Löst sich zu Hause eine Krone aus der Türkei, bricht sie ab oder schmerzt ein Implantat, lassen Sie es zahnärztlich ansehen: in Ihrer Praxis oder außerhalb der Sprechzeiten beim zahnärztlichen Notdienst. Kleben Sie Zahnersatz nicht selbst fest, rät die Initiative proDente. Im akuten Notfall behandelt Sie eine Praxis in Deutschland, zur Nachbesserung ist sie nicht verpflichtet. Melden Sie das Problem zugleich schriftlich der Einrichtung in der Türkei.
Das Wichtigste in Kürze
- Lassen Sie eine gelöste oder abgebrochene Krone und Schmerzen am Implantat zahnärztlich ansehen; außerhalb der Sprechzeiten hilft der zahnärztliche Notdienst Ihres Bundeslandes.
- Kleben Sie Zahnersatz nicht selbst; bewahren Sie abgebrochene Stücke in einem kleinen Behälter auf und bringen Sie sie mit.
- Im akuten Notfall behandelt Sie eine Praxis in Deutschland, zur Nachbesserung von Zahnersatz aus dem Ausland ist sie nicht verpflichtet.
- Melden Sie das Problem der Einrichtung in der Türkei schriftlich, mit Datum, Fotos und Ihren Unterlagen.
- Fragen Sie vor größeren Arbeiten in Deutschland nach den Kosten und bei Ihrer Krankenkasse nach einer Übernahme.
Was Sie zuerst tun
- Aufbewahren: Ist eine Krone stark beschädigt oder abgebrochen, rät proDente, umgehend die Zahnarztpraxis aufzusuchen. Abgebrochene Stücke bewahren Sie laut proDente in einem kleinen Behälter auf und bringen sie mit. Löst sich eine Krone, rät die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK), sofort zu einem Zahnarzt zu gehen.
- Nicht selbst kleben: proDente rät davon ab, Zahnersatz selbst zu kleben oder zu reparieren. Klebstoffe, die für die Mundhöhle nicht geeignet sind, können erheblichen Schaden anrichten.
- Termin: Rufen Sie Ihre Zahnarztpraxis an. Außerhalb der Sprechzeiten finden Sie den zahnärztlichen Notdienst Ihres Bundeslandes über 116117.de. Sagen Sie gleich, dass der Zahnersatz aus der Türkei stammt.
- Festhalten: Notieren Sie, wann es angefangen hat und was passiert ist, und machen Sie Fotos.
Ob eine beschädigte oder abgebrochene Krone repariert oder erneuert werden muss, klärt laut proDente eine ausführliche Untersuchung und Beratung. Passiert das in einem späteren Urlaub in der Türkei, hilft Zahnschmerzen im Türkei-Urlaub: was Sie tun können. Bei Lebensgefahr gilt die 112. Welche Nummer wann hilft, steht in Beschwerden nach der Rückkehr: erste Schritte.
Wenn ein Implantat schmerzt
Nach einer Implantation können laut Deutscher Gesellschaft für Implantologie (DGI) wie bei anderen zahnmedizinischen Eingriffen Schwellungen und leichte Schmerzen auftreten. Für die Zeit nach einem operativen Eingriff im Mund schreibt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): Bei stark eingeschränkter Mundöffnung, anhaltenden Gefühlsstörungen oder stärker werdenden Schmerzen soll man umgehend die Behandlerin oder den Behandler aufsuchen. Bei Komplikationen wie starken Schmerzen, Schwellungen oder Blutungen verweist sie auf die Rufnummer der behandelnden Praxis.
Das Gewebe um ein Implantat kann sich laut DGI entzünden. Bleibt die Entzündung unbehandelt, kann sie laut DGI auf den Kieferknochen übergreifen, dann droht der Verlust des Implantats. Die DGI schreibt, dass sich Komplikationen nie ganz ausschließen lassen, und betont, sie früh zu erkennen und zu behandeln. Die Anweisung der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland geht vor.
