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Einreise

Medikamente aus der Türkei nach Deutschland mitbringen

Welche Medikamente Sie aus der Türkei nach Deutschland mitbringen dürfen: Menge, Fälschungen, Betäubungsmittel, türkisches Rezept und Krankenkasse.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Medikamente für Ihren eigenen Bedarf dürfen Sie aus der Türkei nach Deutschland mitbringen. Der deutsche Zoll lässt höchstens die Menge für drei Monate je Arzneimittel zu. Ob das Mittel in Deutschland zugelassen ist, spielt dafür keine Rolle. Gefälschte Arzneimittel dürfen Sie nicht einführen, auch nicht für sich selbst. Für Betäubungsmittel brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung.

Dieser Text beschreibt die Regeln für das Gepäck. Welche Medikamente Sie nach einer Behandlung nehmen und wie lange, legen die behandelnde Einrichtung und Ihre Praxis in Deutschland fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Zoll erlaubt Arzneimittel in der Menge Ihres üblichen persönlichen Bedarfs, höchstens drei Monate je Arzneimittel.
  • Es ist gleich, ob Sie die Mittel in der Türkei bekommen haben und ob sie in Deutschland zugelassen sind; gefälschte Arzneimittel sind verboten.
  • Für Betäubungsmittel, die Ihnen in der Türkei verschrieben wurden, gilt eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis; der Zoll rät zu einer mehrsprachigen mit Wirkstoff, Dosis und Reisedauer.
  • Gleichgestellt mit deutschen Rezepten sind nur Rezepte aus der EU, dem EWR und der Schweiz, nicht aus der Türkei; die Krankenkassen übernehmen für Medikamente aus Ländern außerhalb der EU grundsätzlich keine Kosten.
  • Für die Ausreise aus der Türkei nennen das Auswärtige Amt und der türkische Zoll keine eigenen Regeln für Medikamente; Cannabis und CBD-Produkte dürfen Sie nicht ausführen.

Was der deutsche Zoll erlaubt

Grundsätzlich dürfen nur Arzneimittel nach Deutschland gebracht werden, die hier zugelassen oder registriert sind. Das Arzneimittelgesetz macht eine Ausnahme für Reisende: Erlaubt ist eine Menge, die Ihrem üblichen persönlichen Bedarf entspricht (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG). Der Zoll legt das so aus:

  • Menge: höchstens der Bedarf für drei Monate je Arzneimittel, gemessen an der Dosierung.
  • Herkunft: Es ist gleich, ob Sie die Mittel aus Deutschland mitgenommen oder in der Türkei bekommen haben.
  • Zulassung: Es ist gleich, ob das Mittel in Deutschland zugelassen oder registriert ist.
  • Frei verkäufliche Mittel: Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitamine oder pflanzliche Mittel können in Deutschland als Arzneimittel gelten. Welche Regeln im Land gelten, in dem Sie das Mittel gekauft haben, spielt dafür keine Rolle.
  • Dopingmittel: Stoffe aus der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz dürfen Sie nicht in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken einführen.

Präparate mit bestimmten pflanzlichen oder tierischen Stoffen können außerdem unter den Artenschutz fallen.

Gefälschte Arzneimittel

Gefälschte Arzneimittel und Wirkstoffe nach Deutschland zu bringen ist verboten (§ 73 Abs. 1b AMG). Laut Zoll gilt das auch für den eigenen Bedarf, zum Beispiel für Nachahmungen zugelassener Präparate, die nicht vom eigentlichen Hersteller stammen. Die Verbraucherzentrale warnt beim Kauf von Arzneimitteln außerhalb Europas vor gefälschten, nicht zugelassenen oder falsch dosierten Mitteln. In der Türkei verkaufen Apotheken (eczane) Medikamente, mehr dazu in Apotheke und Notdienstapotheke.

Betäubungsmittel, zum Beispiel starke Schmerzmittel

Für Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (der Zoll nennt als Beispiel Morphin), gelten eigene Regeln. Wurden sie Ihnen ärztlich für den eigenen Bedarf verschrieben, dürfen Sie eine Menge mitbringen, die der Dauer der Reise angemessen ist. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bescheinigung.

Die Türkei gehört nicht zum Schengen-Raum. Für solche Länder rät der Zoll zu einer mehrsprachigen Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des Arztes mit Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoff und Reisedauer. Eine feste Form ist nicht vorgeschrieben. Gibt Ihnen die Einrichtung in der Türkei ein solches Mittel mit, bitten Sie dort um die Bescheinigung. Steigen Sie unterwegs um, gelten zusätzlich die Regeln des Transitlandes.

Türkisches Rezept und Krankenkasse

Deutschen Rezepten gleichgestellt sind nach § 2 Abs. 1a AMVV Verschreibungen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Die Türkei gehört zu keiner dieser Gruppen. Brauchen Sie ein Mittel nach der Rückkehr weiter, sprechen Sie mit Ihrer Praxis in Deutschland.

Für Medikamente aus Ländern außerhalb der EU, zu denen die Türkei zählt, übernehmen die Krankenkassen nach Angaben der Verbraucherzentrale grundsätzlich keine Kosten. Was Ihre Kasse sonst übernimmt, steht in Kosten und Krankenkasse.

Lassen Sie sich von der Einrichtung schriftlich geben, welches Mittel Sie mit welchem Wirkstoff, in welcher Dosis und wie lange nehmen sollen. Das hilft Ihrer Praxis zu Hause. Eine Übersicht der Unterlagen steht in Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht.

Ausreise aus der Türkei und Umsteigen

Die Fragenseite des türkischen Zolls beschreibt nur, welche Medikamente Sie in die Türkei mitbringen dürfen. Für die Ausreise nennen weder sie noch das Auswärtige Amt eigene Regeln für Medikamente. Verbindliche Auskunft geben laut Auswärtigem Amt nur die Vertretungen des Ziellandes, hier also die türkischen Auslandsvertretungen.

Klar geregelt ist: Ein- und Ausfuhr von Cannabis, auch als Medizin, und von CBD-Produkten sind in der Türkei verboten. Das Auswärtige Amt weist auf hohe Strafen für Drogendelikte hin, auch im Transitbereich türkischer Flughäfen. Es rät, keine Substanzen mitzunehmen, die vor Ort als unerlaubte Betäubungsmittel gelten könnten.

Weiterlesen

Quellen

  • Zoll: Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat, Einschränkungen, Arznei- und Betäubungsmittel, zoll.de, Seite ohne Datum, abgerufen 31.10.2026.
  • Arzneimittelgesetz, § 73 Abs. 1b und Abs. 2 Nr. 6, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Arzneimittelverschreibungsverordnung, § 2 Abs. 1a, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Verbraucherzentrale: Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte, Stand 20.06.2023, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Einreise und Zoll, Rechtliche Besonderheiten, Stand 31.10.2026, abgerufen 31.10.2026. auswaertiges-amt.de
  • Türkischer Zoll (ticaret.gov.tr): Gümrük İşlemleri, Sıkça Sorulan Sorular, Bireysel, „Yolcu Muafiyetleri“, Stand 03.03.2026, abgerufen 31.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.