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Rollstuhl und Hilfe am Flughafen buchen

Hilfe am Flughafen bei eingeschränkter Mobilität: wann Sie sie anmelden, was die EU-Verordnung regelt und was die Flughäfen in der Türkei angeben.

Stand: 5 Min. Lesezeit

Hilfe am Flughafen melden Sie bei Ihrer Fluggesellschaft an, möglichst schon bei der Buchung und spätestens 48 Stunden vor dem Abflug. Für Flughäfen in der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, dass der Flughafen Ihnen hilft, ohne zusätzliche Kosten. An türkischen Flughäfen gilt die Verordnung nicht. Dort leisten laut den Flughäfen Fluggesellschaften, Abfertigungsdienste oder Flughafenpersonal die Hilfe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Melden Sie Hilfe möglichst bei der Buchung an, spätestens 48 Stunden vor dem Abflug.
  • In Deutschland hilft nach der Verordnung 1107/2006 der Flughafen, ohne zusätzliche Kosten; an türkischen Flughäfen gilt sie nicht, dort helfen laut den Flughäfen Fluggesellschaften, Abfertigungsdienste oder Flughafenpersonal.
  • Ob Sie nach dem Eingriff fliegen können, klären Sie mit der Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland.

Wo die EU-Verordnung gilt

Abschnitt der ReiseGilt die Verordnung 1107/2006?Wer hilft
Abflug in Deutschlandjader Flughafen, an Bord die Fluggesellschaft
Ankunft, Umstieg und Abflug in der Türkeineinlaut Flughafen Fluggesellschaft, Abfertigungsdienst oder Flughafenpersonal
Rückflug an Bordnur mit einer Fluggesellschaft aus der EU, der Schweiz, Norwegen oder Islanddie Fluggesellschaft
Ankunft in Deutschlandjader Flughafen, bis zum ausgewiesenen Abfahrtsort

So melden Sie die Hilfe an

  1. Wo: bei Fluggesellschaft, Reisebüro oder Reiseveranstalter, bei denen Sie gebucht haben. Nach der Verordnung müssen sie die Meldung an allen Verkaufsstellen in der EU entgegennehmen, auch am Telefon und im Internet.
  2. Wann: spätestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit. Nach der Verordnung gilt die Meldung auch für den Rückflug, wenn Hin- und Rückflug bei derselben Fluggesellschaft gebucht sind. Auch Turkish Airlines und Pegasus verlangen die Anmeldung eines Rollstuhls mindestens 48 Stunden vorher.
  3. Was: Beschreiben Sie, was Sie brauchen, etwa ob Sie Treppen steigen oder kurze Wege gehen können.

Melden Sie später, bemüht sich der Flughafen nach Kräften, Ihnen trotzdem zu helfen. Laut Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kann es dann zu Verzögerungen kommen. Einen Nachweis Ihrer Einschränkung müssen Sie laut LBA nicht vorlegen; bei begründeten Zweifeln an Ihrer Flugtauglichkeit darf die Fluggesellschaft aber Informationen einholen. Aus Sicherheitsgründen darf sie eine Begleitperson verlangen.

Am Flughafen in Deutschland

Kommen Sie zu der Zeit, die Ihnen die Fluggesellschaft schriftlich genannt hat. Fehlt eine Zeitangabe, gilt nach der Verordnung: spätestens eine Stunde vor dem Abflug am Check-in oder spätestens zwei Stunden vorher an einem ausgewiesenen Treffpunkt des Flughafens.

Der Flughafen hilft Ihnen vom Treffpunkt zum Check-in, durch die Kontrollen bis auf Ihren Sitz und mit dem Handgepäck, bei der Ankunft bis zur Gepäckausgabe und zum Treffpunkt.

Eigener Rollstuhl: Laut LBA können Sie ihn in der Regel bis zur Flugzeugtür benutzen; ein schwerer motorisierter muss unter Umständen früher abgegeben werden. Nach der Verordnung befördert die Fluggesellschaft zusätzlich zu medizinischen Geräten bis zu zwei Mobilitätshilfen pro Person. Für Elektrorollstühle gelten Anmeldung 48 Stunden vorher, genug Platz an Bord und die Gefahrgutvorschriften; Angaben zur Batterie teilen Sie bei der Anmeldung mit. Bei Verlust oder Schaden wird der Fluggast nach den geltenden Rechtsvorschriften entschädigt, der Flughafen stellt vorübergehend Ersatz, der nicht identisch sein muss.

