Ihre Praxis in Deutschland kann Sie nach einer Behandlung in der Türkei nur weiterbetreuen, wenn sie weiß, was gemacht wurde. Nehmen Sie vor der Abreise einen schriftlichen Behandlungsbericht, Ihre Aufnahmen, bei Implantaten den Implantatausweis, Angaben zum Material, die Liste Ihrer Medikamente und die Kontaktdaten der Einrichtung mit. Klären Sie schon vor der Reise, ob Ihre Praxis die Nachsorge übernimmt. Zahnersatz aus dem Ausland nachzubessern, ist eine deutsche Zahnarztpraxis außer im Notfall nicht verpflichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Praxis in Deutschland kann Sie nach einer Behandlung in der Türkei nur weiterbetreuen, wenn sie weiß, was gemacht wurde.
- Nehmen Sie vor der Abreise einen schriftlichen Behandlungsbericht, Ihre Aufnahmen, bei Implantaten den Implantatausweis, Angaben zum Material, Ihre Medikamentenliste und die Kontaktdaten der Einrichtung mit.
- Klären Sie schon vor der Reise, ob Ihre Praxis die Nachsorge übernimmt, und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben.
- Zahnersatz aus dem Ausland nachzubessern, ist eine deutsche Zahnarztpraxis laut Verbraucherzentrale außer im Notfall nicht verpflichtet.
- Fragen Sie vor dem letzten Termin nach den Unterlagen; nach der türkischen Patientenrechteverordnung können Sie Ihre Unterlagen einsehen und eine Kopie bekommen.
Warum Sie das vor der Reise klären
In Erfahrungsberichten wird oft beschrieben, dass Zahnarztpraxen zu Hause Nacharbeit an Zahnersatz aus der Türkei ablehnen oder an die Einrichtung zurückverweisen. Das war in 15 von 53 ausgewerteten Forenbeiträgen Thema. Deutsche Fachquellen beschreiben die Lage so:
- Die Verbraucherzentrale schreibt, dass deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte rechtlich nicht verpflichtet sind, im Ausland eingesetzte Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen nachzubessern. Die Ausnahme ist ein Notfall.
- Für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wurde, gelten nach Angaben der KZBV die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes.
- Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass nach dem Einsetzen von Zahnersatz häufig Nachbehandlungen nötig sind.
In einzelnen Berichten übernehmen Praxen zu Hause Kontrollen und Zahnreinigung, aber keine Reparaturen an Kronen auf Implantaten. Auch bei anderen Behandlungen, etwa einer Haartransplantation, fragen Sie Ihre Praxis vorher, ob sie die Nachsorge übernimmt.
Vor der Reise mit Ihrer Praxis klären
- Übernehmen Sie Kontrollen nach einer Behandlung in der Türkei?
- Welche Unterlagen brauchen Sie dafür, und in welcher Sprache?
- Brauchen Sie Röntgenbilder oder andere Aufnahmen als Datei, und in welchem Format?
- Was können Sie reparieren oder anpassen, und was nicht?
- An wen wende ich mich, wenn außerhalb der Sprechzeiten Beschwerden auftreten?
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Ob Ihre Krankenkasse eine Nachbehandlung in Deutschland bezahlt, klären Sie mit ihr. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass das nicht sicher ist. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Krankenkassen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen übernehmen. Mehr dazu in Kosten und Krankenkasse.
Vor der Abreise aus der Türkei mitnehmen
| Unterlage | Was drinstehen sollte |
|---|---|
| Behandlungsbericht | Diagnosen, alle Eingriffe mit Datum, Name der behandelnden Person |
| Aufnahmen | Röntgenbilder und andere Aufnahmen, als Datei |
| Implantatausweis | Hersteller, Modell, Serien- oder Losnummer des Implantats |
| Angaben zum Material | bei Zahnersatz das verwendete Material, die Verbraucherzentrale nennt das Materialpass |
| Medikamente | Name, Wirkstoff, Dosis und Dauer |
| Anweisungen für die Zeit danach | was Sie tun und lassen sollen, und bis wann |
| Kontakt | Name, Telefon und E-Mail der zuständigen Person in der Einrichtung |
| Angebot, Vertrag, Rechnung | für Krankenkasse, Versicherung und Gewährleistung |
Die Verbraucherzentrale rät, die gesamte Behandlung mit Diagnosen, Untersuchungsergebnissen, Therapien und verwendeten Materialien dokumentieren zu lassen. Das ist wichtig für die Nachsorge und für die Klärung von Komplikationen.
