Deutsche Staatsangehörige brauchen für eine Behandlung in der Türkei kein Visum, solange sie nicht länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben. Einen bestimmten Reisezweck nennt das Auswärtige Amt dafür nicht. Ob Sie für die Behandlung ein Visum brauchen, richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Wer länger als 90 Tage bleibt, braucht eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutsche brauchen bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen kein Visum; einen Reisezweck nennt das Auswärtige Amt dafür nicht.
- Mit einem anderen Pass richtet sich die Visumpflicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Das e-Visum gilt laut türkischem Außenamt nur für Tourismus oder Handel; dessen Übersicht der Visumarten nennt medizinische Behandlung unter „Sonstige Visa“, Einzelheiten nennt etwa die türkische Botschaft in Duschanbe.
- Kein Visum erlaubt nach türkischem Gesetz mehr als 90 Tage in 180 Tagen; für längere Behandlungen gibt es eine Aufenthaltserlaubnis.
- Ein Visum gibt kein unbedingtes Recht auf Einreise.
Wer ein Visum braucht
| Ihre Lage | Visum für die Behandlung? |
|---|---|
| Deutsche Staatsangehörigkeit, bis 90 Tage in 180 Tagen | nein |
| Deutsche und türkische Staatsangehörigkeit | nein, in der Türkei gelten Sie als türkischer Staatsangehöriger |
| Mavi Kart | nein |
| Anderer Pass, Wohnsitz in Deutschland | je nach Staatsangehörigkeit, laut Länderliste des türkischen Außenamts |
| Reiseausweis für Ausländer aus Deutschland | ja, laut Auswärtigem Amt ausnahmslos, vorab beim Generalkonsulat |
| Aufenthalt länger als 90 Tage | Aufenthaltserlaubnis; ist der lange Aufenthalt vorab geplant, nennt das Auswärtige Amt ein Visum bei einer türkischen Auslandsvertretung |
Was das türkische Gesetz zum Visum sagt
Nach dem Ausländergesetz Nr. 6458 nennt ein Visum den Zweck der Reise. Sie beantragen es bei einem türkischen Konsulat in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben oder in dem Sie sich rechtmäßig aufhalten (Art. 11 Abs. 1). Mit oder ohne Visum dürfen Sie höchstens 90 Tage in 180 Tagen bleiben. Anträge beim Konsulat werden innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen (Abs. 4). Ein Visum gibt kein unbedingtes Recht auf Einreise (Abs. 3).
Nach Art. 15 Abs. 1 wird ein Visum unter anderem nicht erteilt, wenn
- der Pass nicht mindestens 60 Tage länger gilt als das beantragte Visum,
- keine gültige Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts besteht,
- der Zweck der Reise nicht begründet werden kann,
- keine ausreichenden und regelmäßigen Mittel für den Aufenthalt vorhanden sind.
Im Einzelfall lässt Art. 15 Abs. 2 Ausnahmen zu.
Das Behandlungsvisum der Auslandsvertretungen
Die einzelnen Visumarten regelt eine Verordnung (Art. 11 Abs. 7). Die Übersicht des türkischen Außenamts zu den Visumarten führt unter „Sonstige Visa“ den Zweck „medizinische Behandlung“ (Medical Treatment Purposes) auf, ohne Einzelheiten und ohne Datum. Die türkische Botschaft in Duschanbe nennt in ihrem Leitfaden zum Visumantrag ein „Tedavi Vizesi“ (Behandlungsvisum) und für Begleitpersonen ein „Hasta Refakati Vizesi“. Für das Behandlungsvisum verlangt sie dort unter anderem:
- eine offizielle Bestätigung der Einrichtung in der Türkei, dass sie die Behandlung durchführen kann und Sie aufnimmt, mit voraussichtlicher Dauer und Kosten,
- Unterlagen einer Gesundheitseinrichtung in dem Land, in dem Sie sich aufhalten,
- eine Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts,
- Flug- und Hotelreservierungen,
- bei Minderjährigen die notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern, bei Tod eines Elternteils oder Sorgerecht nur eines Elternteils ein entsprechender Nachweis.
Der Antrag beginnt dort mit einer Voranmeldung über visa.gov.tr. Der Leitfaden gilt für Anträge in Tadschikistan, ein Generalkonsulat in Deutschland kann anderes verlangen. Fragen Sie dort, bevor Sie Termine in der Türkei fest vereinbaren.
Anderer Pass und e-Visum
Für manche Staatsangehörige öffnet ein deutscher Aufenthaltstitel den Weg zu einem e-Visum. Das e-Visum gilt laut Außenamt nur, wenn Sie zu Tourismus oder Handel reisen. Ob eine Behandlung darunter fällt, sagt die Seite nicht. Mehr dazu in Anderer Pass, deutscher Aufenthaltstitel: Visum oder e-Visum?.
Länger als 90 Tage
Wer länger als 90 Tage bleibt, braucht nach Art. 19 des Gesetzes eine Aufenthaltserlaubnis. Behandlung nennt das Gesetz ausdrücklich als Grund für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, sofern keine Krankheit vorliegt, die als Gefahr für die öffentliche Gesundheit gilt (Art. 31 Abs. 1 Buchst. f). Wie der Antrag abläuft, steht in Länger als 90 Tage wegen einer Behandlung.
Weiterlesen
Quellen
- Auswärtiges Amt: Türkei, Reise- und Sicherheitshinweise, Abschnitte Visum und Doppelstaater, Stand 31.10.2026, auswaertiges-amt.de, abgerufen 31.10.2026.
- Türkisches Außenamt (Dışişleri Bakanlığı): Visa Information for Foreigners, mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Türkisches Außenamt (Dışişleri Bakanlığı): General Information about Turkish Visas, Abschnitt „Other Visas“, Seite ohne Datum, mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Türkische Botschaft Duschanbe: Vize Başvuru Rehberi (Leitfaden zum Visumantrag), Abschnitte „Tedavi Vizesi“ und „Hasta Refakati Vizesi“, Datei vom 15.04.2024, dusanbe-be.mfa.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (Yabancılar ve Uluslararası Koruma Kanunu), Art. 11, 12, 15, 19 und 31, konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
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