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Nach der Rückkehr

Beschwerden nach der Rückkehr: was Sie zuerst tun

Beschwerden nach einer Behandlung in der Türkei: wann 112, wann 116117, Hausarzt, zahnärztlicher Notdienst, Einrichtung informieren, Krankenkasse fragen.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Haben Sie nach einer Behandlung in der Türkei zu Hause Beschwerden, gilt derselbe Weg wie bei jeder anderen Erkrankung. Bei Lebensgefahr rufen Sie den Rettungsdienst unter 112. Sind die Praxen geschlossen und kann die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, bei Zahnproblemen der zahnärztliche Notdienst Ihres Bundeslandes. Sonst gehen Sie zur nächsten Sprechstunde in Ihre Hausarztpraxis oder Zahnarztpraxis. Daneben melden Sie die Beschwerden der Einrichtung in der Türkei schriftlich und halten den Verlauf fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Lebensgefahr rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.
  • Sind die Praxen geschlossen und kann die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, bei Zahnproblemen der zahnärztliche Notdienst Ihres Bundeslandes.
  • Sonst gehen Sie zur nächsten Sprechstunde in Ihre Hausarztpraxis oder Zahnarztpraxis und bringen die Unterlagen aus der Türkei mit.
  • Melden Sie die Beschwerden der Einrichtung zeitnah schriftlich und halten Sie den Verlauf mit Fotos und einem Gedächtnisprotokoll fest.
  • Ob Ihre Krankenkasse die Behandlung der Folgen bezahlt, hängt vom Einzelfall ab; fragen Sie sie, bevor größere Arbeiten beginnen.

Welche Nummer wann?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschreibt auf 116117.de, wer wann zuständig ist:

LageWohinHinweis
Lebensgefahr, etwa Bewusstlosigkeit, schwere Atemnot, starke Brustschmerzen oder eine Blutung, die nicht aufhörtRettungsdienst 112Notrufnummer
Die Praxen sind geschlossen, die Beschwerden würden sonst in der Praxis behandelt, können aber nicht bis zum nächsten Tag wartenärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 oder eine geöffnete Bereitschaftspraxis116117 bundesweit ohne Vorwahl, rund um die Uhr
Zahnprobleme außerhalb der Sprechzeitenzahnärztlicher Notdienst Ihres BundeslandesÜbersicht je Bundesland auf 116117.de, keine bundesweite Nummer
Sie sind krank, brauchen aber nicht sofort HilfeIhre Hausarztpraxis, am nächsten Werktag oder zur nächsten Sprechstundeerste Ansprechstelle bei gesundheitlichen Problemen

Auf 116117.de können Sie Ihre Beschwerden auch selbst einschätzen. Bei Lebensgefahr gilt zuerst 112, auch wenn Sie die Einrichtung noch nicht erreicht haben.

In der Praxis: was Sie mitbringen

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) rät in seinem Ratgeber zu kosmetischen Behandlungen im Ausland, bei Beschwerden die Hausarztpraxis zu kontaktieren. Sagen Sie dort gleich, wann Sie in der Türkei behandelt wurden, und bringen Sie mit:

  • Behandlungsbericht und Aufnahmen aus der Türkei,
  • die Liste der Medikamente, die Sie dort bekommen haben,
  • die schriftlichen Anweisungen der Einrichtung für die Zeit danach,
  • bei Implantaten den Implantatausweis.

Was in diese Unterlagen gehört, steht in Nachsorge in Deutschland: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht. Nach einer Haartransplantation hilft zusätzlich Nachsorge nach der Haartransplantation zu Hause. Es gilt die Anweisung der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland.

Bei Problemen mit den Zähnen

  • Im Notfall: Laut EVZ darf eine Ärztin oder ein Arzt in Deutschland die Behandlung in einem akuten Notfall nicht verweigern. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schreibt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland zur Behandlung akuter Notfälle verpflichtet sind.
  • Nachbesserung: Im Ausland eingesetzten Zahnersatz müssen sie laut Verbraucherzentrale und BZÄK außer im Notfall nicht nachbessern. Nach Angaben des EVZ muss eine Nachbesserung in der Regel die Praxis im Ausland vornehmen. Lassen Sie sie von einer anderen Praxis machen, bleiben Sie laut EVZ in der Regel auf den Kosten sitzen.
  • Beratung: Für Fragen verweist die BZÄK auf die Patientenberatungsstellen der Landeszahnärztekammern.

Was Sie bei einer lockeren Krone oder Schmerzen am Implantat tun, steht in Krone locker, Implantat schmerzt: was nach der Rückkehr tun.

Die Einrichtung informieren

Das EVZ rät in seinem Ratgeber zu Behandlungsfehlern bei kosmetischen Behandlungen zu diesen Schritten:

  1. Schriftlich melden: Reklamieren Sie umgehend schriftlich bei Ihrem Vertragspartner, per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung. Lief die Buchung über einen Vermittler, schreiben Sie an Vermittler und Einrichtung.
  2. Festhalten: Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos, Aussagen von Zeugen und einem Gedächtnisprotokoll.
  3. Fristen beachten: Ansprüche unterliegen in der Regel gesetzlichen oder vertraglichen Verjährungsfristen.

Wie es danach weitergeht, steht in Nachbesserung und Gewährleistung und Beschwerde über eine Behandlung: wohin?.

Krankenkasse und Kosten

  • Einzelfall: Gesetzliche Kassen zahlen laut EVZ nur Kassenleistungen. Entstehen durch den Eingriff Schmerzen oder eine Erkrankung, kann eine Kostenübernahme im Einzelfall in Betracht kommen; war vorab in die Risiken eingewilligt, ist das laut EVZ fraglich. Im Zweifel klärt das der Medizinische Dienst.
  • § 52 Abs. 2 SGB V: Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, muss die Kasse sie in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen; sie tragen dann einen Teil der Kosten selbst. Ob das auf Ihre Behandlung zutrifft, sagt Ihnen Ihre Kasse.
  • Zahnersatz: Laut Verbraucherzentrale übernimmt die Kasse Kosten einer Nachbehandlung häufig nicht. Bei vermuteten Mängeln kann sie ein Gutachten erstellen lassen.

Fragen Sie Ihre Kasse, bevor größere Arbeiten beginnen, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Mehr in Kosten und Krankenkasse und Zahnersatz aus der Türkei: Krankenkasse und Festzuschuss.

Weiterlesen

Quellen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 und Startseite 116117.de, 116117.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Zahnärztliche Notdienste finden, 116117.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Behandlungsfehler bei kosmetischen Behandlungen im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, evz.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Zahnbehandlung im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, evz.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Verbraucherzentrale: Komplikationen bei Behandlungen im Ausland, Stand 09.08.2024, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Bundeszahnärztekammer: Behandlung im Ausland, letztes Update 13.07.2024, bzaek.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Erfahrungsberichte aus 53 öffentlichen Forenbeiträgen, eigene Auswertung als Muster, Stand 30.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.