Fragen Sie vor dem letzten Termin nach den Unterlagen, nicht erst am Abreisetag. Mehr zu Belegen in Rechnung und Quittung: was draufstehen sollte.
Ihr Recht auf die Unterlagen in der Türkei
Nach der türkischen Patientenrechteverordnung (Hasta Hakları Yönetmeliği) haben Sie diese Rechte:
- Einsicht und Kopie (Art. 16): Sie können Ihre Akte und Ihre Unterlagen selbst oder über eine bevollmächtigte Person einsehen und eine Kopie bekommen.
- Hilfe in derselben Sache (Art. 15): Sie sind unter anderem darüber zu informieren, wie Sie bei Bedarf medizinische Hilfe in derselben Sache erreichen.
- Berichtigung (Art. 17): Sie können verlangen, dass unvollständige oder falsche Angaben in Ihren Unterlagen ergänzt oder berichtigt werden.
Implantatausweis
Nach der türkischen Medizinprodukteverordnung (Tıbbi Cihaz Yönetmeliği, Art. 18) geben Einrichtungen Patientinnen und Patienten mit einem implantierten Medizinprodukt einen Implantatausweis mit den Angaben, mit denen sich das Produkt bestimmen lässt. Die Informationen gibt es auf Türkisch und, wenn nötig, auch auf Englisch. Ausgenommen sind unter anderem Füllungen, Zahnkronen und Schrauben. Zahnimplantate nennt die Liste der Ausnahmen nicht. Fragen Sie bei Implantaten deshalb ausdrücklich nach dem Ausweis. Mehr in Implantatpass und Unterlagen nach der Implantation.
Sprache der Unterlagen
Fragen Sie vor der Behandlung, ob Sie Bericht und Anweisungen auf Deutsch oder Englisch bekommen. Brauchen Sie eine Übersetzung, nehmen Sie die Unterlagen vollständig mit, auch die Seiten auf Türkisch.
Kontakt zur Einrichtung halten
In Erfahrungsberichten wird manchmal beschrieben, dass Einrichtungen nach der Rückkehr nachfragen und Verlaufsfotos ansehen. Klären Sie vor der Abreise, über welchen Weg und mit wem Sie dann schreiben. Mehr in Kontrolle per Video mit der Einrichtung.
Wenn nach der Rückkehr Beschwerden auftreten
- Lebensgefahr: Rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.
- Außerhalb der Sprechzeiten: Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter 116117 erreichbar, wenn etwas nicht bis zum nächsten Tag warten kann.
- Zahnärztlicher Notdienst: Die Notdienste der Bundesländer finden Sie über die Übersicht auf 116117.de.
- Einrichtung informieren: Das EVZ rät, Beschwerden zeitnah und schriftlich zu melden und mit Fotos und einem Gedächtnisprotokoll festzuhalten.
- Unterlagen mitnehmen: Bringen Sie zu jedem Termin in Deutschland die Unterlagen aus der Türkei mit.
Es gilt die Anweisung der Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland. Die nächsten Schritte stehen in Beschwerden nach der Rückkehr: erste Schritte und Nachbesserung und Gewährleistung. Was Sie vor der Behandlung fragen, steht in Fragen vor einer Behandlung im Ausland.
Weiterlesen
Quellen
- Verbraucherzentrale: Komplikationen bei Behandlungen im Ausland (Stand 09.08.2024); Zahnbehandlung im Ausland: Das sollten Sie beachten (Stand 04.12.2024). verbraucherzentrale.de, abgerufen 30.10.2026.
- KZBV: Zahnbehandlung im Ausland, kzbv.de, abgerufen 30.10.2026.
- Bundeszahnärztekammer: Behandlung im Ausland, bzaek.de, letztes Update 13.07.2024, abgerufen 30.10.2026.
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt Medizinische Versorgung. Stand 30.10.2026, abgerufen 30.10.2026. auswaertiges-amt.de
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: FAQ Behandlungsfehler bei Schönheits-OPs im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, evz.de, abgerufen 30.10.2026.
- Hasta Hakları Yönetmeliği (Patientenrechteverordnung), Resmî Gazete 01.08.1998 Nr. 23420, konsolidierte Fassung auf mevzuat.gov.tr, Art. 15 bis 17, abgerufen 30.10.2026.
- Tıbbi Cihaz Yönetmeliği (Medizinprodukteverordnung), Resmî Gazete 02.06.2021 Nr. 31499, Art. 18, konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 17.08.2024 Nr. 32635, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Patientenservice 116117 und Übersicht der zahnärztlichen Notdienste, 116117.de, abgerufen 30.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 öffentlichen Forenbeiträgen, eigene Auswertung als Muster, Stand 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.