erwachsene Vertrauensperson sollte Sie nach dem Eingriff aus dem Krankenhaus abholen und mindestens in den nächsten 24 Stunden zu Hause betreuen. Nach operativen Eingriffen im Mund rät die DGZMK (Stand 07/2016), sich abholen zu lassen oder öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, weil die Reaktionsfähigkeit für mehrere Stunden herabgesetzt sein kann. Was für Ihren Eingriff und Ihre Unterkunft gilt, legt die Einrichtung fest. Ihre Anweisung und die Ihrer Praxis in Deutschland gehen vor.
Allein reisen: was Sie vorher regeln
- Geben Sie Adressen und Nummern von Einrichtung und Unterkunft an jemanden in Deutschland.
- Wählen Sie eine Unterkunft mit nächtlichem Ansprechpartner.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand ein. Das Auswärtige Amt empfiehlt es Deutschen Staatsangehörigen unabhängig von Land und Dauer des Aufenthalts.
Mit Begleitung: was Sie vorher klären
- Zimmer und Abholung: Gelten Hotel und Fahrdienst der Einrichtung auch für die Begleitung? Nach dem türkischen Gesetz Nr. 1774 erfassen Hotels die Identität aller Gäste und nehmen Personen ohne gültiges Ausweisdokument nicht auf (Art. 2 und 9). Auch Ihre Begleitung braucht also Ausweis oder Pass.
- Papiere: Was Ihre Begleitung zur Einreise braucht, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Deutsche steht es in Einreise in die Türkei: Ausweis, Pass und 90 Tage.
- Versicherung: Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend eine private Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption. Ob Ihre Begleitung in Ihrem Vertrag mitversichert ist, klären Sie mit Ihrer Versicherung.
Weiterlesen
Quellen
- Hasta Hakları Yönetmeliği, Resmî Gazete Nr. 23420 vom 01.08.1998, Fassung mit Änderungen bis 16.01.2019, Art. 21 und 40, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Techniker Krankenkasse: Nach der Operation, wieder zu Hause, 30.04.2025, tk.de, abgerufen 31.10.2026.
- DGZMK: Verhaltensregeln nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich, Stand 07/2016, zahnmedizinische-patienteninformationen.de, abgerufen 31.10.2026.
- Kimlik Bildirme Kanunu Nr. 1774, Art. 2 und 9, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 31.10.2026, abgerufen 31.10.2026. auswaertiges-amt.de
- Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026 (nur Muster).
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.