Ihre Zahnarztpraxis in Deutschland muss Zahnersatz aus der Türkei nicht nachbessern, außer im Notfall. Das schreiben die Verbraucherzentrale und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK); die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schreibt ähnlich, dass deutsche Praxen fremden Zahnersatz nicht kostenfrei nachbessern müssen. Die zweijährige Gewähr, die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland für ihren Zahnersatz übernehmen, gilt nicht für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wurde. Klären Sie deshalb vor der Reise, ob Ihre Praxis Kontrollen übernimmt und was sie macht, wenn etwas nicht passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Praxis in Deutschland ist nicht verpflichtet, Zahnersatz aus der Türkei nachzubessern; die Ausnahme ist ein akuter Notfall.
- Die zweijährige Gewähr nach § 136a SGB V gilt für Zahnersatz, den eine Praxis in Deutschland einsetzt, nicht für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wurde.
- Nachbesserungen macht laut Europäischem Verbraucherzentrum in der Regel die Praxis im Ausland, also meist mit einer weiteren Reise.
- Ob die Krankenkasse eine Nachbehandlung in Deutschland bezahlt, ist laut Verbraucherzentrale nicht sicher.
- Fragen Sie Ihre Praxis vor der Reise, was sie übernimmt, und bringen Sie alle Unterlagen aus der Türkei mit.
Was Ihre Praxis tun muss und was nicht
Die Verbraucherzentrale schreibt, dass deutsche Zahnärztinnen und Zahnärzte nach einer Behandlung im Ausland nicht zu Nachbesserungen verpflichtet sind. Sie dürfen ablehnen, etwa aus Sorge, für Mängel zu haften. Die Ausnahme ist ein Notfall. Die BZÄK schreibt ebenso: Zur Behandlung akuter Notfälle ist Ihre Praxis verpflichtet, zur Nachbesserung sonst nicht. Laut KZBV muss eine deutsche Praxis fremden Zahnersatz nicht kostenfrei korrigieren. Es bleibt dann eine Behandlung, die Sie selbst zahlen, oder ein erneuter Besuch im Ausland.
In Erfahrungsberichten wird oft beschrieben, dass Praxen zu Hause Nacharbeit an Zahnersatz aus der Türkei ablehnen oder an die Einrichtung zurückverweisen. Das war in 15 von 53 ausgewerteten Forenbeiträgen Thema.
Warum die Gewähr nicht mitreist
Für Zahnersatz, den eine Praxis in Deutschland im Rahmen der Kasse eingesetzt hat, übernimmt sie zwei Jahre Gewähr. In dieser Zeit muss sie den Zahnersatz kostenfrei erneuern oder wiederherstellen (§ 136a Abs. 4 SGB V). Für Zahnersatz, der im Ausland eingesetzt wurde, gelten laut KZBV die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Nach dem Europäischen Verbraucherzentrum muss eine Nachbesserung in der Regel durch die Praxis im Ausland erfolgen, weil sie Ihr Vertragspartner ist.
Für Sie heißt das: Für eine Nachbesserung reisen Sie meist wieder in die Türkei. Die Verbraucherzentrale weist auf die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung hin. Manche Praxen im Ausland arbeiten mit Partnern in Deutschland zusammen. Fragen Sie danach und lassen Sie sich Name und Adresse geben. Was Sie zur Gewährleistung vereinbaren, steht in Nachbesserung und Gewährleistung.
Nachbehandlungen sind nicht selten
Laut BZÄK sind nach dem Einsetzen von Zahnersatz häufig Nachbehandlungen nötig. Beschwerden hängen eng mit der Herstellung zusammen, deshalb kann sie nach der BZÄK nur die verantwortliche Praxis einschätzen. Bei Implantaten nennt die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) eine konsequente Nachsorge in der Zahnarztpraxis ein absolutes Muss. Planen Sie deshalb vor der Reise, wer diese Nachsorge übernimmt. Die Anweisung der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland geht vor.
Was die Krankenkasse zahlt
Laut Verbraucherzentrale übernimmt die Kasse die Kosten einer Nachbehandlung häufig nicht. Bei umfangreicher Nacharbeit kann sie ein Gutachten erstellen lassen, ob sie dann zahlt, ist nicht sicher. Die AOK schreibt im Abschnitt zu EU, EWR und Schweiz, dass die Übernahme von Gewährleistungsarbeiten in Deutschland grundsätzlich nicht möglich ist, wenn der Zahnersatz im Ausland eingesetzt wurde; für die Türkei nennt die Seite dazu keine eigene Aussage. Mehr dazu in Zahnersatz aus der Türkei: Krankenkasse und Festzuschuss.
Vor der Reise mit Ihrer Praxis klären
- Übernehmen Sie Kontrollen und Zahnreinigung nach einer Behandlung in der Türkei?
- Was würden Sie an Kronen, Brücken oder Implantaten aus dem Ausland reparieren, und was nicht?
- Welche Unterlagen brauchen Sie, etwa Röntgenbilder, Implantatpass und Angaben zum Material?
- An wen wende ich mich bei Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten?
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. In einzelnen Erfahrungsberichten übernehmen Praxen zu Hause Kontrollen und Zahnreinigung, aber keine Reparaturen an Kronen auf Implantaten. Was in die Mappe gehört, steht in Implantatpass und Unterlagen nach der Implantation und Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht.
Wenn nach der Rückkehr etwas nicht stimmt
- Akute Beschwerden: Wenden Sie sich an Ihre Praxis oder an den zahnärztlichen Notdienst. Die Notdienste der Bundesländer finden Sie über 116117.de.
- Einrichtung informieren: Melden Sie der Einrichtung das Problem schriftlich. Eine Nachbesserung erfolgt laut Europäischem Verbraucherzentrum in der Regel dort.
- Unterlagen mitnehmen: Bringen Sie zu jedem Termin die Unterlagen aus der Türkei mit.
Die nächsten Schritte stehen in Krone locker, Implantat schmerzt: was nach der Rückkehr tun.
Weiterlesen
Quellen
- Verbraucherzentrale: Komplikationen bei Behandlungen im Ausland, Stand 09.08.2024; Zahnbehandlung im Ausland: Das sollten Sie beachten, Stand 04.12.2024, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
- Bundeszahnärztekammer: Behandlung im Ausland, letztes Update 13.07.2024, bzaek.de, abgerufen 31.10.2026.
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Zahnbehandlung im Ausland, kzbv.de, ohne Datum, abgerufen 31.10.2026.
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Zahnbehandlungen im Ausland, aktualisiert 24.06.2024, evz.de, abgerufen 31.10.2026.
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 136a Abs. 4, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
- AOK: Geplante Behandlung im Ausland, aktualisiert 05.05.2025, aok.de, abgerufen 31.10.2026.
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, Abschnitt Die Nachsorge gehört zur Therapie, dginet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Patientenservice 116117, Zahnärztliche Notdienste finden, 116117.de, abgerufen 31.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 öffentlichen Forenbeiträgen, eigene Auswertung als Muster, Stand 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.