Zum Inhalt springen

EstablishMed

Planung und Ablauf

Urlaub oder Krankschreibung für eine Behandlung im Ausland?

Urlaub nehmen oder krankschreiben lassen? Was die Gesetze zu Urlaub und Entgeltfortzahlung sagen und was bei Arbeitsunfähigkeit in der Türkei gilt.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Urlaub und Krankschreibung folgen unterschiedlichen Regeln. Den Urlaub stimmen Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab. Entgeltfortzahlung gibt es nach dem Gesetz, wenn Sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind und Sie kein Verschulden trifft. Eine eigene Regel für selbst geplante Behandlungen im Ausland enthält das Gesetz nicht. Klären Sie deshalb vor der Buchung mit Arbeitgeber und Krankenkasse, wie die Tage der Behandlung zählen. Für Arbeitsunfähigkeit im Ausland gelten besondere Meldepflichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind Ihre Wünsche zu berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder vorrangige Wünsche anderer Arbeitnehmer stehen entgegen.
  • Entgeltfortzahlung gibt es bis zu sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne eigenes Verschulden; eine Regel für selbst geplante Behandlungen im Ausland nennt das Gesetz nicht.
  • Werden Sie im Urlaub krank, zählen ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaub.
  • Im Ausland melden Sie die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber schnellstmöglich mit Dauer und Adresse, als gesetzlich Versicherte auch der Krankenkasse.
  • In der Türkei geht die Bescheinigung laut DVKA an die nächste Stelle der türkischen Sozialversicherung SGK, die Ihre Kasse informiert.

Urlaub und Arbeitsunfähigkeit im Vergleich

UrlaubArbeitsunfähigkeit
Festlegung und Nachweisder Zeitpunkt wird festgelegt, Ihre Wünsche sind zu berücksichtigenein Arzt stellt sie fest und bescheinigt sie
Voraussetzungkeine dringenden betrieblichen Belange und keine vorrangigen Wünsche anderer ArbeitnehmerKrankheit, kein eigenes Verschulden, Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen
Fundstelle§ 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz§ 3 und § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz

In einigen Erfahrungsberichten verbinden Patienten die Behandlung mit einem Urlaub. Wie viele Tage Eingriff und Erholung vor Ort brauchen, sagt Ihnen die Einrichtung. Mehr dazu in Wie weit vorher eine Behandlungsreise planen?.

Was das Gesetz zur geplanten Behandlung sagt

Nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter, wenn Sie durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeit gehindert sind und Sie kein Verschulden trifft. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen im Arbeitsverhältnis (§ 3 Abs. 3). Ob ein selbst geplanter Eingriff im Ausland und die Tage danach darunter fallen, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Sozialleistungsträger bewilligt hat oder die ärztlich verordnet sind, gilt eine eigene Regel (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Diese Seite gibt die Gesetze wieder und ist keine Rechtsberatung. Fragen zu Ihrem Fall klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse, möglichst schriftlich und vor der Buchung.

Krank im Urlaub

Erkranken Sie während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 Bundesurlaubsgesetz). Das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach dem Ort, Sie brauchen aber ein ärztliches Zeugnis. Ob das auch für Tage nach einem selbst geplanten Eingriff gilt, regelt § 9 nicht ausdrücklich.

Arbeitsunfähig in der Türkei: was Sie melden

Beginnt die Arbeitsunfähigkeit im Ausland, verlangt § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz:

  1. Sie teilen dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse vor Ort auf dem schnellsten Weg mit. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
  2. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zeigen Sie Arbeitsunfähigkeit und Dauer auch der Kasse unverzüglich an.
  3. Kehren Sie arbeitsunfähig zurück, melden Sie die Rückkehr unverzüglich Arbeitgeber und Kasse.

Privat Versicherte fragen ihre Versicherung, welche Nachweise sie braucht.

Der Weg der Bescheinigung in der Türkei

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) beschreibt für gesetzlich Versicherte diesen Weg:

  • Der behandelnde Arzt einer Gesundheitseinrichtung stellt die Bescheinigung aus, in der Regel für höchstens zehn Tage. Sie muss chefärztlich bestätigt sein.
  • Sie schicken die Bescheinigung unverzüglich an die nächste Zweigstelle der SGK, wenn die Einrichtung das nicht übernimmt. Geben Sie Ihre Adresse in der Türkei und die Ihrer Kasse an. Die SGK informiert Ihre Kasse.
  • Machen Sie gegebenenfalls vorher eine Kopie. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie die Arbeitsunfähigkeit auf schnellstem Weg mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
  • Bei stationärer Behandlung wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Bitten Sie das Krankenhaus um eine Bescheinigung über die Dauer der Behandlung; sie sollte auch die Diagnose enthalten.
  • Arbeitsunfähigkeit über zwanzig Tage kann laut DVKA nur anerkannt werden, wenn ein Gutachten sie bestätigt; das stellt in der Regel die Gesundheitskommission der behandelnden Einrichtung aus.

Das Merkblatt ist für den Urlaub geschrieben. Ob derselbe Weg bei einer selbst bezahlten, geplanten Behandlung gilt, sagt es nicht. Fragen Sie Ihre Kasse vor der Reise.

Weiterlesen

Quellen

  • Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3, § 5 und § 9, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Bundesurlaubsgesetz, § 7 und § 9, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
  • DVKA: Merkblatt „Urlaub in der Türkei“, Abschnitt Arbeitsunfähigkeit, Stand 01.04.2026, dvka.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.