Eine Kontrolle per Video verbindet Sie nach der Rückkehr mit der Einrichtung in der Türkei. Nach der türkischen Verordnung über Ferngesundheitsleistungen ist sie kein Ersatz für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht, und Patienten müssen vorher darüber aufgeklärt werden. Ob ein Videotermin für Ihre Kontrolle ausreicht, entscheiden die Behandelnden. Klären Sie vor der Abreise, wer Sie kontrolliert, über welchen Weg und wer Sie in Deutschland untersucht, wenn etwas auffällt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Fernleistung ist nach der türkischen Verordnung kein Ersatz für eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht.
- Laut TK brauchen viele Untersuchungen, etwa ein EKG, weiter einen Besuch in der Praxis.
- Ohne ausdrückliche Zustimmung beider Seiten darf ein Videotermin nach der Verordnung nicht aufgezeichnet werden.
- Gesundheitsdaten sind besonders geschützt; fragen Sie, über welches System die Kontrolle läuft.
- Im Notfall nennt die Verordnung statt der Fernleistung die nächste Notaufnahme; in Deutschland alarmieren Sie bei Lebensgefahr die 112.
Was eine Kontrolle per Video leisten kann
In einigen Erfahrungsberichten läuft der Kontakt mit der Einrichtung über Fotos, Nachrichten oder Video und die Nachbetreuung aus der Ferne über Fotos. Ob das für Ihre Kontrolle genügt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Die TK beschreibt das für Videosprechstunden in Deutschland so: Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach ärztlichem Ermessen, ob die Sprechstunde per Video ausreichend und sachgerecht ist. Für viele diagnostische Untersuchungen, etwa ein EKG, und für viele Therapien ist weiter ein Besuch in der Praxis nötig.
Die Fachquellen nennen dazu für die einzelnen Behandlungen:
- Implantate: Nach dem Eingriff sind laut Deutscher Gesellschaft für Implantologie (DGI) mehrere Kontrollen nötig, um das Einwachsen zu überwachen.
- Haartransplantation: Laut AOK ist die Nachsorge wegen der Entfernung oft schwierig oder wird gar nicht angeboten. Das Europäische Verbraucherzentrum schreibt, dass eine Nachbehandlung oft nur in der Klinik im Ausland möglich ist.
Halten Sie deshalb schon im Angebot fest, wer die Kontrollen macht und auf welchem Weg. Es gilt die Anweisung der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland.
Was die türkische Verordnung regelt
Ferngesundheitsleistungen regelt in der Türkei die Verordnung über Ferngesundheitsleistungen vom 10.02.2022 (Uzaktan Sağlık Hizmetlerinin Sunumu Hakkında Yönetmelik):
- Erlaubnis: Eine Einrichtung braucht für solche Leistungen eine eigene Erlaubnis (Art. 14). Für den Gesundheitstourismus nennt die Verordnung Einrichtungen mit einer Zulassung für den Gesundheitstourismus (Art. 15). Ob eine Kontrolle nach Ihrer Rückkehr darunter fällt, regelt der Wortlaut nicht ausdrücklich.
- Aufklärung: Vor Beginn werden Sie, soweit es zur Art der Leistung passt, unter anderem informiert, wer Sie betreut und mit welcher Fachrichtung, dass die Fernleistung eine Behandlung von Angesicht zu Angesicht nicht ersetzen kann und dass Sie sich im Notfall an die nächste Notaufnahme wenden (Art. 9 Abs. 1).
- Identität: Die Einrichtung muss Maßnahmen treffen, Ihre Identität zu prüfen. Die behandelnde Fachperson kann verlangen, dass Sie Ihren Ausweis in die Kamera halten (Art. 10).
- Aufzeichnung: Ohne ausdrückliche Zustimmung beider Seiten darf die Leistung weder in Bild noch in Ton aufgezeichnet werden. Während der Leistung dürfen keine Fotos gemacht werden (Art. 12 Abs. 3). Aufzeichnungen mit Zustimmung dürfen höchstens zwölf Monate gespeichert werden (Art. 12 Abs. 4). Daneben nennt die Verordnung Aufzeichnungen zur Gesundheitsleistung, die nach den Vorschriften zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten geführt werden (Art. 9 Abs. 1 g).
- System: Genutzt werden darf nur ein dafür registriertes System (Art. 5).
Fragen Sie die Einrichtung, über welches System sie die Kontrolle anbietet. Was eine Zulassung bedeutet, steht in Was die Zulassung bedeutet.
In lebensbedrohlichen Fällen alarmieren Sie in Deutschland laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Rettungsdienst über den Notruf 112.
Datenschutz
Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders geschützten Daten, in der Türkei ebenso nach dem Datenschutzgesetz Nr. 6698 (Art. 6). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Praxen in Deutschland für Videosprechstunden mit gesetzlich Versicherten zertifizierte Anbieter nutzen müssen. Diese Vorgabe gilt für Kassenpraxen in Deutschland. Die Verbraucherzentrale rät außerdem:
- Nutzen Sie, wenn möglich, den Gastzugang des Videodienstes.
- Fragen Sie mit Ihrem Recht auf Auskunft nach, welche Daten über Sie gespeichert sind.
Für Messenger weist das BSI darauf hin, dass nicht alle Anbieter eine vollständige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Funktionen einsetzen. Schicken Sie Fotos nur an eine Nummer oder Adresse, die die Einrichtung selbst genannt hat. Mehr dazu in Befunde vorab an eine Klinik schicken.
Vor der Abreise klären
- Wer kontrolliert mich nach der Rückkehr, und zu welchen Terminen?
- Über welches System läuft die Kontrolle, und wird sie aufgezeichnet?
- Was passiert, wenn bei der Kontrolle etwas auffällt?
- Wer macht Röntgenaufnahmen oder andere Untersuchungen, wenn sie nötig werden?
- Übernimmt meine Praxis in Deutschland Kontrollen?
Welche Unterlagen Ihre Praxis dafür braucht, steht in Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht. Bei Beschwerden gilt der Weg aus Beschwerden nach der Rückkehr: erste Schritte.
Weiterlesen
Quellen
- Uzaktan Sağlık Hizmetlerinin Sunumu Hakkında Yönetmelik (türkische Verordnung über Ferngesundheitsleistungen), Resmî Gazete vom 10.02.2022, Nr. 31746, Art. 5, 9, 10, 12, 14 und 15, resmigazete.gov.tr, abgerufen 31.10.2026 (Erstfassung; zu späteren Änderungen siehe Prüfbefund).
- Techniker Krankenkasse: Die Online-Videosprechstunde, 26.11.2025, tk.de, abgerufen 31.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Telemedizin: Datenschutz bei Videosprechstunden, Stand 24.02.2026, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, dginet.de, abgerufen 31.10.2026.
- AOK: Haartransplantation: Methoden, Risiken und Nebenwirkungen, 03.07.2026, aok.de, abgerufen 31.10.2026.
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Was ist bei einer Haartransplantation im Ausland zu beachten?, aktualisiert 10.10.2024, evz.de, abgerufen 31.10.2026.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9; Kişisel Verilerin Korunması Kanunu Nr. 6698 (türkisches Datenschutzgesetz), Art. 6, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- BSI: Messenger & Videotelefonie sicher nutzen, bsi.bund.de, Seite ohne Datum, abgerufen 31.10.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): 116117.de, abgerufen 31.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.