Trinkgeld ist in der Türkei freiwillig. Seit dem 30. Januar 2026 dürfen Restaurants, Cafés, Konditoreien und ähnliche Betriebe keine Service-, Tisch- oder Gedeckgebühr mehr verlangen; Art. 51 des Arbeitsgesetzes bleibt unberührt (unten). Die türkische Handelsbehörde (Ticaret Bakanlığı) erklärt dazu, Gäste könnten nur noch freiwillig und aus eigenem Wunsch zusätzlich zahlen, etwa als Trinkgeld. Eine Vorschrift über die Höhe nennen die Quellen dieses Textes nicht. Eine Studie der Universität Mersin von 2025 beschreibt Trinkgeld in der Türkei als Brauch, der noch keine feste soziale Norm ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Trinkgeld ist in der Türkei freiwillig; die gelesenen Vorschriften nennen keine Höhe.
- Seit dem 30. Januar 2026 dürfen Restaurants, Cafés, Konditoreien und ähnliche Betriebe keine Service-, Tisch- oder Gedeckgebühr verlangen; Art. 51 des Arbeitsgesetzes bleibt unberührt.
- In Betrieben mit Prozentverfahren muss Geld, das Gäste freiwillig beim Betrieb lassen, vollständig an alle Beschäftigten gehen.
- Eine Studie beschreibt, dass Trinkgeld in der Türkei teils als Dank, teils als Last gesehen wird und über Höhe und Art Unsicherheit besteht.
Was seit Januar 2026 in Restaurants gilt
Die Fiyat Etiketi Yönetmeliği (Verordnung über Preisauszeichnung) sagt in Art. 8 Abs. 6 in der Fassung vom 30.01.2026:
- Verlangt ein Betrieb neben den Preisen der Liste eine weitere Gebühr, gleich unter welchem Namen, muss sie in der Preisliste stehen.
- In Speiselokalen, Cafés, Restaurants, Konditoreien und ähnlichen Betrieben mit Speisen und Getränken darf von Gästen aber keine zusätzliche Zahlung als Servicegebühr, Tischgebühr, Gedeckgebühr (kuver) oder unter ähnlichem Namen verlangt werden.
- Unberührt bleibt Art. 51 des türkischen Arbeitsgesetzes über das Prozentverfahren (unten).
Die Handelsbehörde erläutert dazu: In Menüs und Preislisten stehen nur noch die Preise der Speisen und Getränke. Kleine Speisen und Getränke, die vor der Bestellung als Gedeck gereicht werden, dürfen nicht berechnet werden. Steht auf Ihrer Rechnung trotzdem ein Posten wie „servis“, „masa“ oder „kuver“, können Sie danach fragen.
Das Prozentverfahren (yüzde usulü)
Art. 51 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 betrifft Hotels, Restaurants, Unterhaltungsbetriebe und ähnliche Orte, die das Prozentverfahren anwenden. Dort muss der Arbeitgeber das Geld vollständig an alle Beschäftigten des Betriebs auszahlen, das als Servicegeld oder unter anderem Namen auf die Rechnung aufgeschlagen oder auf andere Weise erhoben wird, das Gäste freiwillig beim Arbeitgeber lassen oder das unter seiner Kontrolle gesammelt wird. Er muss belegen, dass er es vollständig verteilt hat.
Was über den Brauch bekannt ist
Eine Studie aus der Tourismusfakultät der Universität Mersin (Beykoz Akademi Dergisi, 2025) hat Beiträge auf einer großen türkischen Internetplattform ausgewertet. Sie beschreibt:
- Trinkgeld funktioniert in der Türkei nicht als feste soziale Norm, der Brauch ist noch in Entwicklung.
- Manche sehen es als Dank, als soziale Erwartung oder als Hilfe für schlecht bezahlte Beschäftigte, andere als unnötige Last, die vor allem Arbeitgebern nützt.
- Am häufigsten geht es um Kellnerinnen und Kellner, außerdem um Kuriere, Hotelpersonal, Taxifahrer, Parkservice und Gepäckträger.
- Die Beiträge zeigen Unsicherheit, wie viel und auf welche Weise man gibt.
Über die übliche Höhe besteht laut Studie keine Einigkeit. Sie beruht auf Beiträgen einer einzigen Plattform, nicht auf einer Befragung, und ist laut Autorin nicht auf die Bevölkerung übertragbar.
Trinkgeld während der Behandlung
Für Trinkgeld an Personal von Gesundheitseinrichtungen, an Fahrer oder an Dolmetscher nennen die hier ausgewerteten Quellen keine Regel. Ob Sie etwas geben, entscheiden Sie selbst. Ob Fahrdienst und Dolmetscher zum Angebot der Einrichtung gehören, sollte im schriftlichen Angebot stehen. Mehr in Angebot einer Klinik in der Türkei lesen und Brauche ich einen Fahrer für die Behandlung?
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Quellen
- Fiyat Etiketi Yönetmeliği, Art. 8 Abs. 6, geändert durch Verordnung vom 30.01.2026, Resmî Gazete Nr. 33153, resmigazete.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Ticaret Bakanlığı: Pressemitteilung zur Änderung der Fiyat Etiketi Yönetmeliği, 30.01.2026, ticaret.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- İş Kanunu (Arbeitsgesetz) Nr. 4857, Art. 51; konsolidierte Fassung, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Tuğba Pala: Understanding Tipping Attitudes in Turkey: A User-Generated Content Analysis, Beykoz Akademi Dergisi 13 (2), 2025, S. 247 bis 260, DOI 10.14514/beykozad.1662213, abgerufen 31.10.2026.
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