Ja, das geht in engen Grenzen. Deutsche Staatsangehörige können mit einem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass in die Türkei einreisen, der seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist. Das schreibt das Auswärtige Amt. Das türkische Außenamt nennt für Deutschland Pässe und Personalausweise, die seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind. Ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis reicht nicht. Schwierig kann es bei der Ausreise und beim Umsteigen in andere Länder werden. Sicherer ist für eine Behandlungsreise ein gültiges Dokument.
Das Wichtigste in Kürze
- Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass werden bei der Einreise auch akzeptiert, wenn sie seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind.
- Ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis reicht nicht, ein Reiseausweis als Passersatz der Bundespolizei auch dann nicht, wenn er gültig ist.
- Die Regel des türkischen Ausländergesetzes, nach der ein Pass 60 Tage über die visumfreie Zeit hinaus gelten muss, nimmt das türkische Außenamt für Länder aus, deren Bürger mit Personalausweis oder abgelaufenem Pass einreisen dürfen. Deutschland steht auf beiden Listen.
- Bei der Ausreise und beim Umsteigen in andere Länder kann ein abgelaufenes Dokument laut Auswärtigem Amt Schwierigkeiten machen.
- Geht der Ausweis in der Türkei verloren, kann eine deutsche Auslandsvertretung nach einer Anzeige bei der Polizei und der Prüfung Ihrer Identität einen Reiseausweis ausstellen, der nur für die Rückreise nach Deutschland gilt.
Welche abgelaufenen Dokumente die Türkei annimmt
| Dokument | Einreise bis ein Jahr nach Ablauf |
|---|---|
| Reisepass | ja |
| Vorläufiger Reisepass | ja |
| Personalausweis | ja |
| Kinderreisepass | ja |
| Vorläufiger Personalausweis | nein; von einem gültigen rät das Auswärtige Amt ebenfalls ab |
| Reiseausweis als Passersatz der Bundespolizei | nein, auch nicht gültig |
Das türkische Außenamt (Dışişleri Bakanlığı) führt Deutschland in seiner Liste der Länder, deren Bürger mit abgelaufenen Dokumenten einreisen dürfen: Pässe und Personalausweise, die seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind. Zu vorläufigem Reisepass und Kinderreisepass äußert sich die Liste nicht, und sie nennt kein Datum.
Warum das trotz des Ausländergesetzes gilt
Das türkische Ausländergesetz Nr. 6458 verlangt bei Ein- und Ausreise einen gültigen Pass oder ein Passersatzpapier (Art. 5). Wer kein Dokument hat, das mindestens 60 Tage über die visumfreie Zeit hinaus gilt, wird nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b zurückgewiesen. Das Gesetz lässt Abkommen, denen die Türkei angehört, und besondere Gesetze aber unberührt (Art. 2 Abs. 2).
Ein solches Abkommen ist das Europäische Übereinkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats vom 13.12.1957, dessen Vertragspartei die Türkei laut Auswärtigem Amt ist. Das türkische Außenamt nimmt Länder, deren Bürger nach diesem Abkommen mit dem Personalausweis einreisen dürfen, von der Regel der 60 Tage aus, ebenso Länder, deren abgelaufene Pässe für einen bestimmten Zeitraum als gültig gelten. Deutschland steht auf beiden Listen. Allgemein rät das Außenamt trotzdem zu einem Reisedokument, das ab der Ankunft noch mindestens sechs Monate gilt.
Ausreise und Umsteigen
Bei der Ausreise mit abgelaufenen Dokumenten kann es nach Angaben des Auswärtigen Amts Schwierigkeiten geben, vor allem an den Landgrenzen in Edirne und İpsala und bei der Weiterreise, weil nicht alle Transitländer abgelaufene Dokumente anerkennen.
Steigen Sie an einem türkischen Flughafen in ein anderes Land um, verlangt das Zielland womöglich eine Restgültigkeit. Ein deutsches Konsulat kann Ihren Pass am Transitflughafen nicht verlängern. Das Auswärtige Amt kennt Fälle, in denen Reisende nicht weiterfliegen durften und zum Ausgangsflughafen zurückmussten. Fragen Sie Ihre Fluggesellschaft vor der Buchung, mit welchem Dokument sie Sie befördert.
Was das für eine Behandlungsreise heißt
- Zwei Reisen: Bei Implantaten oder anderen Behandlungen in mehreren Etappen prüfen Sie das Ablaufdatum für jede Einreise. Mehr in Zahnimplantate in der Türkei: eine oder zwei Reisen?.
- Länger als 90 Tage: Für eine Aufenthaltserlaubnis vor Ort muss der Reisepass laut Auswärtigem Amt noch mindestens 60 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ein abgelaufener Pass reicht dafür nicht.
- Neuer Ausweis: Beantragen Sie ihn so früh vor der Reise, dass er rechtzeitig fertig ist.
- Zwei Staatsangehörigkeiten: Wer auch Türkin oder Türke ist, liest Zwei Pässe: welcher bei Ein- und Ausreise?.
Ausweis in der Türkei verloren oder gestohlen
Passdiebstähle kommen laut Auswärtigem Amt immer wieder vor. Es rät, elektronische Kopien oder Fotos der Dokumente zu speichern, weil das die Ausstellung eines Ersatzes erleichtert.
Nach Angaben der deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei gehen Reisende so vor:
- Zeigen Sie den Verlust bei der türkischen Polizei an und lassen Sie sich das Protokoll geben (Kayıp Çalıntı Raporu).
- Wenden Sie sich an die Passstelle der nächstgelegenen deutschen Auslandsvertretung. Sie klärt Ihre Identität mit den Behörden in Deutschland.
- Bringen Sie den Antrag, das Polizeiprotokoll, zwei Passfotos und Nachweise zu Ihrer Identität mit, etwa Führerschein, Bank- oder Versicherungskarte oder eine Passkopie. Je nach Fall nennt die Auslandsvertretung weitere Unterlagen, etwa bei Minderjährigen oder bei doppelter Staatsangehörigkeit.
Der Reiseausweis als Passersatz gilt höchstens vier Wochen und nur für die Rückreise nach Deutschland.
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Quellen
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Kriminalität, Einreise und Zoll, Visum, Längerfristiger Aufenthalt, Stand 31.10.2026 (unverändert gültig seit 20.10.2026), auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
- Deutsche Vertretungen in der Türkei (Auswärtiges Amt): Reisepässe und Personalausweise, Abschnitt Verlust oder Diebstahl, tuerkei.diplo.de, abgerufen 31.10.2026.
- Türkisches Außenamt (Dışişleri Bakanlığı): Countries whose citizens are allowed to enter Türkiye with their national ID's; Passport Validity Requirements While Entering Türkiye in Accordance with Law on Foreigners and International Protection, mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu), Art. 2, 5 und 7, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
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