Ein Implantatpass hält fest, welches Implantat Sie bekommen haben: Hersteller, Modell, Größe, Serien- oder Losnummer, Datum und Position im Kiefer. Ihre Praxis in Deutschland braucht diese Angaben, wenn später etwas repariert oder ersetzt werden muss. Nach der türkischen Medizinprodukteverordnung geben Gesundheitseinrichtungen Patientinnen und Patienten mit einem implantierten Produkt einen Implantatausweis. Zahnimplantate nennt die Liste der Ausnahmen nicht. Fragen Sie vor der Behandlung danach.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Implantatpass nennt Hersteller, Modell, Größe, Serien- oder Losnummer, Datum und Position des Implantats.
- Ihre Praxis in Deutschland braucht diese Angaben, wenn später etwas repariert oder ersetzt werden muss.
- Nach türkischem Recht geben Einrichtungen bei implantierten Produkten einen Implantatausweis, auf Türkisch und bei Bedarf auf Englisch; Zahnimplantate stehen nicht auf der Liste der Ausnahmen.
- Laut DGI (2022) werden Implantatausweise in Deutschland nicht immer ausgegeben; ein elektronischer Pass wurde 2022 als Vorhaben vorgestellt.
- Fragen Sie schon vor der ersten Reise nach dem Ausweis und danach, ob es Teile des Systems auch in Deutschland gibt.
Was im Implantatpass stehen sollte
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Hersteller mit Adresse und Website | Ihre Praxis kann passende Teile bestellen |
| Name und Modell des Implantats | es gibt viele Hersteller und Systeme (DGI) |
| Länge und Durchmesser | stehen auch auf türkischen Implantatbögen (boy ve çap) |
| Serien- oder Losnummer, UDI | macht das einzelne Produkt bestimmbar (türkische Medizinprodukteverordnung) |
| Position im Kiefer | welcher Zahn oder welche Region |
| Datum des Eingriffs | steht auf türkischen Implantatbögen (ameliyat tarihi) |
| Aufbau, Krone, Knochenersatzmaterial | gehören laut Zahnärztlichen Mitteilungen zu den erweiterten Angaben eines geplanten E-Passes |
| Einrichtung und behandelnde Person | für Rückfragen |
Was Sie zusätzlich mitnehmen
- Röntgenaufnahmen als Datei
- einen Behandlungsbericht mit allen Eingriffen
- die Hinweise zur Nachsorge und zu Kontrollen
- den Kontakt Ihrer Ansprechperson in der Einrichtung
Laut türkischer Verordnung bekommen Sie auch Warnhinweise, etwa zu medizinischen Untersuchungen, und Angaben zu Lebensdauer und Nachsorge des Produkts. Was sonst in die Mappe gehört, steht in Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht.
Vor der ersten Reise fragen
- Bekomme ich einen Implantatausweis, und in welcher Sprache?
- Welches System wird verwendet, und gibt es Aufbauteile und Werkzeug dafür auch in Deutschland?
- Bekomme ich die Angaben schon nach der ersten Reise, auch wenn die endgültige Krone erst später kommt?
Die DGI rät zu Systemen, bei denen Aufbauteile auch nach Jahren noch lieferbar sind. Das Europäische Verbraucherzentrum weist darauf hin, dass einer Praxis in Deutschland das passende Werkzeug fehlen kann, wenn im Ausland ein anderes System verwendet wurde.
Was in der Türkei und in Deutschland gilt
- Türkei: Nach Art. 18 der Tıbbi Cihaz Yönetmeliği (Medizinprodukteverordnung) gibt der Hersteller die Angaben zum Produkt mit, die Gesundheitseinrichtung gibt sie mit dem Implantatausweis an Sie weiter. Ausgenommen sind unter anderem Füllungen, Zahnkronen und Schrauben. Ob Zahnimplantate als Schrauben gelten, regelt der Text nicht.
- Deutschland: Implantatausweise der Hersteller werden laut DGI (Meldung vom 19.09.2022) nicht immer ausgegeben und aufgehoben. Die KZBV nennt einen elektronischen Implantatpass für die Patientenakte als Vorhaben, ohne Termin. Die gelesenen Quellen stammen von 2022 oder tragen kein Datum.
Wenn der Pass fehlt oder verloren geht
Fragen Sie die Einrichtung nach einer Kopie. Nach der türkischen Patientenrechteverordnung (Hasta Hakları Yönetmeliği, Art. 16) können Sie Ihre Akte einsehen und eine Kopie bekommen. Ob ein Zahnimplantat an der Sicherheitskontrolle am Flughafen auffällt, dazu machen die hier ausgewerteten Fachquellen keine Angabe.
Es gilt die Anweisung der Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland. Wie es zu Hause weitergeht, steht in Zahnersatz aus dem Ausland und der Zahnarzt zu Hause.
Weiterlesen
Quellen
- Tıbbi Cihaz Yönetmeliği (Medizinprodukteverordnung), Resmî Gazete 02.06.2021 Nr. 31499, Art. 18, konsolidierte Fassung mit Änderungen bis Resmî Gazete 17.08.2024 Nr. 32635, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Hasta Hakları Yönetmeliği (Patientenrechteverordnung), Resmî Gazete 01.08.1998 Nr. 23420, konsolidierte Fassung, Art. 16, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Nach dem Zwiebelschalenprinzip entwickeln: ein E-Pass für dentale Implantate, 19.09.2022; Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, dginet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Zahnärztliche Mitteilungen: E-Pass für dentale Implantate, 16.09.2022, zm-online.de, abgerufen 31.10.2026.
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Medizinische Informationsobjekte, kzbv.de, ohne Datum, abgerufen 31.10.2026.
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Zahnbehandlungen im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, evz.de, abgerufen 31.10.2026.
- Aufklärungs- und Implantatbogen einer türkischen Universitätszahnklinik (hasta onam formu, 14.04.2018), abgerufen 31.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.