An türkischen Flughäfen

Laut den Betreibern gilt:

  • Istanbul (IST): Die Hilfe leisten die Fluggesellschaften. Mit Anmeldung beim Ticketkauf oder mindestens 48 Stunden vorher kommt sie laut Flughafen innerhalb von 15 Minuten, wenn Sie sich an den Ruftelefonen an den Eingängen der Abflugebene melden; ohne Anmeldung kann es bis zu 45 Minuten dauern.
  • İzmir (ADB): Rollstühle stellen Fluggesellschaften und Abfertigungsdienste, wenn Sie Ihre Fluggesellschaft vorher informieren. Ruftelefone stehen an den Terminaleingängen; im Auslandsterminal gibt es für Sie und eine Begleitperson einen Fast-Track-Service ohne Nachweis, wenn Sie Ihre Einschränkung angeben.
  • Ankara (ESB): Über rote Telefone im Terminal fordern Sie bei der Information einen Rollstuhl an. Beim Ein- und Aussteigen helfen die Abfertigungsdienste.
  • Kayseri (ASR): Laut DHMİ helfen geschultes Personal, die Information und die Abfertigungsdienste; es gibt geeignete Check-in-Bereiche.

Für den Weg in die Stadt gibt es in Istanbul barrierefreie Kleinbusse auf Anmeldung, mehr in Vom Flughafen Istanbul in die Stadt.

Nach dem Eingriff

Ob Sie nach dem Eingriff fliegen können, klären Sie mit der behandelnden Einrichtung und Ihrer Praxis in Deutschland, es gilt deren Anweisung. Nach der Verordnung darf eine Fluggesellschaft die Beförderung wegen einer Einschränkung nur aus Sicherheitsgründen oder bei zu kleinem Flugzeug oder zu kleinen Türen verweigern (Art. 4). Brauchen Sie danach Hilfe am Flughafen, melden Sie sie für den Rückflug ebenfalls rechtzeitig an. Mehr in Rückflug nach dem Eingriff.

Wenn etwas nicht klappt

Wenden Sie sich zuerst an die Fluggesellschaft oder den Flughafen. Kommt keine Lösung zustande, ist in Deutschland das LBA zuständig, etwa für Vorfälle an deutschen Flughäfen und bei deutschen Fluggesellschaften. Das LBA kann Sanktionen gegen die Unternehmen verhängen, aber keinen Schadensersatz für Sie durchsetzen; daneben gibt es Schlichtungsstellen.

Weiterlesen

Quellen

  • Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, Art. 1, 4, 6, 7, 8, 10, 12, 15, Anhang I und II, ABl. L 204 vom 26.07.2006; abgerufen über eur-lex.europa.eu am 31.10.2026.
  • Luftfahrt-Bundesamt: Fluggastrechte für Menschen mit Mobilitätseinschränkung und FAQ „Eingeschränkte Mobilität“, lba.de, abgerufen 31.10.2026.
  • Flughafen Istanbul: Assistance Service (iGA Cares), istairport.com, abgerufen 31.10.2026.
  • Flughafen İzmir Adnan Menderes: Accessibility, izmirairport.com, abgerufen 31.10.2026.
  • Flughafen Ankara Esenboğa: Accessibility, esenbogaairport.com, abgerufen 31.10.2026.
  • DHMİ (türkische Flughafenbehörde): Kayseri Havalimanı, Engelli Yolcu Hizmetleri, dhmi.gov.tr, abgerufen 31.10.2026.
  • Turkish Airlines: Special assistance for passengers; Pegasus Airlines: Passengers with reduced mobility and health; abgerufen 30. und 31.10.2026.

EstablishMed berät nicht. Wir empfehlen keine Behandlung und keine Einrichtung und vermitteln keine Patienten. Über „Anfrage senden“ schreiben Sie der Einrichtung selbst, wir sind am Gespräch nicht beteiligt. Fragen zu Ihrer Behandlung klären Sie mit der Einrichtung und mit Ihrer behandelnden Praxis in Deutschland.