Für das Augenlasern beschreibt die deutsche Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) feste Schritte: eine ausführliche Voruntersuchung, die Aufklärung vor dem Tag des Eingriffs und regelmäßige Kontrollen danach. Planen Sie deshalb Tage für Untersuchung und Bedenkzeit ein und klären Sie vor der Reise, wer zu Hause die Kontrollen übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die KRC beschreibt mehrere Laserverfahren mit je eigenem Anwendungsbereich in Dioptrien.
- Entscheidung über den Eingriff und Aufklärung müssen laut KRC regelhaft vor dem Tag des Eingriffs erfolgen, damit Sie Bedenkzeit haben.
- Nach dem Eingriff sind regelmäßige augenärztliche Kontrollen nötig; mit dem Umfang der Korrektur nimmt die Komplikationsrate zu.
- Augenlasern ist laut KRC grundsätzlich keine Kassenleistung.
Welche Verfahren es gibt
Die KRC ist eine gemeinsame Kommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbands der Augenärzte (BVA). Ihre Fassung vom Mai 2024 ist für Eingriffe in Deutschland geschrieben und gibt Ihnen einen Rahmen für Fragen an jede Einrichtung. Sie beschreibt die Verfahren als operative Techniken, „die noch nicht als allgemein anerkannte Heilverfahren bezeichnet werden können“. Sie beschreibt unter anderem diese Laserverfahren:
| Verfahren | So beschreibt es die KRC | Kurzsichtigkeit im Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| PRK, LASEK, Trans-PRK | Die oberste Hornhautschicht wird entfernt, darunter trägt der Laser ab; die Schicht bildet sich in wenigen Tagen neu. | bis 6 Dioptrien |
| LASIK, Femto-LASIK | Eine dünne Hornhautlamelle wird umgeklappt, darunter trägt der Laser ab. | bis 8 Dioptrien |
| Laser-Lentikel-Extraktion | Ein Gewebescheibchen wird durch eine kleine seitliche Öffnung entfernt. | 1 bis 8 Dioptrien |
Für Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung gelten eigene Grenzen. Darüber liegt ein Grenzbereich mit häufigeren Nebenwirkungen und erhöhten Anforderungen an die Aufklärung; außerhalb davon rät die KRC von dem Verfahren ab. Nicht in Frage kommt das Lasern laut KRC unter anderem unter 18 Jahren, bei fortschreitenden Hornhauterkrankungen und bei Grauem Star mit Beschwerden. Laut Techniker Krankenkasse (25.08.2025) sollte sich die Fehlsichtigkeit über einen längeren Zeitraum nicht mehr deutlich verändert haben. Bei sehr starker Fehlsichtigkeit kommen laut TK auch Eingriffe an der Linse in Frage.
Voruntersuchung und Aufklärung
Die KRC nennt vor dem Eingriff mindestens Messungen von Hornhaut, Sehschärfe, Augeninnendruck und Pupillenweite sowie eine Untersuchung des Auges bei erweiterter Pupille. Die Untersuchung macht eine Fachärztin oder ein Facharzt für Augenheilkunde, die Aufklärung eine Ärztin oder ein Arzt. Die Entscheidung über den Eingriff und die Aufklärung müssen laut KRC regelhaft schon vor dem Tag des Eingriffs erfolgen, damit Sie Bedenkzeit haben. Am Tag selbst soll nur das Verfahren durchgeführt werden, über das Sie aufgeklärt wurden und für das Sie unterschrieben haben.
Für die Reise heißt das: Aufklärung und Eingriff liegen regelhaft nicht am selben Tag. Befunde Ihrer Augenarztpraxis können Sie vorab schicken, siehe Befunde vorab an eine Klinik schicken.
Der Eingriff, die ersten Tage und mögliche Nebenwirkungen
Laut KRC wird die Femto-LASIK ambulant und mit betäubenden Augentropfen gemacht, in der Regel beide Augen nacheinander am selben Tag. Nach LASIK ist das Sehen in den ersten Stunden eingeschränkt, nach PRK in den ersten Tagen, dazu kommen mäßige Beschwerden. Zur Nachbehandlung gehören Augentropfen mit Antibiotikum und Kortison.
Mögliche Nebenwirkungen sind laut KRC eine teilweise Rückbildung des Ergebnisses in den ersten Wochen, schlechteres Sehen bei Dämmerung und Nacht mit Halos (Lichtringen), häufig vorübergehend trockene Augen und, sehr selten, eine Infektion mit starker Narbenbildung. Mit dem Umfang der Korrektur nimmt die Komplikationsrate zu.
Kontrollen nach der Rückkehr
Nach dem Eingriff sind laut KRC regelmäßige augenärztliche Kontrollen nötig, die Vermessung der Hornhaut mindestens einmal im ersten Jahr. Sind Operateur und nachbehandelnde Praxis verschieden, muss eine Zusammenarbeit gesichert sein. Fragen Sie Ihre Praxis deshalb vor der Reise, ob sie die Kontrollen übernimmt, und nehmen Sie den Behandlungsbericht mit, siehe Nachsorge: welche Unterlagen Ihre Praxis braucht.
Kosten und Krankenkasse
Die refraktive Chirurgie ist laut KRC grundsätzlich keine Kassenleistung. Die KRC schreibt, dass Praxen die Behandlung möglicher Komplikationen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können, weil refraktive Eingriffe keine kosmetischen Operationen sind. Ob das auch nach einem Eingriff im Ausland gilt, fragen Sie vorher Ihre Kasse, siehe Kosten und Krankenkasse.
Flug und Fragen an die Einrichtung
Wann Sie fliegen dürfen, legt die Einrichtung fest. Die genannten Fachquellen nennen dafür keine Frist. Was Fluggesellschaften verlangen, steht in Rückflug nach dem Eingriff. Fragen Sie vor der Buchung:
- Welches Verfahren ist geplant, und warum?
- Wie viele Tage liegen zwischen Aufklärung und Eingriff?
- Welche Kontrollen finden vor Ort statt, und welche Befunde bekommt Ihre Praxis in Deutschland?
- Wen erreichen Sie bei Beschwerden nach der Rückkehr?
Nach ihrer Zulassung fragen Sie die Einrichtung selbst, siehe Was die Zulassung bedeutet. Die Anweisung der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland geht vor.
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Quellen
- Kommission Refraktive Chirurgie (KRC) von DOG und BVA: KRC-Empfehlungen, Stand Mai 2024, bva.dog/krc, abgerufen 31.10.2026.
- KRC: Patienteninformation Femto-LASIK, ohne Datum, bva.dog/krc, abgerufen 31.10.2026.
- Techniker Krankenkasse: Fehlsichtigkeit: Diagnose und Behandlung, 25.08.2025, tk.de, abgerufen 31.10.2026.
EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.