Damit eine Einrichtung vorab planen kann, braucht sie Ihre Befunde und Aufnahmen. Gesundheitsdaten sind dabei besonders geschützt. Schicken Sie nur, was für die Planung nötig ist, über einen verschlüsselten Weg und nur an eine Adresse, die die Einrichtung selbst genannt hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten.
- Für die Türkei gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU; ohne andere Garantien kommen Ausnahmen nach Art. 49 DSGVO in Betracht.
- Eine E-Mail ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liegt laut BSI beim Anbieter im Klartext vor.
- Schicken Sie nur, was nötig ist, und nur an eine Adresse, die die Einrichtung genannt hat.
- Welche Unterlagen die Einrichtung vorab braucht, auch zu Ausweis und Versichertenkarte, fragen Sie dort.
Was Sie schicken und was Sie erfragen
| Schicken | Erst bei der Einrichtung erfragen |
|---|---|
| aktuelle Röntgen- oder 3D-Aufnahmen als Datei | welche Unterlagen nötig sind |
| Befundbericht oder Arztbrief | ob Kopien von Ausweis und Versichertenkarte nötig sind |
| Medikamentenliste, Vorerkrankungen, Allergien | wie Zahlungen abgewickelt werden |
| Fotos, wenn die Einrichtung darum bittet | ob Kopien genügen |
Die Unterlagen bekommen Sie von Ihrer Praxis. Nach § 630g BGB haben Sie Anspruch auf Einsicht in Ihre Akte und auf Abschriften, auch elektronisch.
Was die DSGVO sagt
- Besonderer Schutz: Gesundheitsdaten zu verarbeiten ist nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind unter anderem Ihre ausdrückliche Einwilligung oder, unter weiteren Bedingungen, Zwecke der Diagnostik und Behandlung.
- Sie selbst: Für Privatpersonen bei ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten gilt die DSGVO nicht (Art. 2 Abs. 2). Die Pflichten der DSGVO treffen Stellen, die Ihre Daten verarbeiten und für die sie gilt, etwa Ihre Praxis in Deutschland.
- Übermittlung in die Türkei: Die EU-Kommission hat für die Türkei keinen Angemessenheitsbeschluss gefasst. Fehlen auch andere Garantien, ist eine Übermittlung nach Art. 49 unter anderem zulässig, wenn Sie ausdrücklich eingewilligt haben, nachdem Sie über die Risiken unterrichtet wurden, oder wenn sie für einen Vertrag mit Ihnen oder vorvertragliche Maßnahmen auf Ihren Antrag erforderlich ist. Das betrifft etwa Ihre Praxis, wenn sie Befunde direkt in die Türkei schickt.
In der Türkei zählen Gesundheitsdaten nach dem Datenschutzgesetz Nr. 6698 ebenfalls zu den besonderen Daten (Art. 6). Nach Art. 11 können Sie erfragen, an wen Ihre Daten gingen, und ihre Löschung verlangen, wenn der Grund der Verarbeitung entfallen ist (Art. 7).
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Fragen zu Ihrem Fall klären Sie mit Ihrer Praxis oder der Datenschutzaufsicht. In der Türkei ist die Datenschutzbehörde KVKK (Kişisel Verileri Koruma Kurumu) zuständig.
Sichere Wege
- Portal oder verschlüsselte E-Mail: Eine E-Mail ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liegt laut BSI beim Anbieter und an Knotenpunkten des Versands im Klartext vor. Fragen Sie die Einrichtung, ob sie ein Upload-Portal oder verschlüsselte E-Mail anbietet.
- Verschlüsseltes Archiv: Geht das nicht, können Sie die Dateien in ein verschlüsseltes Archiv packen und das Kennwort auf einem anderen Weg nennen, etwa am Telefon.
- Messenger: Das BSI weist darauf hin, dass nicht alle Anbieter eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Funktionen einsetzen, und rät, das Herkunftsland des Anbieters zu bedenken. Nutzen Sie nur die Nummer, die die Einrichtung schriftlich genannt hat.
Fragen an die Einrichtung
- Wer liest meine Unterlagen, und bekommt sie auch ein Vermittler?
- Wofür werden sie genutzt, und wie lange werden sie gespeichert?
- Wie verlange ich die Löschung, wenn ich nicht buche?
Läuft der Kontakt über einen Vermittler, lesen Sie Vermittler oder direkt zur Einrichtung?.
Weiterlesen
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 2, 9 und 49, Amtsblatt der EU L 119 vom 04.05.2016, abgerufen 31.10.2026.
- Europäische Kommission: Adequacy decisions, commission.europa.eu, abgerufen 31.10.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 630g, gesetze-im-internet.de, abgerufen 30.10.2026.
- BSI: E-Mail-Verschlüsselung; Messenger und Videotelefonie, bsi.bund.de, abgerufen 31.10.2026.
- Kişisel Verilerin Korunması Kanunu Nr. 6698 (türkisches Datenschutzgesetz), Resmî Gazete vom 07.04.2016, Nr. 29677, Art. 6, 7, 11 und 19, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.