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Nach der Rückkehr

Die zweite Reise planen: Termin, Buchung, Unterlagen

Wann die zweite Reise ansteht, was Sie auf der ersten klären, wann Sie buchen, was für 90 Tage und Versicherung gilt und was, wenn sie sich verschiebt.

Stand: 6 Min. Lesezeit

Bei Implantaten heilt das Implantat laut Deutscher Gesellschaft für Implantologie (DGI) etwa acht bis zwölf Wochen ein, bevor der endgültige Zahnersatz folgt. In Erfahrungsberichten ist deshalb oft von zwei Reisen die Rede. Wann die zweite Reise ansteht und wie lange sie dauert, legt die Einrichtung fest. Klären Sie das schon vor der Abreise von der ersten Reise, buchen Sie erst nach der schriftlichen Bestätigung und prüfen Sie vor dem Flug Ausweis, Aufenthaltstage und Versicherung neu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wann die zweite Reise ansteht, legt die Einrichtung fest; das Einheilen dauert laut DGI etwa acht bis zwölf Wochen.
  • Für die Versorgung mit dem endgültigen Zahnersatz nennt die DGI je nach Umfang üblicherweise drei bis acht Sitzungen; fragen Sie, wie viele Tage Sie vor Ort brauchen.
  • Buchen Sie Flug und Unterkunft erst, wenn die Einrichtung den Termin schriftlich bestätigt hat.
  • Liegen beide Reisen im selben Zeitraum von 180 Tagen, zählen ihre Tage für die Regel von 90 Tagen zusammen.
  • Klären Sie vor der ersten Reise, was gilt, wenn sich die zweite verschiebt oder ausfällt.

Vor der Abreise von der ersten Reise klären

Fragen Sie beim letzten Termin der ersten Reise:

  1. Wann ungefähr ist der zweite Termin, und wann bestätigen Sie ihn?
  2. Was geschieht auf der zweiten Reise, und wie viele Tage brauche ich vor Ort?
  3. Wer macht die Kontrollen in der Zeit dazwischen: Sie per Foto oder Video, eine Praxis in Deutschland oder beide?
  4. Was muss ich mit dem Provisorium beachten, und wen rufe ich an, wenn es sich löst?
  5. Was steht in den Bedingungen, wenn ich den Termin verschieben muss?

Nach dem Eingriff sind laut DGI mehrere Kontrollen nötig, um das Einwachsen zu überwachen. Was beim Provisorium gilt, steht in Provisorium: wie lange es hält und worauf Sie achten.

Wann die zweite Reise ansteht

Das Implantat heilt laut DGI etwa acht bis zwölf Wochen ein, erst dann ist es voll belastbar. Die Dauer der ganzen Behandlung ist laut DGI von Fall zu Fall unterschiedlich; in der Regel ist sie binnen drei bis vier Monaten abgeschlossen. Nach dem Einheilen beginnt die Versorgung mit dem eigentlichen Zahnersatz, für die die DGI je nach Umfang üblicherweise drei bis acht Sitzungen nennt. Muss vorher Knochen aufgebaut werden, heilt der Kieferknochen laut DGI in den meisten Fällen zunächst mehrere Monate, bevor Implantate eingesetzt werden; siehe Knochenaufbau und Sinuslift: was das für die Reise heißt.

In vielen Erfahrungsberichten liegen zwischen den Reisen einige Wochen bis zu neun Monate. Den genauen Abstand legt die Einrichtung nach Ihrem Befund fest. Ihre Anweisung geht vor.

Flug und Unterkunft buchen

  • Erst nach der Bestätigung: Buchen Sie, wenn die Einrichtung den Termin schriftlich bestätigt hat.
  • Umbuchen: Prüfen Sie vor der Buchung, ob sich Flug und Unterkunft ändern lassen, falls sich der Termin verschiebt.
  • Rückflug: Den Tag klären Sie mit der Einrichtung, die Regeln der Fluggesellschaft prüfen Sie vorher, siehe Rückflug nach dem Eingriff.
  • Unterkunft: Wählen Sie eine Unterkunft, von der Sie die Einrichtung für mehrere Termine gut erreichen. Hinweise in Unterkunft während der Behandlung.

