Wer wegen einer Behandlung länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Türkei bleibt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis (ikamet izni). Das türkische Ausländergesetz nennt Behandlung ausdrücklich als Grund für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (kısa dönem ikamet izni). Laut Auswärtigem Amt können Deutsche sie innerhalb der ersten 90 Tage nach der Einreise vor Ort beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Behandlung ist im türkischen Gesetz Nr. 6458 ein Grund für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, wenn keine Krankheit vorliegt, die als Gefahr für die öffentliche Gesundheit gilt.
- Laut Auswärtigem Amt stellen Sie den Antrag innerhalb der ersten 90 Tage vor Ort; der Pass muss 60 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gelten.
- Die türkische Migrationsbehörde verlangt unter anderem einen ärztlichen Bericht des Krankenhauses über die Behandlung und eine Krankenversicherung für die ganze Zeit.
- Wer die erlaubte Zeit um mehr als zehn Tage überschreitet, für den sieht das Gesetz eine Abschiebungsentscheidung vor.
Wer eine Aufenthaltserlaubnis braucht
| Ihre Lage | Was gilt |
|---|---|
| Deutsche, schon in der Türkei, Behandlung dauert länger | laut Auswärtigem Amt Antrag vor Ort in den ersten 90 Tagen; der Pass muss 60 Tage über den geplanten Aufenthalt hinaus gelten |
| Deutsche, langer Aufenthalt schon vor der Reise geplant | laut Auswärtigem Amt Visum bei einer türkischen Auslandsvertretung |
| Deutsche und türkische Staatsangehörigkeit | keine, in der Türkei gelten Sie als türkischer Staatsangehöriger |
| Mavi Kart | keine, das Gesetz befreit Sie (Art. 20 Abs. 1 Buchst. f) |
Für Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit und Rückstellung vom Wehrdienst zählen für die Rückstellung die Tage in der Türkei je Kalenderjahr. Mehr dazu in Rückstellung vom Wehrdienst bei Wohnsitz im Ausland.
Was das Gesetz regelt
- Grund Behandlung: Art. 31 Abs. 1 Buchst. f nennt Menschen, die in der Türkei behandelt werden und keine Krankheit haben, die als Gefahr für die öffentliche Gesundheit gilt. Die Erlaubnis gilt jeweils höchstens zwei Jahre (Art. 31 Abs. 2).
- Bedingungen: Verlangt werden unter anderem, dass Sie den Grund belegen, eine Unterkunft nach allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards haben und Ihre Adresse nennen (Art. 32).
- Wo: Grundsätzlich beim Konsulat in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben oder in dem Sie rechtmäßig leben (Art. 21). In der Türkei lässt das Gesetz den Antrag in Ausnahmefällen zu, etwa wenn eine Ausreise nicht zumutbar oder nicht möglich ist (Art. 22).
Der Antrag in der Türkei
Termine vergibt die Migrationsbehörde (Göç İdaresi) über e-ikamet.goc.gov.tr und warnt vor Dritten, die dafür Geld verlangen. Ihre Unterlagenliste nennt ausdrücklich Erstanträge nach visumfreier Einreise. Verlangt werden unter anderem:
- das unterschriebene Antragsformular und eine Kopie des Passes, das Original zum Termin,
- zwei biometrische Fotos und Belege über die Gebühren,
- eine Krankenversicherung, die die ganze beantragte Zeit abdeckt, etwa eine private Police,
- ein Nachweis oder eine Erklärung ausreichender und regelmäßiger Mittel,
- ein Nachweis der Unterkunft, etwa Hotelbestätigung mit Quittung oder eine notariell beglaubigte Zusage der Gastgeber,
- für die Behandlung ein ärztlicher Bericht des öffentlichen oder privaten Krankenhauses, etwa mit Krankheit und Dauer der Behandlung.
Die Behörde kann mehr verlangen. Prüfen Sie die aktuelle Liste vor dem Termin.
Wenn die Zeit nicht reicht
Stellen Sie den Antrag, bevor die 90 Tage um sind. Wer die Zeit von Visum oder Visumfreiheit um mehr als zehn Tage überschreitet, für den sieht das Gesetz eine Abschiebungsentscheidung vor (Art. 54 Abs. 1 Buchst. e); Ausnahmen regelt Art. 55. Gegen abgeschobene Ausländer wird grundsätzlich ein Einreiseverbot verhängt (Art. 9 Abs. 2); Ausnahmen nennt Abs. 4.
Was Sie in Deutschland klären
- Arbeit: siehe Urlaub oder Krankschreibung für die Behandlung?
- Krankenkasse: Wer in der Türkei im Urlaub erkrankt, hat über das deutsch-türkische Abkommen laut DVKA nur Anspruch auf sofort notwendige Sachleistungen. Fragen Sie Ihre Kasse vor der Reise.
- Anderer Pass, deutscher Aufenthaltstitel: Ein Aufenthaltstitel kann erlöschen, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist zurückkehren, siehe Einreise mit anderem Pass.
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Quellen
- Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu), Art. 9, 19 bis 22, 31, 32, 54 und 55, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Türkische Migrationsbehörde (Göç İdaresi): Kısa dönem ikamet izni başvurularında istenen belgeler, Datei vom 18.03.2025, e-ikamet.goc.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Visum und Doppelstaater, Stand 31.10.2026, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
- DVKA: Merkblatt „Urlaub in der Türkei“, Stand 01.04.2026, dvka.de, abgerufen 31.10.2026.
- Aufenthaltsgesetz, § 51, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
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