Auch Kinder brauchen für die Türkei ein eigenes gültiges Dokument. Das Auswärtige Amt nennt für Deutsche Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass, eine eigene Liste für Kinder gibt es dort nicht; den vorläufigen Personalausweis empfiehlt es nicht. Neue Kinderreisepässe gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Kinder gilt die Dokumentenliste des Auswärtigen Amts für alle Deutschen; den vorläufigen Personalausweis empfiehlt es nicht.
- Neue Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt; einen Personalausweis bekommen Kinder auf Antrag auch vor dem 16. Geburtstag.
- Laut Auswärtigem Amt kam es in der Vergangenheit zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten.
- Reist ein Kind mit nur einem Elternteil, nennt das Auswärtige Amt für die Türkei keine besonderen Vorschriften; zu einer formlosen Einverständniserklärung rät es allgemein.
- Kinder mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit brauchen für die Rückkehr nach Deutschland ein deutsches Dokument.
Welche Dokumente gelten
| Dokument des Kindes | Einreise in die Türkei laut Auswärtigem Amt | Gültigkeit nach deutschem Recht |
|---|---|---|
| Reisepass | ja | unter 24 Jahren sechs Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | ja | höchstens ein Jahr |
| Personalausweis | ja | unter 24 Jahren sechs Jahre |
| Vorläufiger Personalausweis | ja, wird aber nicht empfohlen | höchstens drei Monate |
| Kinderreisepass | ja | keine neuen seit 1. Januar 2024 |
Die Gültigkeit regeln § 5 Passgesetz und § 6 Personalausweisgesetz. Verlängern lässt sich ein Pass oder Ausweis nicht.
Warum ein eigenes Dokument nötig ist
Das Passgesetz verpflichtet Deutsche, bei der Aus- und Einreise einen gültigen Pass mitzuführen. Eine Altersgrenze nennt § 1 Abs. 1 PassG nicht. Ausnahmen von der Passpflicht und andere Ausweise als Passersatz kann eine Rechtsverordnung regeln (§ 2 PassG); welche Dokumente die Türkei annimmt, zeigt die Tabelle oben. Das Auswärtige Amt berichtet, dass es in der Vergangenheit zu Zurückweisungen an der türkischen Grenze kam, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis
Den Kinderreisepass nennt das Passgesetz nicht mehr unter den Passarten (§ 1 Abs. 2 PassG). Für Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt wurden, bleibt die frühere Fassung der Gültigkeitsregel anwendbar (§ 28 PassG). Wie lange ein vorhandener Kinderreisepass gilt, steht in dem Dokument.
Die Ausweispflicht beginnt in Deutschland mit 16 Jahren. Auf Antrag bekommen einen Personalausweis auch jüngere Kinder (§ 1 Abs. 1 und 4 PAuswG). Für Minderjährige stellt den Passantrag, wer als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt bestimmt (§ 6 Abs. 1 PassG). Wie lange die Ausstellung dauert, sagt Ihnen die Pass- oder Ausweisbehörde.
Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass akzeptiert die Türkei bei der Einreise laut Auswärtigem Amt auch, wenn sie seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind; ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis reicht nicht. Bei der Ausreise kann es Schwierigkeiten geben. Mehr dazu in Mit abgelaufenem Ausweis in die Türkei?.
Mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen
Für Kinder, die allein oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisen, gelten laut Auswärtigem Amt keine besonderen türkischen Vorschriften, solange die Ausreise aus Deutschland erlaubt war.
Allgemein rät das Auswärtige Amt, einem Kind, das ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reist, eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Als Inhalt empfiehlt es:
- die Angaben zum Kind,
- Namen und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten,
- die Reiseroute,
- Angaben zu volljährigen Begleitpersonen.
Zusätzlich empfiehlt es, insbesondere bei Namensabweichungen, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten. Ob die Unterschriften beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung aus Deutschland anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab. Eine Übersetzung der Erklärung in die Landessprache kann nach Angaben des Auswärtigen Amts ratsam sein. Die Reise- und Sicherheitshinweise zur Türkei nennen dazu nichts. Verbindliche Auskunft gibt die zuständige türkische Auslandsvertretung in Deutschland.
Ist Ihr Kind selbst Patient, fragen Sie die Einrichtung, welche Unterlagen und Einwilligungen sie von den Sorgeberechtigten braucht.
Kinder mit türkischer oder anderer Staatsangehörigkeit
- Deutsch-türkische Kinder brauchen laut Auswärtigem Amt für die Rückkehr nach Deutschland ein deutsches Dokument. Beantragen Sie es vor der Abreise. Mehr in Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise?.
- Kinder mit anderem Pass: Ob sie ein Visum brauchen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Mehr in Anderer Pass, deutscher Aufenthaltstitel.
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Quellen
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Einreise und Zoll, Minderjährige, Stand 31.10.2026, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
- Auswärtiges Amt: Einverständniserklärung für Minderjährige, Fragenkatalog, Seite ohne Datum, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
- Passgesetz, § 1, § 2, § 5, § 6 und § 28, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Personalausweisgesetz, § 1 und § 6, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
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