Ausweis, 90 Tage und Versicherung

  • 90 Tage: Deutsche dürfen sich laut Auswärtigem Amt in jedem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum in der Türkei aufhalten. Liegen beide Reisen im selben Zeitraum, zählen die Tage zusammen.
  • Ausweis: Prüfen Sie, ob Ihr Ausweis noch gültig ist. Mit abgelaufenen Dokumenten kann es laut Auswärtigem Amt bei der Ausreise Schwierigkeiten geben. Mehr in Einreise in die Türkei: Ausweis, Pass und 90 Tage.
  • Anspruchsbescheinigung: Sie muss laut Auswärtigem Amt die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken und wird idealerweise vor der Reise ausgestellt. Laut DVKA werden nur Behandlungen, die innerhalb von 24 Stunden nötig sind, als Notfall angesehen; alle anderen müssen Sie selbst bezahlen.
  • Reiseversicherung: Eine private Auslandsreisekrankenversicherung leistet laut Verbraucherzentrale Hamburg nur bei akuten Erkrankungen oder Unfällen. In den Bedingungen von drei Auslandsreisekrankenversicherungen, die für den Ratgeber zur Krankenversicherung gelesen wurden, sind außerdem Heilbehandlungen ausgeschlossen, die ein Grund für die Reise waren. Prüfen Sie Ihren Vertrag auch für die zweite Reise, mehr in Krankenversicherung für Notfälle in der Türkei.

Was Sie mitnehmen

Nehmen Sie Behandlungsbericht, Aufnahmen und Implantatpass der ersten Reise mit. Was in die Mappe gehört, steht in Implantatpass und Unterlagen nach der Implantation.

Wenn sich die zweite Reise verschiebt

Krankheit, Flugausfall oder ein anderer Grund kann den Termin verschieben. Vereinzelt blieb in Erfahrungsberichten ein Implantat deshalb monatelang ohne endgültige Krone. Melden Sie sich früh bei der Einrichtung und fragen Sie, wie lange das Provisorium bleiben darf und wann ein neuer Termin möglich ist. Was Sie dafür schon vor der ersten Reise klären, steht in Zahnimplantate in der Türkei: eine oder zwei Reisen?.

Reisen für Kontrolle oder Korrektur

Auch eine spätere Reise zur Nachkontrolle oder Korrektur ist möglich. Die Kosten für Anfahrt und Übernachtung kalkulieren Sie laut Bundeszahnärztekammer selbst ein. Was die Einrichtung übernimmt, steht in Ihrem Vertrag, mehr in Nachbesserung und Gewährleistung.

Weiterlesen

Quellen

  • Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, Abschnitte Drei Schritte zum neuen Zahn und Häufige Fragen, dginet.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitt Einreise, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Auswärtiges Amt: Merkblatt für gesetzlich krankenversicherte deutsche Staatsangehörige zur medizinischen Versorgung in der Türkei, Stand Januar 2026, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
  • DVKA: Merkblatt „Urlaub in der Türkei“, Stand 01.04.2026, dvka.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Verbraucherzentrale Hamburg: Auslandskrankenversicherung: wichtig für Urlaub und Reise, Stand 04.03.2024, vzhh.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Versicherungsbedingungen von drei Anbietern von Auslandsreisekrankenversicherungen, Stand 2025 und 2026, abgerufen 31.10.2026.
  • Bundeszahnärztekammer: Behandlung im Ausland, letztes Update 13.07.2024, bzaek.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Erfahrungsberichte aus 53 öffentlichen Forenbeiträgen, eigene Auswertung als Muster, Stand 30.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.