Die Türkei gehört nicht zur EU, und die EU-Roamingregeln gelten dort nicht (Europäische Kommission, Stand 13.07.2026). Telefonieren und Surfen kann dort mehr kosten als zu Hause. Fragen Sie vor der Reise Ihren Anbieter nach den Kosten. Andere Wege sind eine türkische SIM-Karte oder eine eSIM. Mit deutscher SIM-Karte erreicht ein Aufenthalt von höchstens 90 Tagen nach der türkischen Verordnung zur Registrierung von Handys die Schwelle für eine Abschaltung nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Türkei gelten die EU-Roamingregeln nicht; fragen Sie vor der Reise Ihren Anbieter nach den Kosten und nach Tages- oder Wochenoptionen.
- Mit türkischer SIM-Karte wird ein nicht registriertes Handy nach der türkischen Verordnung innerhalb einer Nutzungszeit von 120 Tagen abgeschaltet.
- Mit ausländischer SIM-Karte erfasst die Verordnung nur Geräte, die innerhalb von 120 Tagen mehr als 90 Tage ohne Sprachanruf im türkischen Netz verzeichnet werden.
- Klären Sie vor der Reise, unter welcher Nummer die Einrichtung Sie vor Ort erreicht.
Drei Wege im Überblick
| Weg | Gut, wenn | Worauf achten |
|---|---|---|
| Deutsche SIM-Karte mit Roaming | Sie unter Ihrer Nummer erreichbar bleiben wollen | Kosten außerhalb der EU |
| Türkische SIM-Karte | Sie eine türkische Nummer brauchen | Handy muss die Karte annehmen; ohne Registrierung Abschaltung innerhalb einer Nutzungszeit von 120 Tagen |
| eSIM | Ihr Handy eine eSIM unterstützt | Die Verordnung knüpft an die Kennung (IMSI) des Betreibers an, nicht an die Kartenform |
Mit der deutschen SIM-Karte: so vermeiden Sie hohe Kosten
Die Verbraucherzentrale nennt (Stand 23.02.2026) für Reisen außerhalb der EU:
- Fragen Sie Ihren Anbieter nach den Kosten im Reiseland und buchen Sie gegebenenfalls eine Tages- oder Wochenoption.
- Schalten Sie Datenroaming aus oder das Handy in den Flugmodus, wenn Sie keine wichtigen Anrufe oder Nachrichten erwarten.
- Telefonieren Sie über Messenger nur im WLAN, und lassen Sie Apps und E-Mails nicht automatisch über Mobilfunk laden.
- Deaktivieren Sie die Mailbox. Die Verbraucherzentrale nennt sie bei Aufenthalten außerhalb der EU eine Kostenfalle.
Die weltweite Kostenbremse für mobiles Internet greift laut Verbraucherzentrale nicht immer: Erlaubt der Netzbetreiber im Ausland keine Erfassung in Echtzeit, wird Ihnen das bei der Einreise mitgeteilt.
Türkische SIM-Karte oder eSIM: die Registrierung
Eine Verordnung (Elektronik Kimlik Bilgisini Haiz Cihazların Kayıt Altına Alınmasına Dair Yönetmelik, zuletzt geändert am 02.07.2026) regelt die Registrierung von Handys in türkischen Netzen. Zuständig ist die Telekommunikationsbehörde BTK (Bilgi Teknolojileri ve İletişim Kurumu):
- Mit türkischer SIM-Karte oder eSIM: Die Verordnung gilt für Geräte, die ein türkischer Netzbetreiber über seine eigene Kennung (IMSI) bedient (Art. 2). Ist das Gerät nicht registriert, wird die Verbindung innerhalb einer Nutzungszeit von 120 Tagen abgeschaltet (Art. 4 und 10). Wann diese Frist für Ihr Gerät beginnt, fragen Sie bei der BTK nach.
- Mit deutscher SIM-Karte oder ausländischer eSIM: Erfasst ist nur das Dauerroaming. Das ist ein Gerät mit ausländischer Kennung, das innerhalb von 120 aufeinanderfolgenden Tagen zusammengerechnet an mehr als 90 Tagen ohne Sprachanruf (ausgehend oder ankommend) im türkischen Netz verzeichnet wird (Art. 2 und 4). Wer innerhalb von 120 Tagen höchstens 90 Tage im Land ist, erreicht diese Schwelle nicht.
- Registrierung: Sie läuft über das Portal e-Devlet, innerhalb von 365 Tagen nach der Einreise; diese Frist ändert die 120 Tage Nutzungszeit nicht (Art. 14). Mehr in e-Devlet: Zugang bekommen und nutzen.
- Notruf: Auch ein abgeschaltetes Gerät erreicht die 112 (Art. 10).
Erreichbar für die Einrichtung
- Geben Sie der Einrichtung die Nummer, unter der Sie vor Ort erreichbar sind, auch eine neue.
- In einigen Erfahrungsberichten läuft der Kontakt über Messenger, Telefon und Videoanrufe. Klären Sie vorher, welcher Weg gilt. Mehr in Kontakt per WhatsApp: mit wem schreiben Sie?.
Weiterlesen
Quellen
- Europäische Kommission: Roaming, digital-strategy.ec.europa.eu, Stand 13.07.2026, abgerufen 31.10.2026.
- Verbraucherzentrale: Internationales Roaming: Bei WLAN und Mobilfunk Kostenfallen vermeiden, Stand 23.02.2026, verbraucherzentrale.de, abgerufen 31.10.2026.
- Elektronik Kimlik Bilgisini Haiz Cihazların Kayıt Altına Alınmasına Dair Yönetmelik, Resmî Gazete Nr. 29058 vom 12.07.2014, geändert bis 02.07.2026, Art. 2, 4, 10, 14, mevzuat.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
- Erfahrungsberichte aus 53 Forenbeiträgen, eigene Auswertung ohne Namen, 30.10.2026 (nur Muster).
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