Die Einrichtung in der Türkei informieren
Beschwerden nach dem Einsetzen von Zahnersatz stehen laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in engem Zusammenhang mit der Herstellung und können nur von der verantwortlichen Praxis eingeschätzt werden. Schreiben Sie der Einrichtung deshalb bald:
- was passiert ist und seit wann,
- Fotos und, falls vorhanden, der Befund Ihrer Praxis zu Hause,
- welche Lösung Sie erwarten.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät in seinen Hinweisen zu Behandlungen im Ausland, umgehend schriftlich zu reklamieren, per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung, und den Zustand mit Fotos und einem Gedächtnisprotokoll festzuhalten. Eine Nachbesserung macht nach seinen Angaben zu Zahnbehandlungen im EU-Ausland in der Regel die Praxis im Ausland, weil sie Ihr Vertragspartner ist. Für Einrichtungen in der Türkei ist das EVZ nicht zuständig. In einigen Erfahrungsberichten folgte auf eine gebrochene oder lockere Krone eine weitere Reise oder eine Korrektur in Deutschland. Was Sie dazu vereinbart haben, steht in Nachbesserung und Gewährleistung.
Was die Praxis zu Hause braucht
Nehmen Sie die Unterlagen der Behandlung mit, etwa Behandlungsbericht, Röntgenaufnahmen und Angaben zu den Materialien, bei Implantaten den Implantatpass. Das EVZ weist darauf hin, dass Zahnärzte teils mit unterschiedlichen Implantatsystemen arbeiten und einer Praxis in Deutschland, die ein Implantat später nachschrauben soll, das passende Werkzeug fehlen kann. Was in die Mappe gehört, steht in Implantatpass und Unterlagen nach der Implantation.
Wer die Kosten trägt
- Notfall: Zur Behandlung akuter Notfälle ist Ihre Praxis in Deutschland laut BZÄK verpflichtet.
- Nachbesserung: Darüber hinaus müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland laut Verbraucherzentrale Zahnersatz aus dem Ausland nicht nachbessern. Lassen Sie eine andere Praxis nachbessern, bleiben Sie laut EVZ (zur Behandlung im EU-Ausland) in der Regel auf den Kosten sitzen.
- Krankenkasse: Die Kasse übernimmt die Kosten einer Nachbehandlung laut Verbraucherzentrale häufig nicht. Bei vermuteten Mängeln können Sie ein Gutachten von der Kasse bekommen, ob sie danach zahlt, ist nicht sicher.
Lassen Sie sich vor größeren Arbeiten sagen, was gemacht wird und was es kostet, und fragen Sie bei Ihrer Kasse nach einer Übernahme. Mehr in Zahnersatz aus dem Ausland und der Zahnarzt zu Hause.
Weiterlesen
Quellen
- Initiative proDente: Presseinformation zur abgebrochenen Zahnkrone aus der Reihe „Zahnersatz defekt“, 15.11.2022, prodente.de, abgerufen 31.10.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, Abschnitte Die Nachsorge gehört zur Implantatbehandlung, Komplikationen früh behandeln, Häufige Fragen, dginet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK): Patienteninformation „Verhaltensregeln nach operativen Eingriffen im Mund- und Kieferbereich“, Text der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Stand 07/2016, zahnmedizinische-patienteninformationen.de, abgerufen 31.10.2026.
- Bayerische Landeszahnärztekammer: Zahnschmerzen im Urlaub, was tun?, zahn.de, ohne Datum (Fußzeile 2026), abgerufen 31.10.2026.
- Bundeszahnärztekammer: Behandlung im Ausland, letztes Update 13.07.2024, bzaek.de, abgerufen 31.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Komplikationen bei Behandlungen im Ausland, Stand 09.08.2024, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Zahnbehandlung im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, und Behandlungsfehler bei kosmetischen Behandlungen im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, evz.de, abgerufen 31.10.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Zahnärztliche Notdienste finden und Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Rettungsdienst unter 112), 116117.de, abgerufen 31.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 öffentlichen Forenbeiträgen, eigene Auswertung als Muster, Stand 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.