Vor einer Implantation gehören laut der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) Röntgenaufnahmen der Kiefer zur Untersuchung. In unkomplizierten Fällen reicht laut DGI eine Panoramaaufnahme. Eine dreidimensionale Aufnahme, die DVT, ist laut DGI nicht bei jeder Implantatbehandlung nötig. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät, unnötige Aufnahmen zu vermeiden: Bringen Sie frühere Aufnahmen mit und sagen Sie, ob Sie in letzter Zeit ähnlich geröntgt wurden. Welche Aufnahmen die Einrichtung braucht und ob sie eigene macht, legt sie selbst fest.
Das Wichtigste in Kürze
- In unkomplizierten Fällen reicht laut DGI eine Panoramaaufnahme; eine DVT ist nicht bei jeder Implantatbehandlung nötig.
- Das BfS rät, frühere Aufnahmen mitzubringen und zu sagen, ob Sie kürzlich ähnlich geröntgt wurden.
- Ihre Praxis in Deutschland muss Röntgenbilder von Untersuchungen Erwachsener zehn Jahre aufbewahren; Abschriften Ihrer Akte können Sie von ihr verlangen, auch elektronisch.
- Fragen Sie die Einrichtung vorab, welche Aufnahmen sie braucht, wie alt sie sein dürfen und in welchem Format.
- Lassen Sie sich die Aufnahmen aus der Türkei als Kopie mitgeben, damit Ihre Praxis zu Hause sie für die Nachsorge hat.
Welche Aufnahmen es gibt
| Aufnahme | Was die DGI dazu sagt |
|---|---|
| Panoramaaufnahme (Orthopantomogramm, kurz OPG) | in unkomplizierten Fällen ausreichend |
| DVT (Dentale Volumentomographie) | zeigt den Kieferknochen dreidimensional, ähnlich einer Computertomographie, aber mit geringerer Strahlenbelastung; nicht bei jeder Implantatbehandlung nötig |
Die DVT ist laut DGI etwa dann sinnvoll, wenn eine genauere Darstellung nötig ist, um die Strukturen im Kiefer sicherer zu beurteilen. Sie wird laut DGI auch benötigt, wenn das Implantat am Computer geplant wird. Mit den 3D-Daten lässt sich laut DGI besser abschätzen, ob Knochen aufgebaut werden muss. Was das für Ihre Reise heißt, steht in Knochenaufbau und Sinuslift: was das für die Reise heißt.
Was der Strahlenschutz in Deutschland sagt
Hauptziel des medizinischen Strahlenschutzes ist laut BfS, unnötige Untersuchungen zu vermeiden. Das gelingt nach dem BfS, indem jede Röntgenanwendung sorgfältig gerechtfertigt wird. Was Sie selbst tun können, nennt das BfS so:
- Sagen Sie, ob Sie in letzter Zeit ähnlich geröntgt wurden.
- Bringen Sie frühere Aufnahmen mit oder lassen Sie sie anfordern.
- Lassen Sie sich erklären, warum eine Aufnahme nötig ist und welches Risiko sie hat.
- Sagen Sie vor der Aufnahme, ob Sie schwanger sind oder es sein könnten.
Seit dem 31.12.2018 müssen Praxen keinen Röntgenpass mehr bereithalten. Das BfS rät trotzdem, ihn weiter zu führen und jede Aufnahme eintragen zu lassen.
Ob die Einrichtung Ihre Aufnahmen übernimmt oder neue macht, entscheidet sie. Fragen Sie vorher danach.
So bekommen Sie Ihre Aufnahmen
- Bei Ihrer Praxis fragen. Nach dem Strahlenschutzgesetz (§ 85) muss die Praxis Röntgenbilder und Aufzeichnungen von Untersuchungen einer volljährigen Person zehn Jahre aufbewahren. Zu den Aufzeichnungen gehört der Befund. Eine Abschrift der Aufzeichnungen steht Ihnen auf Wunsch zu. Nach dem BfS müssen Ärztinnen und Ärzte die von ihnen angefertigten Aufnahmen oder Kopien Weiterbehandelnden oder Ihnen direkt leihweise überlassen; zurückgeben müssen Sie sie trotzdem.
- Abschrift der Akte verlangen. Nach § 630g BGB können Sie von Ihrer Praxis in Deutschland Abschriften Ihrer Behandlungsakte verlangen, auch elektronisch. Die erste Abschrift ist unentgeltlich.
- Format klären. Eine DVT erzeugt laut DGI dreidimensionale Datensätze. Fragen Sie die Einrichtung, in welchem Format sie Aufnahmen lesen kann.
- Alter klären. Wie alt Aufnahmen höchstens sein dürfen, nennen die hier ausgewerteten Quellen nicht. Das legt die Einrichtung fest.
- Sicher senden. Wie Sie Aufnahmen vorab verschicken, steht in Befunde vorab an eine Klinik schicken: Datenschutz.
In Erfahrungsberichten zu Implantaten gehört das Röntgen oft zur ersten Reise. Vereinzelt raten Patienten, schon vorher Röntgen- oder 3D-Aufnahmen machen zu lassen.
Aufnahmen aus der Türkei mitnehmen
Nach der türkischen Patientenrechteverordnung (Hasta Hakları Yönetmeliği, Art. 16) können Sie Ihre Akte einsehen und eine Kopie bekommen. Die Vorschrift nennt weder ein Dateiformat noch ausdrücklich Röntgenaufnahmen. Bitten Sie vor der Abreise um alle Aufnahmen als Datei, mit Befund. Ihre Praxis zu Hause braucht sie für die Nachsorge. Was dazugehört, steht in Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht und Implantatpass und Unterlagen nach der Implantation.
Fragen an die Einrichtung
- Welche Aufnahmen brauchen Sie vorab, und wie alt dürfen sie sein?
- In welchem Format und auf welchem Weg soll ich sie schicken?
- Machen Sie vor Ort eigene Aufnahmen, und wenn ja, welche und warum?
- Bekomme ich Kopien aller Aufnahmen und Befunde mit nach Hause?
Es gilt die Anweisung der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland. Alle Zahn-Ratgeber finden Sie unter Zahnbehandlung in der Türkei: der Überblick.
Weiterlesen
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI): Patientenbroschüre Zahnimplantate, Musterexemplar 2022, Abschnitt Die Diagnostik (Strahlenbelastung reduziert, Die 3. Dimension, 3-D-Planung), dginet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Röntgendiagnostik, Nutzen und Risiken (Strahlenschutz konkret), Stand Januar 2026, bfs.de, abgerufen 31.10.2026.
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Röntgen: Dosiswerte und Röntgenpass, Stand 16.02.2023, bfs.de, abgerufen 31.10.2026.
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), § 85, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 630g, gesetze-im-internet.de, abgerufen 31.10.2026.
- Hasta Hakları Yönetmeliği (türkische Patientenrechteverordnung), Resmî Gazete 01.08.1998 Nr. 23420, konsolidierte Fassung, Art. 16, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.